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Beschlusstext (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
20.01.16, 18:03
Aktualisiert
20.01.16, 18:03
Beschlusstext (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7) Beschlusstext (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Rates am Dienstag, den 15.12.2015. Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 22:35 Uhr TOP Betreff 1.1 Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7 Herr Olpen erklärt für die CDU-Fraktion, dass durch die Abschaffung von Bebauungsplänen und die Schaffung von Gestaltungssatzungen das Verfahren für Bauherren zwar einfacher und günstiger werde, dies aber gleichzeitig einen Verzicht auf eine mögliche Bürgerbeteiligung und auf die politische Gestaltungsmöglichkeit bedeute. Er führt weiter aus, dass dadurch Planungsrecht künftig nicht mehr durch die politischen Gremien geschaffen werde, sondern durch den Sachbearbeiter in der Verwaltung, der über die Genehmigung oder Ablehnung einer Baumaßnahme entscheide. Zudem bürde man dem Bürger hiermit auf, gegen eventuelle Baumaßnahmen den Weg des Klageverfahrens beschreiten zu müssen. Er regt daher an, die Angelegenheit zur nochmaligen Beratung in den Stadtentwicklungsausschuss zurück zu verweisen und dass die Bebauungspläne nicht aufgehoben, sondern vielmehr aktualisiert und angepasst werden sollten. Herr Coumanns widerspricht seitens der SPD-Fraktion den Ausführungen seines Vorredners. Er erklärt, dass Bebauungspläne dort Sinn gemacht haben, wo es noch keine Bebauung gegeben habe; in gewachsenen Gebieten sei es aber ausreichend, gewisse Vorgaben über eine Gestaltungssatzung zu regeln. Hinzukomme, dass in einem Bebauungsplanverfahren nur in den wenigsten Fällen tatsächlich Einsprüche oder Beschwerden durch den Bürger vorgetragen würden. Frau Brings stellt fest, dass keine Sachdiskussion mehr geführt werden müsse, da diese bereits im Stadtentwicklungsausschuss stattgefunden habe. Sie bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg weist den Einspruch der CDU-Fraktion gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7 zurück und bestätigt ausdrücklich die gefassten Beschlüsse. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2015 Seite 2