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Beschlusstext (Landschaftsplan Euskirchen hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplan Euskirchen
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 267/2004 unter Berücksichtigung der Ergänzungsempfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 08.03.2004 (Z 1/V 267/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes Euskirchen mit Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet Euskirchen gemäß der Anlage zur Vorlage 267/2004. Mit Rechtskraft des Landschaftsplanes Euskirchen sollen die Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes "Zülpicher Börde", die sich auf das Euskirchener Stadtgebiet beziehen, außer Kraft treten. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)