Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Kreisausschussmitglied Pick (CDU) nicht
teilgenommen.
Herr Unterstetter (GBL IV) unterrichtet den Kreisausschuss davon, dass der Satzungsentwurf des Kreises Euskirchen zum
Landschaftsplan 32 a "Nettersheim" in den Kapiteln 2.1.0 und
2.2.0 - Unberührtheitsklauseln der Landwirtschaft - (siehe Seite
37 und 82 der Anlage 2 zur Vorlage 264/2004) berichtigt werden müsse:
In den Erläuterungen seien die Worte "Biozide" und "biozidbehandelten" wie in der Abwägung formuliert zu streichen.
Der Kreisausschuss nimmt ohne weitere Aussprache die vorstehende Berichtigung zustimmend zur Kenntnis; er stimmt im
übrigen der Vorlage 265/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 08.03.2004
(Z 1/V 265/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 entsprechend den der Vorlage 265/2004 als Anlage 1 beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der
Verwaltung
b) den der Vorlage 265/2004 als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan Nettersheim und den im Kreisausschuss am
17.03.2004 vorgetragenen Berichtigungen (siehe
Z 2/V 265/2004) als Satzung des Kreises Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)