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Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Erstellt
03.06.09, 00:00
Aktualisiert
03.06.09, 00:00

Inhalt der Datei

22 / XIII / 2004 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:50 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 17 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Landrat Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Caspers, Franz;Blankenheim Jülich MdL, Urban-Josef;Euskirchen Kolvenbach, Bernd;Euskirchen Mertens, Johannes;Dahlem Nolden, Hans-Josef;Bad Münstereifel Dr. Pesch, Dieter;Mechernich Schmitz, Winfried;Zülpich Rhiem, Josef Carl;Zülpich Schmitz, Peter;Kall SPD Hürten, Matthias;Bad Münstereifel Liebmann, Rainer;Weilerswist Schmitz, Manfred;Hellenthal Schmitz, Uwe;Kall FDP Dr. Wolf MdL, Ingo;Euskirchen B 90/Grüne Dr. Danninger, Elisabeth;Weilerswist UWV Troschke, Franz;Mechernich -2c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrats Herr Winckler, Persönlicher Referent des Landrats Herr Adams, GBL I Herr Kreiskämmerer Hessenius, GB I/20 Herr Rosell, GBL II Herr Wolff, GB II/32.2 Herr Rupperath, GBL III Herr Unterstetter, GBL IV Herr Rybarczyk, GB I/10.1 - zur Protokollführung - d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie eine Zuhörerin Entschuldigt fehlen: CDU Pick MdL, Clemens; Nettersheim Reidt, Josef; Schleiden Weiler, Helmut; Kall Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 04.06.2004 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss beschlussfähig ist. TOP 2. Feststellung der Tagesordnung Der Kreisausschuss wird um das Einverständnis gebeten, die Tagesordnung der heutigen Sitzung - obwohl eine Dringlichkeit nicht gegeben sei - wie folgt zu erweitern: A) Öffentliche Sitzung TOP 25.: Erweiterung der Tagesordnung: Verbraucherzentrale hier: Antrag der SPD-Fraktion A 81/2004 -3Die CDU-Fraktion beantragt, wegen des notwendigen Beratungsbedarfs diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 zu verweisen. Des Weiteren bittet Landrat Rosenke den Kreisausschuss um Zustimmung, den Tagesordnungspunkt 3. der öffentlichen Sitzung (Jahresabschluss der KSK Euskirchen für das Jahr 2003; V 317/2004) direkt in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 zu verweisen. Seitens der CDU-Fraktion wird beantragt, auch den Tagesordnungspunkt 24. der öffentlichen Sitzung (Änderung des Kreisnamens in "Eifelkreis Euskirchen"; A 76/2004) direkt in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 zu verweisen. Der Kreisausschuss erklärt sich mit dem vorstehenden Erweiterungsantrag und den Vertagungsanträgen einverstanden und stellt die Tagesordnung in der nunmehr vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3. Einstimmig Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2003; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane V 317/2004 Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 vertagt (siehe Tagesordnungspunkt 2. dieser Niederschrift). Abstimmungsergebnis: TOP 4. Ohne Abstimmung AC² GründerRegion Aachen hier: Beteiligung des Kreises Euskirchen Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004 Kreisausschussmitglied Kolvenbach beantragt für die CDUFraktion, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004 (siehe Z 1/V 304/2004) an den Kreistag um folgenden Satz zu erweitern: "Zudem wird eine regelmäßige Erfolgskontrolle und Information des Fachausschusses erwartet." Der Kreisausschuss stimmt dem o. a. Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Vorlage 304/2004 in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004 (Z 1/V 304/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die zur Unterstützung der längerfristig umzusetzenden Maßnahmen erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 25.600,00 € jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung zu stellen, sofern alle angesprochenen neuen Träger sich an der Initiative beteiligen. Die Mittelsumme für 2004 wird außerplanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Kooperationsvereinbarung gemäß der Vorlage V 304/2004 Z1 -4304/2004 beizutreten. Zudem wird eine regelmäßige Erfolgskontrolle und Information des Fachausschusses erwartet. Abstimmungsergebnis: TOP 5. Einstimmig, bei 1 Enthaltung(en) Zuschuss des Kreises Euskirchen für Pilotprojekte der AGIT mbH - Zentrum für automobile Innovation und Ansiedlung von Entwicklungslaboren von Automobilherstellern und -zulieferern Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004 V 315/2004 Z1 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 315/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004 (Z 1/V 315/2004) und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Projekte Zentrum für automobile Innovation und Ansiedlung von Entwicklungslaboren von Automobilherstellern und -zulieferern bei der AGIT in Höhe von 5.520,00 € jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren bereitzustellen. Die Mittel für 2004 werden außerplanmäßig bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: TOP 6. Mehrheitlich dafür Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik in NRW R 6/2004 hier: Resolution der CDU-Fraktion Kreisausschussmitglied Kolvenbach begründet für die CDUFraktion die Notwendigkeit der vom Kreistag noch zu beschließenden Resolution. Er verweist in seinen Ausführungen inhaltlich auf den Antrag 80/2004 der CDU-Fraktion vom 10.05.2004 und die Aussagen dazu in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004. Die CDU-Fraktion vertrete weiterhin die Auffassung, dass die Budgetverantwortung in der Region verbleiben müsse. Bei einer Mittelverteilung im Wettbewerbsverfahren sei der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Mittelzuweisung nicht gewährleistet. Kreisausschussmitglied Uwe Schmitz stellt dem gegenüber fest, dass die SPD-Fraktion gerade die geplante Mittelverteilung im Wettbewerbsverfahren als ein faires und transparentes Vergabeverfahren ansehe. Die SPD-Fraktion könne und werde daher der beantragten Resolution nicht zustimmen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Resolution 6/2004 der CDU-Fraktion vom 04.06.2004 zur Abstimmung. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag Euskirchen nimmt die Neuausrichtung der -5Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW und die damit verbundenen Umstrukturierungen in unserer Region zur Kenntnis. 2. Der Kreistag fordert in diesem Zusammenhang die Landesregierung auf, bei der Fördermittelzuteilung die Gleichbehandlung der Regionen in NRW sicherzustellen, in den vorgesehenen Vergabeverfahren ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und die regionalen Entscheidungen im Bewilligungsverfahren auf Landesebene zu respektieren. 3. Der Kreistag präferiert dabei weiterhin eine feste Quotierung und Budgets für die einzelnen Regionen, da sich dieses Verfahren in den bisherigen Arbeitsmarktregionen bewährt hat und ein autonomes Entscheidungsrecht über die Budgetverwendung gewährleistet. Abstimmungsergebnis: TOP 7. 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den Aufgaben nach Produktplan Jugendhilfeausschuss 03.06.2004 Verwaltungsergänzung 04.06.2004 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 307/2004 unter Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.2004 (Z 1/V 307/2004) und der Verwaltungsergänzung vom 04.06.2004 (Z 2/V 307/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Zu a): Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Städte Euskirchen und Mechernich verwaltungsseitig keinen Handlungsbedarf sehen, die bestehende effiziente Organisationsform der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen durch eine Neuordnung von Zuständigkeiten zu verändern. Zu b): Der Kreistag nimmt die am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie dargestellte Vorgehensweise zur Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltungsleitung, auf dieser Basis die anderen Bereiche der Kreisverwaltung zu untersuchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 307/2004 Z1 Z2 -6- TOP 8. a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2003 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2003 V 290/2004 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 290/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der Kreistag die im Haushaltsjahr 2003 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1 zur Vorlage 290/2004). Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung 2. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW stimmt der Kreistag den im Haushaltsjahr 2003 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2 zur Vorlage 290/2004). Abstimmungsergebnis: TOP 9. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushalts- V 289/2004 jahr 2003 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 289/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2003, die mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließt, zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 10. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 V 316/2004 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 316/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 in der der Vorlage 316/2004 als Anlage 1 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: TOP 11. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Gründung einer Stiftung für Jugend und Soziales Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, bittet die Verwaltung um eine verstärkte und intensivierte Öffentlichkeitsarbeit zwecks Gründung der geplanten Stiftung. Zum Beispiel Info 110/2004 -7könnten eine Informationsveranstaltung durchgeführt und Informationsmaterialien verteilt werden. Dieser Anregung schließt sich eine kurze grundsätzliche Diskussion im Kreisausschuss über das Für und Wieder zur Gründung einer Kreisstiftung an. Im Wesentlichen beziehen sich die Redner aller Fraktionen inhaltlich auf die Diskussion, die zum gleichen Thema bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2003/2004 geführt wurde. Des Weiteren wird auf die Verfügung der Bezirksregierung vom 02.09.2003 hinsichtlich der Einbringung kommunalen Vermögens in Stiftungen und die Beteiligung Privater an dem Stiftungsvermögen Bezug genommen. Vom Grundsatz her besteht Einigkeit darin, dass die staatlichen Aufgaben durch die Einrichtung von Stiftungen nicht ersetzt werden können. Evtl. Stiftungen können diese Aufgaben nur ergänzen. Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die Verwaltung sich nach wie vor um die Gründung einer Stiftung Jugend und Soziales bemühe. Mit der heute vorliegenden Info 110/2004 werde ausschließlich ein Auftrag des Fachausschusses erfüllt. Der Kreis arbeite weiter an der Gründung einer Stiftung. Die notwendige grundsätzliche Debatte, ob eine Kreisstiftung gegründet werde oder nicht, sollte zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden. Allerdings werde es sehr schwierig werden, privates Stifterkapital zu akquirieren. Die Frage, ob durch die Gründung einer Stiftung Budgetkompetenzen des Kreistages abgegeben werden oder nicht, müsse ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt genauestens geprüft und vom Kreistag entschieden werden. Durch die Stiftungssatzung könne gerade dieser angenommene Verlust der Budgetkompetenz vermieden oder verhindert werden. Der Kreisausschuss nimmt die Info 100/2004 zur Kenntnis und verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: TOP 12. Ohne Abstimmung Wertpapierdarlehensgeschäfte mit Aktien der RWE AG Der Kreisausschuss nimmt die Info 115/2004 zur Kenntnis und verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Info 115/2004 -8- TOP 13. Verschuldung des Kreises Euskirchen Info 126/2004 Der Kreisausschuss nimmt die Info 126/2004 zur Kenntnis und verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: TOP 14. Ohne Abstimmung Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden V 293/2004 Auf Vorschlag der CDU-Fraktion einigt sich der Kreisausschuss dahingehend, dass Benennungs- bzw. Wahlverfahren nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt durchzuführen. Die namentliche Benennung der zu wählenden Personen erfolgt - nach vorheriger Rücksprache zwischen den Fraktionen bzw. Listengemeinschaften - in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: TOP 15. Ohne Abstimmung Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen V 292/2004 Auf Vorschlag der CDU-Fraktion einigt sich der Kreisausschuss dahingehend, dass Benennungs- bzw. Wahlverfahren nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt durchzuführen. Die namentliche Benennung der zu wählenden Personen erfolgt - nach vorheriger Rücksprache zwischen den Fraktionen bzw. Listengemeinschaften - in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: TOP 16. Ohne Abstimmung Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungs- V 294/2004 gericht des Landes Nordrhein-Westfalen hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen Auf Vorschlag der CDU-Fraktion einigt sich der Kreisausschuss dahingehend, dass Benennungs- bzw. Wahlverfahren nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt durchzuführen. Die namentliche Benennung der zu wählenden Personen erfolgt - nach vorheriger Rücksprache zwischen den Fraktionen bzw. Listengemeinschaften - in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung -9- TOP 17. Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Antrag der CDU Ausschuss für Wirtschaftsförderung 12.03.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Verwaltungsergänzung 12.06.2003 Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur 18.06.2003 Ausschuss für Wirtschaftsförderung 08.07.2003 Kreisausschuss 16.07.2003 Verwaltungsergänzung 26.02.2004 Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 08.03.2004 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 09.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Verwaltungsergänzung 11.05.2004 Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 25.05.2004 Der Kreisausschuss nimmt die Verwaltungsergänzung vom 11.05.2004 (Z 12/A 25/2003) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse vom 24. und 25.05.2004 (siehe endgültiger Auszug Z 13 und Z 14/A 25/2003) zur Kenntnis und beschließt: 1. Die Zusammenarbeit BZE/TEB orientiert sich künftig an den folgenden Grundsätzen: a) Die bereits praktizierte Zusammenarbeit von BZE und TEB zur inhaltlichen Abstimmung von Ausbildungskonzepten und zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird fortgesetzt und intensiviert. b) Zur Realisierung eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes von Personalressourcen im Werkstattbereich unterrichten sich die beiden Einrichtungen gegenseitig über personalwirtschaftliche Maßnahmen, wobei erwartet wird, dass die schon jetzt vorhandenen Regelungen genutzt werden. c) Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu nutzen. Hierdurch wird eine hohe Auslastung erzielt. d) Ebenso sind Maschinen und -teile von beiden Einrichtungen möglichst gemeinsam zu nutzen. Hierdurch entfallen unnötige Doppelanschaffungen. e) Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden zukünftig zwischen den beiden Einrichtungen abgestimmt und das Ergebnis dokumentiert. f) Sollte künftig, z. B. durch die Einrichtung neuer Bildungsgänge, zusätzlicher Raumbedarf entstehen, muss die Verlagerung eines kompletten Bildungsganges in Erwägung gezogen werden. Bei der Entscheidung sind wirtschaftliche, organisatorische, pädagogische und personelle Aspekte genauso zu berücksichtigen, wie Fragen der Unterrichtsqualität. 2. Die unter Ziffer 2.3 der Verwaltungsergänzung Z 12/A 25/2003 beschriebenen Kooperationsergebnisse A 25/2003 Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 Z7 Z8 Z9 Z 10 Z 11 Z 12 Z 13/Endg.Auszug Z 14 - 10 werden ausdrücklich begrüßt, wobei die mit den Teilbereichen verbundenen Einzelvorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden. 3. Die Leiter beider Einrichtungen bleiben aufgefordert, unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.2 der Verwaltungsergänzung Z 12/A 25/2003 definierten allgemeinen Grundsätze auch künftig Kooperationsmöglichkeiten im Werkstattbereich wahrzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, dabei weiterhin die Koordination zu übernehmen. 4. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 2410 93501, lfd. Nr. 9 der Erläuterungen (Seite 461 des Haushaltsplans), in Höhe von 4.500 € wird für die Grundausstattung an Kleingeräten aufgehoben. Abstimmungsergebnis: TOP 18. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 25.05.2004 V 312/2004 Z1 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 312/2004 unter Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 25.05.2004 (Z 1/V 312/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit der Agentur für Arbeit dahingehend zu verhandeln, dass bei der Umsetzung des SGB II außerhalb einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II eng mit der Agentur für Arbeit kooperiert wird. Die Verhandlungsergebnisse werden den politischen Gremien des Kreises Euskirchen und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitnah zur Kenntnis gegeben. Soweit zwischenzeitlich gesetzlich Änderungen eintreten, werden diese bei den Verhandlungen berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: TOP 19. 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Landschaftsplanverfahren Mechernich; V 318/2004 Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Kreisausschussmitglieder Dr. Pesch (CDU) und Troschke (UWV) wegen Befangenheit nicht teilgenommen. GBL Unterstetter bittet den Kreisausschuss darum, folgende - 11 Berichtigung im textlichen Teil der Anlage 1 zur Vorlage 318/2004 (Ziffer 4.3 - Seite 91) vor der Beschlussfassung zu berücksichtigen: Geänderte Festsetzung Unberührt von den forstlichen Festsetzungen bleiben insbesondere: waldbauliche Maßnahmen innerhalb von FFH-Gebieten, die unter die genannten Ver- und Gebote fallen, sofern im Kommunal-, Bundesoder Privatwald durch vertragliche Regelungen oder im Staatswald durch entsprechende Verwaltungsvorschriften ein gleichwertiger Schutz des Gebietes i.S. des § 48c Abs. 3 LG NW gewährleistet ist. Bei Vertragsende, insbesondere durch vorzeitige Kündigung, treten die Ver- und Gebote wieder in Kraft. Ferner gelten die Regelungen, - Nadelwaldbestände in abgegrenzten Quellbereichen, Siefen und Bachtälern sowie auf floristisch oder faunistisch schutzwürdigen Flächen nicht wieder mit Nadelbäumen aufforsten zu dürfen (Ziffer 4.1), sowie - In über 120-jährigen Laubbaumbeständen verpflichtend Altholz (insbesondere Horst- und Höhlenbäume sowie sonstige Biotopbäume) zu erhalten (Mindestanzahl von 5-10 Altbäume/ha) und für die Zerfallsphase im Wald zu belassen (Ziffer 4.2) nicht, sofern die nach Landesrecht zuständige Behörde bestätigt, dass es sich hierbei um einen Entschädigungstatbestand handelt und keine Mittel zum Ausgleich zur Verfügung stehen. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 318/2004 unter Berücksichtigung der vorstehenden Berichtigung zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag - beschließt, den bereits als Satzung beschlossenen Landschaftsplan Mechernich (Stand: März 2004) zusammen mit den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 318/2004 (Zusammenfassung der Änderungen) gemäß § 27 c LG NW erneut öffentlich auszulegen - bestimmt gleichzeitig gemäß § 27 c Abs. 2 LG NW, dass Anregungen und Bedenken nur zu den in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 318/2004 aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) - 12 - TOP 20. Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen V 297/2004 2004 hier: Berufung von Mitgliedern der Jury zur Ermittlung der Preisträger Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004 Z1 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke benennt folgende Vertreter seiner Fraktion als Mitglieder für die Jury: Willi Kremer Thomas Pick Der Kreisausschuss stimmt im übrigen der Vorlage 297/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung und der Vorschläge aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004 (Z 1/V 297/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft gemäß § 6 der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen (Neufassung vom 04.05.2004) folgende Mitglieder in die Jury zur Ermittlung der Preisträger 2004: CDU: SPD: B 90/Grüne: FDP: UWV: Hans-Josef Nolden Matthias Hürten Ellen Mende Horst Pankatz Willi Kremer Helmut Schmitz Gerhard Stentrup Jörg Grutke Hans Reiff Thomas Pick Darüber hinaus müssen noch Vertreter der UFE-Fraktion in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 benannt werden. Abstimmungsergebnis: TOP 21. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Stilllegung Zentrale Mülldeponie Mechernich V 309/2004 hier: Zustimmung zur Rekultivierung des Ablagerungsbereiches für Bauschutt und Bodenaushub Verwaltungsergänzung 11.05.2004 Z 1 Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004 Z2 Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept zur Rekultivierung des Ablagerungsbereiches für Bauschutt und Bodenaushub zu. Abstimmungsergebnis: TOP 22. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Umladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich hier: Zustimmung zur Beantragung der Zulassung des vorzeitigen Beginns Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004 Der Kreisausschuss beschließt, einen Antrag zum vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme Müllumladestation nach § 8a V 311/2004 Z1 - 13 BImSchG zu stellen und eine Verpflichtung entsprechend § 8a (1) Nr. 3 einzugehen. Abstimmungsergebnis: TOP 23. 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004 V 299/2004 Z1 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 299/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung vom 26.05.2004 (Z 1/V 299/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt dem Umstufungskonzept der Kreisstraße 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim zu. Abstimmungsergebnis: TOP 24. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Änderung des Kreisnamens in "Eifelkreis Euskirchen" hier: Antrag der SPD-Fraktion A 76/2004 Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 vertagt (siehe Tagesordnungspunkt 2. dieser Niederschrift). Abstimmungsergebnis: TOP 25. Ohne Abstimmung Verbraucherzentrale hier: Antrag der SPD-Fraktion A 81/2004 Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 vertagt (siehe Tagesordnungspunkt 2. dieser Niederschrift). Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung und eröffnet, nachdem die Zuhörerinnen und Zuhörer den Sitzungssaal verlassen haben, die nichtöffentliche Sitzung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende Der Schriftführer gez. Rosenke gez. Poth Landrat Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 17.06.2004 gez. Rybarczyk Protokollierender Beamter