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Beschlusstext (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 3 und 3.1 zusammen zu behandeln. Nachdem Landrat Rosenke kurz auf den Inhalt der Info 114/2004 und die Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2004 (siehe Z 1/V 279/2004) eingegangen ist, empfiehlt der Kreisausschuss ohne weitere Beratung dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht gemäß der Info 114/2004 zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen (siehe V 279/2004) beauftragt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, mit den Städten Euskirchen und Mechernich bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln und die Ergebnisse bzw. Teilergebnisse anlässlich der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages vorzulegen. Darüber hinaus empfiehlt der Kreistag der Verwaltung, die Vorgehensweise der Aufgabenkritik am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie darzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)