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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 5.1, 5.2 und 5.3 zusammen zu behandeln.
Landrat Rosenke bezieht sich in seinen einführenden Worten
auf den Inhalt der Vorlage 274/2004 und die dazu vorliegende
Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004). Der
im Haushaltsjahr 2003 erwirtschaftete Überschuss sei ein Verdienst der guten Verwaltungsarbeit und der sparsamen Haushaltsführung. Der Ende März 2004 feststehende Jahresüberschuss sei als äußerst erfreulich anzusehen. Die erwirtschafteten Einsparungen - Mehreinnahmen und Minderausgaben in
den Bereichen Jugendhilfe, Sozialausgaben, Bußgelder und
Personalausgaben - seien nicht vorhersehbar gewesen. Die
geschätzten Zahlen des Haushaltsplanes 2003 seien zu 97 %
eingetreten.
Der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verwendung des
Überschusses sei der Vorlage 274/2004 zu entnehmen. Die
Verwaltung halte es nicht für erforderlich, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Mit der einmaligen Auszahlung werde
eine schnelle und direkte Liquiditätsverbesserung der Kommunen im Kreis Euskirchen ermöglicht. Die Bürgermeister seien
mit diesem Verfahren einverstanden.
Mit der Beschlussempfehlung der Vorlage 274/2004 habe die
Verwaltung den Versuch unternommen, die Fragen aus den
Anträgen 71/2004 und 69/2004 der CDU-Fraktion und der SPDFraktion zu beantworten.
Landrat Rosenke weist abschließend darauf hin, dass sich die
finanzielle Lage des Kreises und natürlich auch der Kommunen
durch die zu erwartenden höheren Belastungen im Jahre 2005
erheblich verschlechtern werde. Beispielhaft geht er auf die
Auswirkungen des sog. Hartz-Konzeptes IV, die Mehrkosten im
Bereich des ÖPNV, des Wasserentnahmegeldes u. a. m. ein.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt begrüßt in seiner Stellungnahme namens der Fraktion die erfreuliche Tatsache des erwirtschafteten Überschusses, wobei er insbesondere die Bereiche Jugendhilfe und Sozialhilfe hervorhebt. Diese Minderausgaben laufen gegen den allgemeinen Trend in den anderen
Kreisen. Dies sei eine erfreuliche Entwicklung, auch wenn es
schwierig werde, dies in der Zukunft zu wiederholen. Es stelle
sich heraus, dass die Entscheidung des Kreistages, vor allem
im Bereich der Sozialhilfe selbst aktiv zu werden - Stichwort
-2Maatwerk -, richtig gewesen sei.
Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Reidt, der Vorlage
274/2004 in Verbindung mit der Verwaltungsergänzung vom
08.03.2004 (Z 1/V 274/2004) zuzustimmen. Seine Fraktion erachte im übrigen den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
nicht für erforderlich.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf erinnert in seiner Stellungnahme den Kreisausschuss an die Haushaltsberatungen
2003/2004, in der seine Fraktion die Finanzpolitik als unsolide
bezeichnet und der Haushaltssatzung 2003/2004 nicht zugestimmt habe. Er vermisse in der Finanzpolitik des Kreises
nachhaltige und auf Dauer ausgerichtete Bemühungen, die
Schulden zu verringern. Langfristige Perspektiven in diese
Richtung würden vernachlässigt. Die Reduzierung der Verschuldung des Kreises habe aus der Sicht seiner Fraktion
höchste Priorität. Die erzielten Einsparungen sollten daher in
die Schuldentilgung gesteckt und nicht an die Kommunen zurückgegeben werden. Auf lange Sicht rechne sich dies für den
Kreis Euskirchen mehr, zumal im Haushaltsjahr 2005 mit erheblichen Mindereinnahmen und erheblichen Mehrausgaben zu
rechnen sei, die über die Kreisumlage voll an die Kommunen
weitergegeben werden müssten.
Er beantragt namens seiner Fraktion, den im Haushaltjahr 2003
erzielten Jahresüberschuss ausschließlich zur Schuldentilgung
des Kreises Euskirchen zu verwenden.
Wie auch Herr Reidt, sei seine Fraktion über die positive Entwicklung in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe sehr erfreut.
Unter Berücksichtigung des Vorhergesagten könne seine Fraktion der kurzfristigen Ausschüttung des Überschusses, also
auch der Vorlage 274/2004 und der Verwaltungsergänzung
vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004), trotzdem nicht zustimmen.
Wie auch ihre Vorredner, hebt Fraktionsvorsitzende
B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, in ihrer Stellungnahme die
positiven Einspareffekte in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe hervor. Allerdings könne auch ihre Fraktion der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht zustimmen, da der erwirtschaftete Überschuss zur Verringerung der inneren Darlehen
und Schuldentilgung verwandt werden sollte. Ihre Fraktion erachte die jetzige Rückzahlung an die Kommunen als Nullsummenspiel, da heute gegeben und morgen wieder genommen
würde.
Kreisausschussmitglied Uwe Schmitz (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion, der Vorlage der Verwaltung einschließlich
der Verwaltungsergänzung nicht zuzustimmen. Seine Fraktion
beantrage vielmehr, einen Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2004 aufzustellen und die Kreisumlage um
5,32 % (dies entspricht einer Verbesserung der Umlagezahlungen der Kommunen und der Schlüsselzuweisungen des Landes
Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 8,1 Mio. €) zu reduzieren.
Er überreicht dem Landrat einen entsprechenden schriftlichen
Antrag vom 17.03.2004 (siehe Anlage 1).
Ergänzend zu dem Antrag überreicht Herr Schmitz auf Bitte des
Landrates eine Zahlenübersicht, aus der die angeblichen er-
-3heblichen Verbesserungen gegenüber den Ansätzen im Doppelhaushalt 2003/2004 des Kreises Euskirchen in Höhe von ca.
8,1 Mio. € = 5,32 % Kreisumlage hervorgehen (siehe Anlage 2).
Landrat Rosenke sagt zu, diese Zahlenübersicht der SPDFraktion unverzüglich zu überprüfen und das Ergebnis der Überprüfung dieser Niederschrift als Anlage beizufügen (siehe
Anlage 3).
Zusätzlich zu dem vorherigen Antrag der SPD-Fraktion überreicht Herr Schmitz einen weiteren Antrag seiner Fraktion vom
17.03.2004 (siehe Anlage 4).
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass auch seine Fraktion sich bei der geplanten Auszahlung des Überschusses aus dem Jahr 2003 an
die Kommunen nicht wohlfühle. Die erzielten Einsparungen
sollten vorsorglich zurückgehalten werden, zumal im Jahr 2005
mit erheblichen Mehrausgaben zu rechnen sei. Wie auch die
Sprecher/in der FDP-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne favorisiere seine Fraktion die Verwendung des Überschusses zur
Schuldentilgung. Allerdings könne er unter Berücksichtigung
der Liquiditätsproblematik der Kommunen das Ansinnen der
Bürgermeister auf Rückzahlung des erzielten Überschusses
durchaus nachvollziehen. Seine Fraktion möchte den Kommunen nicht in den Rücken fallen und werde daher schweren Herzens die Beschlussempfehlung aus der Vorlage 274/2004 sowie der Verwaltungsergänzung Z 1/V 274/2004 mittragen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende nunmehr die einzelnen Anträge aus der vorherigen Diskussion zur Abstimmung:
1.
Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion "Verwendung des Überschusses zur Schuldentilgung":
Abstimmungsergebnis:
1 dafür
15 dagegen
2 Enthaltungen
Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
2.
Abstimmung über die Anträge der SPD-Fraktion "Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes, Senkung der Kreisumlage und Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze":
Abstimmungsergebnis:
4 dafür
13 dagegen
1 Enthaltung
Damit sind die Anträge der SPD-Fraktion abgelehnt.
3.
Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion "Zustimmung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung gemäß der
Vorlage 274/2004":
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 274/2004 in Ver-
-4bindung mit der Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004
(Z 1/V 274/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, an die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden im April 2004 einmalig einen Betrag in Höhe von 5.000.000 € außerplanmäßig auszuzahlen.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2004 der einzelnen Stadt/Gemeinde zu den GesamtUmlagegrundlagen 2004 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich im Laufe des Jahres 2004 aufgrund von
Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2004 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)