Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben Landrat Rosenke, Herr Liebmann (SPD) und
Frau Dr. Danninger (B 90/Grüne) nicht teilgenommen.
Herr Unterstetter (GBL IV) unterrichtet den Kreisausschuss davon, dass die RWE-Power als Träger öffentlicher Belange gegen die Ausweisung des möglichen Erweiterungsbereiches des
Quarz-Kies-Werkes Weilerswist als Naturschutzgebiet Einwendungen erhoben habe (siehe Anlage 1 zur Vorlage 264/2004
unter der TÖB-Nr. P058).
Die RWE-Power habe im Nachgang zu den vorherigen Stellungnahmen nun darauf hingewiesen, dass der geologische
Dienst des Landes NRW das Gutachten über die Wertigkeit von
Kieslagerstätten u. a. im Landschaftsplan als NSG-überplanten
Bereich inzwischen vorgelegt habe. Der Bereich nordöstlich von
Weilerswist, auf dem sich die geplante Erweiterungsfläche der
Tochtergesellschaft der RWE-Power, die Rheinische Baustoffwerke GmbH, befinde, weise hinsichtlich der abbauwürdigen
Quarzkiese große Mächtigkeit und Reinheit auf. Die RWEPower bitte darum, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen und Bedenken nochmals zu überprüfen.
Das Gutachten konnte inzwischen durch die Verwaltung eingesehen werden. Danach trifft die Aussage der RWE-Power zu
der Abbauwürdigkeit der Quarzkiese zu. Allerdings kann die
vom geologischen Dienst vorgenommene Untersuchung lediglich als Voruntersuchung angesehen werden und stellt keine
detaillierte, parzellenscharfe Lagerstättenbewertung dar.
Seitens der Verwaltung wurde im Rahmen eines Telefonates
mit der RWE-Power am 11.03.2004 an der getroffenen Abwägung festgehalten. Die betroffene Fläche ist nach den örtlichen
Bestandsaufnahmen der unteren Landschaftsbehörde naturschutzwürdig, so dass eine entsprechende Ausweisung im
Landschaftsplan gerechtfertigt ist. Um diese Fläche als Abgrabungsfläche zu nutzen, bedarf es einer Änderung des Gebietsentwicklungsplanes bzw. eines konkreten Genehmigungsverfahrens für die Erweiterung der schon bestehenden angrenzenden Abgrabung. In diesem Verfahren sind die Naturschutzbelange gegen die Abgrabungsbelange abzuwägen. Ein Vorgriff
soll im Landschaftsplanverfahren nicht erfolgen.
Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen
ohne weitere Aussprache zur Kenntnis; er stimmt der Vorlage
-2264/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 08.03.2004 (Z 1/V 264/2004) zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
a) über die Bedenken und Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfes in der
Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 entsprechend den der
Vorlage 264/2004 als Anlage 1 beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung
b) gemäß § 16 Abs. 2 LG NW den der Vorlage 264/2004 als
Anlage 2 beigefügten überarbeiteten Landschaftsplan Weilerswist, Stand März 2004, als Satzung des Kreises Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)