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Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 28.1 und 28.2 zusammen zu behandeln.
Herr AV Poth erläutert zusammenfassend das Ergebnis eines
sog. "Fördergesprächs" vom 15.03.2004, das auf Einladung des
Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW unter Beteiligung
von Vertretern des Bundes und des Kreises Euskirchen zum
weiteren Qualifizierungsprozess der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie stattgefunden hat (siehe Verwaltungsergänzung
vom 17.03.2004 - Z 3/A 67/2004 und A 63/2003).
Er bittet den Kreisausschuss darum, der Beschlussempfehlung
der Verwaltung an den Kreistag gemäß dieser Verwaltungsergänzung zuzustimmen.
Des Weiteren unterrichtet er den Kreisausschuss über das Ergebnis eines Gespräches zwischen Vertretern des Fördervereins Nationalpark, der Firma Aixplan und des Kreises Euskirchen vom 16.03.2004.
In diesem Gespräch sind folgende gemeinsame Positionen erarbeitet worden:
•
Die zivile Folgenutzung des Standortes ist eine große
Chance zur Entwicklung der strukturschwachen Region.
•
Zukünftige Nutzungen müssen nationalparkverträglich sein.
•
Die Interessen der Zivilbeschäftigten müssen auch unter
Beachtung der Zeitschiene berücksichtigt werden.
•
Die Eigentumsfrage muss schnellstmöglich geklärt werden.
•
Schwerpunktmäßig werden touristische und bildungsorientierte Folgenutzungen angestrebt.
•
Die zu entwickelnden Angebote müssen mit den bestehenden Angeboten der Region kompatibel sein (regionale Vernetzung).
•
Das geplante Nationalparkzentrum und die geplante Geschichtsdokumentation sind unverzichtbare "Ankernutzungen". Die Ankernutzungen (auch Gastronomie) sind vordringlich voranzutreiben.
-2•
Beachtung der Denkmalproblematik
•
Nach Realisierung des Nationalparks muss auch im Konversionsprozess der Eindruck entstehen, dass die Region
mit einer Stimme spricht.
•
Die Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die weiteren Entwicklungsprozesse, wobei beim Kreis Euskirchen ebenso
wie beim beauftragten Planerteam in der weiteren Vorgehensweise insoweit Übereinstimmung herrscht, dass unter
Berücksichtigung der Rahmenvorgabe (u. a. rentable Betriebsführung) eingehende Vorschläge sowie bereits bestehende Nutzungsvorschläge weiter untersucht werden müssen. Ziel ist es, marktfähige Folgenutzungen zu akquirieren.
Eine Standorttauglichkeit muss gegeben sein.
Des Weiteren wurden folgende Einzelfragen erörtert:
Übereinstimmungen konnten erzielt werden:
•
Hundertschaftshäuser, Kameradschaftshäuser, Sportstätten
und Kino
Diese Immobilien müssen einer weiteren Qualifizierung unterworfen werden. Ziel ist es, marktfähig Folgenutzungen zu
akquirieren. Insbesondere sind bereits vorliegende Interessenbekundungen auf ihre Standorttauglichkeit hin zu untersuchen.
•
Gebäude "Redoute"
Im weiteren Qualifizierungsprozess müssen sowohl eine
Nutzung als "Nationalparkverwaltung", als auch eine Nutzung als "Gästehaus" weiter untersucht werden. Private Investorenlösungen sind prioritär zu behandeln.
•
Gebäudeteil van Dooren
Soweit bis Ende März 2005 kein Investor gefunden worden
ist, schließt sich der Förderverein der Abrissempfehlung an.
Aus Zeitgründen konnte in folgenden Punkten noch keine
Einigung erzielt werden, wobei Formulierungen ausgearbeitet wurden, die u. U. konsensfähig sind:
•
Gebäudeteil Malakoff
Die Machbarkeitsstudie rät zu einer großflächigen Verwertung. Die vom Förderverein angedachten kleinräumigen
Nutzungen sind auf ihre Rentabilität hin zu überprüfen.
Wenn die Nationalparkverwaltung nicht in dem Gebäudeteil
Redoute untergebracht werden kann, ist eine alternative
Unterbringung im Gebäudeteil Malakoff zu untersuchen.
Auch sollten zusätzliche gastronomische Angebote (zum
Bereich Adlerhof) angestrebt werden.
•
Neubauflächen
-3Optionsflächen sind vorzuhalten. Prioritär sind die vorhandenen denkmalgeschützten Immobilien einer Nutzung zuzuführen.
•
Verkehr
Position des Kreises: Ein Shuttleverkehr ist nicht wirtschaftlich. Für verschiedene Nutzer sind Parkflächen in der Nähe
des Adlerhofes unabdingbar notwendig.
Kompromissvorschlag: Die Besucherentwicklung ist zu beobachten und ggf. ein Shuttleverkehr an Wochenenden
und/oder Feiertagen auszuprobieren.
Position des Fördervereins: Ab dem Gebäudeteil Malakoff
sollte grundsätzlich kein Individualverkehr zugelassen werden; Ausnahmeregelungen (z. B. für die Gastronomie) sollten ermöglicht werden.
•
Park im Park
Die Umsetzung dieses Sonderprojektes ist ggf. als drittrangig anzusehen. Die letzte Entscheidung muss durch den Finanzier MUNLV getroffen werden. Eine sorgfältige biologische und fachliche Überprüfung ist erforderlich, auch die
Standortfrage.
•
Burgschänke
Die Positionen dazu sind nach wie vor strittig. Eine Umsetzung wird weitgehend von der Investorenbewertung abhängig sein.
Herr Poth weist abschließend noch darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Beschlüsse zur Realisierung der
vorgenannten Projekte der politischen Gremien des Kreises
notwendig seien. Diese Beschlüsse und notwendige Fixpunkte
müsse der neue und endgültige Betreiber (z. B. eine Stiftung)
treffen und setzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es absolut vorrangig, folgende Punkte zu klären: Schaffung von Arbeitsplätzen, Eigentumsfragen; Trägermodell; Abwicklung der Übergangszeit der belgischen Streitkräfte; Finanzierungsfragen;
Investorengewinnung.
Landrat Rosenke verweist auf die sehr zeitaufwendigen und
personalintensiven Gespräche, die bereits stattgefunden haben
und die noch stattfinden müssen, um das gesteckte Ziel der
Einrichtung eines Nationalparks und der Konversion Vogelsang
möglichst bald zu erreichen. Schon am 18.03.2004 seien weitere Gespräche zwischen dem Bund, anderen Kreisen und dem
Kreis Euskirchen vorgesehen. Wichtigstes und oberstes Ziel
aus seiner Sicht sei es, die zivilen Arbeitsplätze zu erhalten.
Dies müsse allem anderen übergeordnet werden. Zustimmende
Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages zu diesem Tagesordnungspunkt aus der heutigen öffentlichen Sitzung
und auch zum Tagesordnungspunkt 12 der nichtöffentlichen
Sitzung (V 280/2004) seien begrüßens- und wünschenswert.
-4In der nun folgenden Diskussion wird kontrovers über die Notwendigkeit einer Beschlussempfehlung des Kreisausschusses
in der heutigen Sitzung und der Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 zu den Anträgen 63/2003
und 67/2004 und zu der Beschlussempfehlung der Verwaltung
vom 17.03.2004 (Z 3/A 67/2004 und A 63/2003) diskutiert.
SPD-Fraktionsvorsitzender Hürten und Kreisausschussmitglied
Uwe Schmitz als Sprecher der SPD-Fraktion, Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, und UWVFraktionsvorsitzender Troschke bemängeln übereinstimmend
die Eile, mit der der Kreisausschuss in der heutigen Sitzung
eine Beschlussempfehlung an den Kreistag abgeben soll. Auf
Vorschlag der SPD-Fraktion sollten die Vorstellungen des Fördervereins Nationalpark Eifel in einer Sitzung des zuständigen
Fachausschusses vorgestellt und mit den Vorschlägen aus der
Machbarkeitsstudie der Firma Aixplan abgestimmt werden. Des
Weiteren war eine Sondersitzung an Ort und Stelle in Vogelsang angeregt worden. Wie von Herrn Poth vorher vorgetragen,
sei eine Einigung in vielen Einzelfragen noch nicht erzielt worden. Das jetzige Verfahren sei nicht akzeptabel. Wenn man
eine gemeinsame Entscheidungsbasis aller Fraktionen im
Kreistag für die Einrichtung des Nationalparks und die Konversion Vogelsang erreichen wolle, brauche man mehr Informationen und mehr Zeit.
Dieser Auffassung widersprechen die Kreisausschussmitglieder
Pick, Kolvenbach und Jülich von der CDU-Fraktion. Das lobenswerte Engagement der Verwaltung sollte von den politischen Gremien des Kreises ohne wenn und aber unterstützt
werden. Bei der Einrichtung des Nationalparks und der Konversion Vogelsang handele es sich um das größte Projekt für die
Region und für deren Zukunft. Mit dem Ausscheiden der belgischen Streitkräfte sei bereits in 1 ½ Jahren zu rechnen. Die
möglichen Entwicklungschancen sollten unverzüglich genutzt
werden und nicht an Kleinigkeiten sowie an nicht nachvollziehbaren Streitigkeiten scheitern. Die grundsätzliche Zustimmung
des Kreisausschusses in der heutigen Sitzung sei notwendig,
damit u. a. weitere Gespräche zwischen dem Bund, dem Land,
dem Förderverein und dem Kreis Euskirchen stattfinden können. Vertagungen und Verzögerungen helfen niemandem. Im
Interesse der Sache sollte heute positiv entschieden werden.
Im übrigen werde nicht hier und heute und nicht in der Sitzung
des Kreistages am 31.03.12004 über ein endgültiges Konzept
entschieden, sondern nur über die Möglichkeit, weitere Schritte
einzuleiten.
Herr AV Poth erinnert insbesondere die Vertreter der SPDFraktion daran, dass mit ihnen vereinbart worden war, die Vertreter des Fördervereins nicht zum jetzigen Zeitpunkt in eine
Sitzung des Fachausschusses mit einzubeziehen. Zuerst sollten die Gespräche mit dem Förderverein, der Lenkungsgruppe
und Vertretern des Kreises abgewartet werden. Der Förderverein könne zukünftig in einer Fachausschusssitzung jederzeit
gehört werden und dort seine Vorstellungen vortragen und in
die Entscheidungsprozesse einbringen.
Heute gehe es ausschließlich darum, vorsorglich im Haushalts-
-5plan 2004 Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Weitere
Schritte zwischen Bund, Land und Kreis etc. müssten folgen.
Die Zeit laufe weg. Potentielle Investoren hätten ihr Interesse
bekundet. Daher sei heute ein konkreter Beschluss des Kreisausschusses erforderlich. Es müsse nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Folgenutzung u. a. heute nicht zur
Diskussion stünde.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Rosenke die Verwaltungsergänzung vom heutigen Tage zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Verwaltungsergänzung vom
17.03.2004 (Z 3/A 67/2004 und Z 3/A 63/2003) zur Konversion
Burg Vogelsang - Qualifizierung von Ergebnissen aus der
Machbarkeitsstudie - und der darin enthaltenen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
1. im Haushaltsjahr 2004 270.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen
2.
die Verwaltung zu beauftragen,
a) umgehend konkrete Verhandlungen mit dem Bund zur
Umsetzung der beschriebenen Verfahrensschritte zu
führen
b) umgehend Gespräche mit den zuständigen Landesministerien zur Weiterqualifizierung der Kern- und Ankernutzungen gemäß Machbarkeitsstudie zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen
der SPD-Fraktion, UWV-Fraktion
und Fraktion B 90/Grüne