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Beschlusstext (Kreisumlage hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Kreisumlage
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 5.1, 5.2 und 5.3 zusammen zu behandeln. Landrat Rosenke bezieht sich in seinen einführenden Worten auf den Inhalt der Vorlage 274/2004 und die dazu vorliegende Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004). Der im Haushaltsjahr 2003 erwirtschaftete Überschuss sei ein Verdienst der guten Verwaltungsarbeit und der sparsamen Haushaltsführung. Der Ende März 2004 feststehende Jahresüberschuss sei als äußerst erfreulich anzusehen. Die erwirtschafteten Einsparungen - Mehreinnahmen und Minderausgaben in den Bereichen Jugendhilfe, Sozialausgaben, Bußgelder und Personalausgaben - seien nicht vorhersehbar gewesen. Die geschätzten Zahlen des Haushaltsplanes 2003 seien zu 97 % eingetreten. Der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verwendung des Überschusses sei der Vorlage 274/2004 zu entnehmen. Die Verwaltung halte es nicht für erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Mit der einmaligen Auszahlung werde eine schnelle und direkte Liquiditätsverbesserung der Kommunen im Kreis Euskirchen ermöglicht. Die Bürgermeister seien mit diesem Verfahren einverstanden. Mit der Beschlussempfehlung der Vorlage 274/2004 habe die Verwaltung den Versuch unternommen, die Fragen aus den Anträgen 71/2004 und 69/2004 der CDU-Fraktion und der SPDFraktion zu beantworten. Landrat Rosenke weist abschließend darauf hin, dass sich die finanzielle Lage des Kreises und natürlich auch der Kommunen durch die zu erwartenden höheren Belastungen im Jahre 2005 erheblich verschlechtern werde. Beispielhaft geht er auf die Auswirkungen des sog. Hartz-Konzeptes IV, die Mehrkosten im Bereich des ÖPNV, des Wasserentnahmegeldes u. a. m. ein. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt begrüßt in seiner Stellungnahme namens der Fraktion die erfreuliche Tatsache des erwirtschafteten Überschusses, wobei er insbesondere die Bereiche Jugendhilfe und Sozialhilfe hervorhebt. Diese Minderausgaben laufen gegen den allgemeinen Trend in den anderen Kreisen. Dies sei eine erfreuliche Entwicklung, auch wenn es schwierig werde, dies in der Zukunft zu wiederholen. Es stelle sich heraus, dass die Entscheidung des Kreistages, vor allem im Bereich der Sozialhilfe selbst aktiv zu werden - Stichwort -2Maatwerk -, richtig gewesen sei. Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Reidt, der Vorlage 274/2004 in Verbindung mit der Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004) zuzustimmen. Seine Fraktion erachte im übrigen den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht für erforderlich. FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf erinnert in seiner Stellungnahme den Kreisausschuss an die Haushaltsberatungen 2003/2004, in der seine Fraktion die Finanzpolitik als unsolide bezeichnet und der Haushaltssatzung 2003/2004 nicht zugestimmt habe. Er vermisse in der Finanzpolitik des Kreises nachhaltige und auf Dauer ausgerichtete Bemühungen, die Schulden zu verringern. Langfristige Perspektiven in diese Richtung würden vernachlässigt. Die Reduzierung der Verschuldung des Kreises habe aus der Sicht seiner Fraktion höchste Priorität. Die erzielten Einsparungen sollten daher in die Schuldentilgung gesteckt und nicht an die Kommunen zurückgegeben werden. Auf lange Sicht rechne sich dies für den Kreis Euskirchen mehr, zumal im Haushaltsjahr 2005 mit erheblichen Mindereinnahmen und erheblichen Mehrausgaben zu rechnen sei, die über die Kreisumlage voll an die Kommunen weitergegeben werden müssten. Er beantragt namens seiner Fraktion, den im Haushaltjahr 2003 erzielten Jahresüberschuss ausschließlich zur Schuldentilgung des Kreises Euskirchen zu verwenden. Wie auch Herr Reidt, sei seine Fraktion über die positive Entwicklung in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe sehr erfreut. Unter Berücksichtigung des Vorhergesagten könne seine Fraktion der kurzfristigen Ausschüttung des Überschusses, also auch der Vorlage 274/2004 und der Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004), trotzdem nicht zustimmen. Wie auch ihre Vorredner, hebt Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, in ihrer Stellungnahme die positiven Einspareffekte in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe hervor. Allerdings könne auch ihre Fraktion der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht zustimmen, da der erwirtschaftete Überschuss zur Verringerung der inneren Darlehen und Schuldentilgung verwandt werden sollte. Ihre Fraktion erachte die jetzige Rückzahlung an die Kommunen als Nullsummenspiel, da heute gegeben und morgen wieder genommen würde. Kreisausschussmitglied Uwe Schmitz (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion, der Vorlage der Verwaltung einschließlich der Verwaltungsergänzung nicht zuzustimmen. Seine Fraktion beantrage vielmehr, einen Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 aufzustellen und die Kreisumlage um 5,32 % (dies entspricht einer Verbesserung der Umlagezahlungen der Kommunen und der Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 8,1 Mio. €) zu reduzieren. Er überreicht dem Landrat einen entsprechenden schriftlichen Antrag vom 17.03.2004 (siehe Anlage 1). Ergänzend zu dem Antrag überreicht Herr Schmitz auf Bitte des Landrates eine Zahlenübersicht, aus der die angeblichen er- -3heblichen Verbesserungen gegenüber den Ansätzen im Doppelhaushalt 2003/2004 des Kreises Euskirchen in Höhe von ca. 8,1 Mio. € = 5,32 % Kreisumlage hervorgehen (siehe Anlage 2). Landrat Rosenke sagt zu, diese Zahlenübersicht der SPDFraktion unverzüglich zu überprüfen und das Ergebnis der Überprüfung dieser Niederschrift als Anlage beizufügen (siehe Anlage 3). Zusätzlich zu dem vorherigen Antrag der SPD-Fraktion überreicht Herr Schmitz einen weiteren Antrag seiner Fraktion vom 17.03.2004 (siehe Anlage 4). UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass auch seine Fraktion sich bei der geplanten Auszahlung des Überschusses aus dem Jahr 2003 an die Kommunen nicht wohlfühle. Die erzielten Einsparungen sollten vorsorglich zurückgehalten werden, zumal im Jahr 2005 mit erheblichen Mehrausgaben zu rechnen sei. Wie auch die Sprecher/in der FDP-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne favorisiere seine Fraktion die Verwendung des Überschusses zur Schuldentilgung. Allerdings könne er unter Berücksichtigung der Liquiditätsproblematik der Kommunen das Ansinnen der Bürgermeister auf Rückzahlung des erzielten Überschusses durchaus nachvollziehen. Seine Fraktion möchte den Kommunen nicht in den Rücken fallen und werde daher schweren Herzens die Beschlussempfehlung aus der Vorlage 274/2004 sowie der Verwaltungsergänzung Z 1/V 274/2004 mittragen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende nunmehr die einzelnen Anträge aus der vorherigen Diskussion zur Abstimmung: 1. Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion "Verwendung des Überschusses zur Schuldentilgung": Abstimmungsergebnis: 1 dafür 15 dagegen 2 Enthaltungen Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt. 2. Abstimmung über die Anträge der SPD-Fraktion "Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes, Senkung der Kreisumlage und Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze": Abstimmungsergebnis: 4 dafür 13 dagegen 1 Enthaltung Damit sind die Anträge der SPD-Fraktion abgelehnt. 3. Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion "Zustimmung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung gemäß der Vorlage 274/2004": Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 274/2004 in Ver- -4bindung mit der Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im April 2004 einmalig einen Betrag in Höhe von 5.000.000 € außerplanmäßig auszuzahlen. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2004 der einzelnen Stadt/Gemeinde zu den GesamtUmlagegrundlagen 2004 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich im Laufe des Jahres 2004 aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2004 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)