Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Erstellt
03.06.09, 00:00
Aktualisiert
03.06.09, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
22 / XIII / 2004
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:50 Uhr
Der Kreisausschuss besteht aus 17 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Landrat Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Caspers, Franz;Blankenheim
Jülich MdL, Urban-Josef;Euskirchen
Kolvenbach, Bernd;Euskirchen
Mertens, Johannes;Dahlem
Nolden, Hans-Josef;Bad Münstereifel
Dr. Pesch, Dieter;Mechernich
Schmitz, Winfried;Zülpich
Rhiem, Josef Carl;Zülpich
Schmitz, Peter;Kall
SPD
Hürten, Matthias;Bad Münstereifel
Liebmann, Rainer;Weilerswist
Schmitz, Manfred;Hellenthal
Schmitz, Uwe;Kall
FDP
Dr. Wolf MdL, Ingo;Euskirchen
B 90/Grüne
Dr. Danninger, Elisabeth;Weilerswist
UWV
Troschke, Franz;Mechernich
-2c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrats
Herr Winckler, Persönlicher Referent des Landrats
Herr Adams, GBL I
Herr Kreiskämmerer Hessenius, GB I/20
Herr Rosell, GBL II
Herr Wolff, GB II/32.2
Herr Rupperath, GBL III
Herr Unterstetter, GBL IV
Herr Rybarczyk, GB I/10.1 - zur Protokollführung -
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie eine Zuhörerin
Entschuldigt fehlen:
CDU
Pick MdL, Clemens; Nettersheim
Reidt, Josef; Schleiden
Weiler, Helmut; Kall
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 04.06.2004 form- und fristgerecht eingeladen wurde
und dass der Kreisausschuss beschlussfähig ist.
TOP 2.
Feststellung der Tagesordnung
Der Kreisausschuss wird um das Einverständnis gebeten, die Tagesordnung
der heutigen Sitzung - obwohl eine Dringlichkeit nicht gegeben sei - wie folgt
zu erweitern:
A) Öffentliche Sitzung
TOP 25.:
Erweiterung der Tagesordnung:
Verbraucherzentrale
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 81/2004
-3Die CDU-Fraktion beantragt, wegen des notwendigen Beratungsbedarfs diesen Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 zu
verweisen.
Des Weiteren bittet Landrat Rosenke den Kreisausschuss um Zustimmung,
den Tagesordnungspunkt 3. der öffentlichen Sitzung (Jahresabschluss der
KSK Euskirchen für das Jahr 2003; V 317/2004) direkt in die Sitzung des
Kreistages am 23.06.2004 zu verweisen.
Seitens der CDU-Fraktion wird beantragt, auch den Tagesordnungspunkt 24.
der öffentlichen Sitzung (Änderung des Kreisnamens in "Eifelkreis Euskirchen"; A 76/2004) direkt in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 zu verweisen.
Der Kreisausschuss erklärt sich mit dem vorstehenden Erweiterungsantrag
und den Vertagungsanträgen einverstanden und stellt die Tagesordnung in
der nunmehr vorliegenden Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3.
Einstimmig
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das
Jahr 2003;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
V 317/2004
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 vertagt (siehe Tagesordnungspunkt 2. dieser Niederschrift).
Abstimmungsergebnis:
TOP 4.
Ohne Abstimmung
AC² GründerRegion Aachen
hier: Beteiligung des Kreises Euskirchen
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004
Kreisausschussmitglied Kolvenbach beantragt für die CDUFraktion, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom
24.05.2004 (siehe Z 1/V 304/2004) an den Kreistag um folgenden Satz zu erweitern:
"Zudem wird eine regelmäßige Erfolgskontrolle und Information
des Fachausschusses erwartet."
Der Kreisausschuss stimmt dem o. a. Ergänzungsantrag der
CDU-Fraktion und der Vorlage 304/2004 in der Fassung der
Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und
Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004 (Z 1/V 304/2004) zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die zur Unterstützung der längerfristig
umzusetzenden Maßnahmen erforderlichen Mittel in Höhe von
maximal 25.600,00 € jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren
zur Verfügung zu stellen, sofern alle angesprochenen neuen
Träger sich an der Initiative beteiligen. Die Mittelsumme für
2004 wird außerplanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wird
ermächtigt, der Kooperationsvereinbarung gemäß der Vorlage
V 304/2004
Z1
-4304/2004 beizutreten.
Zudem wird eine regelmäßige Erfolgskontrolle und Information
des Fachausschusses erwartet.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5.
Einstimmig, bei 1 Enthaltung(en)
Zuschuss des Kreises Euskirchen für Pilotprojekte der
AGIT mbH - Zentrum für automobile Innovation und
Ansiedlung von Entwicklungslaboren von
Automobilherstellern und -zulieferern
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004
V 315/2004
Z1
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 315/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom
24.05.2004 (Z 1/V 315/2004) und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Projekte Zentrum für automobile Innovation und Ansiedlung von Entwicklungslaboren von Automobilherstellern und
-zulieferern bei der AGIT in Höhe von 5.520,00 € jährlich über
einen Zeitraum von drei Jahren bereitzustellen. Die Mittel für
2004 werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6.
Mehrheitlich dafür
Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik in NRW R 6/2004
hier: Resolution der CDU-Fraktion
Kreisausschussmitglied Kolvenbach begründet für die CDUFraktion die Notwendigkeit der vom Kreistag noch zu beschließenden Resolution. Er verweist in seinen Ausführungen inhaltlich auf den Antrag 80/2004 der CDU-Fraktion vom 10.05.2004
und die Aussagen dazu in der Sitzung des Ausschusses für
Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom
24.05.2004. Die CDU-Fraktion vertrete weiterhin die Auffassung, dass die Budgetverantwortung in der Region verbleiben
müsse. Bei einer Mittelverteilung im Wettbewerbsverfahren sei
der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Mittelzuweisung nicht
gewährleistet.
Kreisausschussmitglied Uwe Schmitz stellt dem gegenüber
fest, dass die SPD-Fraktion gerade die geplante Mittelverteilung
im Wettbewerbsverfahren als ein faires und transparentes Vergabeverfahren ansehe. Die SPD-Fraktion könne und werde
daher der beantragten Resolution nicht zustimmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Resolution 6/2004 der CDU-Fraktion vom 04.06.2004
zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag Euskirchen nimmt die Neuausrichtung der
-5Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW und
die damit verbundenen Umstrukturierungen in unserer Region zur Kenntnis.
2. Der Kreistag fordert in diesem Zusammenhang die Landesregierung auf, bei der Fördermittelzuteilung die Gleichbehandlung der Regionen in NRW sicherzustellen, in den vorgesehenen Vergabeverfahren ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und die regionalen Entscheidungen
im Bewilligungsverfahren auf Landesebene zu respektieren.
3. Der Kreistag präferiert dabei weiterhin eine feste Quotierung
und Budgets für die einzelnen Regionen, da sich dieses
Verfahren in den bisherigen Arbeitsmarktregionen bewährt
hat und ein autonomes Entscheidungsrecht über die Budgetverwendung gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7.
12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung
Euskirchen
hier: Ergebnisse im Bereich Kinder- und Jugendhilfe zur
Neuorganisation von Zuständigkeiten und zu den
Aufgaben nach Produktplan
Jugendhilfeausschuss
03.06.2004
Verwaltungsergänzung
04.06.2004
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 307/2004 unter Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.2004 (Z 1/V 307/2004) und der Verwaltungsergänzung vom 04.06.2004 (Z 2/V 307/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Zu a):
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Städte Euskirchen
und Mechernich verwaltungsseitig keinen Handlungsbedarf
sehen, die bestehende effiziente Organisationsform der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen durch eine Neuordnung
von Zuständigkeiten zu verändern.
Zu b):
Der Kreistag nimmt die am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie dargestellte Vorgehensweise zur
Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen zustimmend
zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltungsleitung, auf dieser
Basis die anderen Bereiche der Kreisverwaltung zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 307/2004
Z1
Z2
-6-
TOP 8.
a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2003
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2003
V 290/2004
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 290/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m.
§ 53 KrO NRW nimmt der Kreistag die im Haushaltsjahr
2003 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1 zur Vorlage
290/2004).
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
2. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW i.V.m.
§ 53 KrO NRW stimmt der Kreistag den im Haushaltsjahr
2003 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2 zur Vorlage 290/2004).
Abstimmungsergebnis:
TOP 9.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushalts- V 289/2004
jahr 2003
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 289/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die Jahresrechnung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2003, die mit einem ausgeglichenen
Ergebnis abschließt, zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung
an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001
V 316/2004
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 316/2004 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen vom 18.12.2001 in der der Vorlage 316/2004 als Anlage 1
beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Gründung einer Stiftung für Jugend und Soziales
Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, bittet die
Verwaltung um eine verstärkte und intensivierte Öffentlichkeitsarbeit zwecks Gründung der geplanten Stiftung. Zum Beispiel
Info 110/2004
-7könnten eine Informationsveranstaltung durchgeführt und Informationsmaterialien verteilt werden.
Dieser Anregung schließt sich eine kurze grundsätzliche Diskussion im Kreisausschuss über das Für und Wieder zur Gründung einer Kreisstiftung an. Im Wesentlichen beziehen sich die
Redner aller Fraktionen inhaltlich auf die Diskussion, die zum
gleichen Thema bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2003/2004 geführt wurde. Des Weiteren wird auf die Verfügung der Bezirksregierung vom 02.09.2003 hinsichtlich der
Einbringung kommunalen Vermögens in Stiftungen und die Beteiligung Privater an dem Stiftungsvermögen Bezug genommen.
Vom Grundsatz her besteht Einigkeit darin, dass die staatlichen
Aufgaben durch die Einrichtung von Stiftungen nicht ersetzt
werden können. Evtl. Stiftungen können diese Aufgaben nur
ergänzen.
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die Verwaltung sich
nach wie vor um die Gründung einer Stiftung Jugend und
Soziales bemühe. Mit der heute vorliegenden Info 110/2004
werde ausschließlich ein Auftrag des Fachausschusses erfüllt.
Der Kreis arbeite weiter an der Gründung einer Stiftung. Die
notwendige grundsätzliche Debatte, ob eine Kreisstiftung
gegründet werde oder nicht, sollte zu einem späteren Zeitpunkt
geführt werden. Allerdings werde es sehr schwierig werden,
privates Stifterkapital zu akquirieren.
Die Frage, ob durch die Gründung einer Stiftung Budgetkompetenzen des Kreistages abgegeben werden oder nicht, müsse
ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt genauestens geprüft und
vom Kreistag entschieden werden. Durch die Stiftungssatzung
könne gerade dieser angenommene Verlust der Budgetkompetenz vermieden oder verhindert werden.
Der Kreisausschuss nimmt die Info 100/2004 zur Kenntnis und
verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12.
Ohne Abstimmung
Wertpapierdarlehensgeschäfte mit Aktien der RWE AG
Der Kreisausschuss nimmt die Info 115/2004 zur Kenntnis und
verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
Info 115/2004
-8-
TOP 13.
Verschuldung des Kreises Euskirchen
Info 126/2004
Der Kreisausschuss nimmt die Info 126/2004 zur Kenntnis und
verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14.
Ohne Abstimmung
Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse
zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen
und Schleiden
V 293/2004
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion einigt sich der Kreisausschuss
dahingehend, dass Benennungs- bzw. Wahlverfahren nach
dem Höchstzahlverfahren d'Hondt durchzuführen. Die namentliche Benennung der zu wählenden Personen erfolgt - nach
vorheriger Rücksprache zwischen den Fraktionen bzw. Listengemeinschaften - in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15.
Ohne Abstimmung
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des
Verwaltungsgerichtes Aachen;
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen
V 292/2004
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion einigt sich der Kreisausschuss
dahingehend, dass Benennungs- bzw. Wahlverfahren nach
dem Höchstzahlverfahren d'Hondt durchzuführen. Die namentliche Benennung der zu wählenden Personen erfolgt - nach
vorheriger Rücksprache zwischen den Fraktionen bzw. Listengemeinschaften - in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16.
Ohne Abstimmung
Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungs- V 294/2004
gericht des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion einigt sich der Kreisausschuss
dahingehend, dass Benennungs- bzw. Wahlverfahren nach
dem Höchstzahlverfahren d'Hondt durchzuführen. Die namentliche Benennung der zu wählenden Personen erfolgt - nach
vorheriger Rücksprache zwischen den Fraktionen bzw. Listengemeinschaften - in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2004.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
-9-
TOP 17.
Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und
dem Berufsbildungszentrum Euenheim
hier: Antrag der CDU
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
12.03.2003
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Verwaltungsergänzung
12.06.2003
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
18.06.2003
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
08.07.2003
Kreisausschuss
16.07.2003
Verwaltungsergänzung
26.02.2004
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 08.03.2004
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 09.03.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Verwaltungsergänzung
11.05.2004
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 25.05.2004
Der Kreisausschuss nimmt die Verwaltungsergänzung vom
11.05.2004 (Z 12/A 25/2003) und die Beschlussempfehlungen
der Fachausschüsse vom 24. und 25.05.2004 (siehe endgültiger Auszug Z 13 und Z 14/A 25/2003) zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Zusammenarbeit BZE/TEB orientiert sich künftig an den
folgenden Grundsätzen:
a) Die bereits praktizierte Zusammenarbeit von BZE und TEB
zur inhaltlichen Abstimmung von Ausbildungskonzepten und
zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird fortgesetzt und
intensiviert.
b) Zur Realisierung eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes von Personalressourcen im Werkstattbereich unterrichten sich die beiden Einrichtungen gegenseitig über personalwirtschaftliche Maßnahmen, wobei erwartet wird, dass
die schon jetzt vorhandenen Regelungen genutzt werden.
c) Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu nutzen. Hierdurch
wird eine hohe Auslastung erzielt.
d) Ebenso sind Maschinen und -teile von beiden Einrichtungen möglichst gemeinsam zu nutzen. Hierdurch entfallen
unnötige Doppelanschaffungen.
e) Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden
zukünftig zwischen den beiden Einrichtungen abgestimmt
und das Ergebnis dokumentiert.
f) Sollte künftig, z. B. durch die Einrichtung neuer Bildungsgänge, zusätzlicher Raumbedarf entstehen, muss die Verlagerung eines kompletten Bildungsganges in Erwägung
gezogen werden. Bei der Entscheidung sind wirtschaftliche,
organisatorische, pädagogische und personelle Aspekte
genauso zu berücksichtigen, wie Fragen der
Unterrichtsqualität.
2. Die unter Ziffer 2.3 der Verwaltungsergänzung
Z 12/A 25/2003 beschriebenen Kooperationsergebnisse
A 25/2003
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
Z6
Z7
Z8
Z9
Z 10
Z 11
Z 12
Z 13/Endg.Auszug
Z 14
- 10 werden ausdrücklich begrüßt, wobei die mit den Teilbereichen verbundenen Einzelvorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
3. Die Leiter beider Einrichtungen bleiben aufgefordert, unter
Berücksichtigung der unter Ziffer 2.2 der Verwaltungsergänzung Z 12/A 25/2003 definierten allgemeinen Grundsätze
auch künftig Kooperationsmöglichkeiten im Werkstattbereich wahrzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, dabei
weiterhin die Koordination zu übernehmen.
4. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 2410 93501, lfd.
Nr. 9 der Erläuterungen (Seite 461 des Haushaltsplans), in
Höhe von 4.500 € wird für die Grundausstattung an Kleingeräten aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 18.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 25.05.2004
V 312/2004
Z1
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 312/2004 unter Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlung des Ausschusses
für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom
25.05.2004 (Z 1/V 312/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach
dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit der Agentur für
Arbeit dahingehend zu verhandeln, dass bei der Umsetzung
des SGB II außerhalb einer Arbeitsgemeinschaft gemäß
§ 44 b SGB II eng mit der Agentur für Arbeit kooperiert wird.
Die Verhandlungsergebnisse werden den politischen Gremien des Kreises Euskirchen und den Bürgermeistern der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitnah zur Kenntnis gegeben.
Soweit zwischenzeitlich gesetzlich Änderungen eintreten,
werden diese bei den Verhandlungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 19.
12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Landschaftsplanverfahren Mechernich;
V 318/2004
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß §
27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Kreisausschussmitglieder Dr. Pesch
(CDU) und Troschke (UWV) wegen Befangenheit nicht teilgenommen.
GBL Unterstetter bittet den Kreisausschuss darum, folgende
- 11 Berichtigung im textlichen Teil der Anlage 1 zur Vorlage
318/2004 (Ziffer 4.3 - Seite 91) vor der Beschlussfassung zu
berücksichtigen:
Geänderte Festsetzung
Unberührt von den forstlichen Festsetzungen bleiben insbesondere:
waldbauliche Maßnahmen innerhalb von FFH-Gebieten, die unter die
genannten Ver- und Gebote fallen, sofern im Kommunal-, Bundesoder Privatwald durch vertragliche Regelungen oder im Staatswald
durch entsprechende Verwaltungsvorschriften ein gleichwertiger
Schutz des Gebietes i.S. des § 48c Abs. 3 LG NW gewährleistet ist.
Bei Vertragsende, insbesondere durch vorzeitige Kündigung, treten
die Ver- und Gebote wieder in Kraft.
Ferner gelten die Regelungen,
- Nadelwaldbestände in abgegrenzten Quellbereichen, Siefen und
Bachtälern sowie auf floristisch oder faunistisch schutzwürdigen Flächen nicht wieder mit Nadelbäumen aufforsten zu dürfen (Ziffer 4.1),
sowie
- In über 120-jährigen Laubbaumbeständen verpflichtend Altholz (insbesondere Horst- und Höhlenbäume sowie sonstige Biotopbäume) zu
erhalten (Mindestanzahl von 5-10 Altbäume/ha) und für die Zerfallsphase im Wald zu belassen (Ziffer 4.2)
nicht, sofern die nach Landesrecht zuständige Behörde bestätigt,
dass es sich hierbei um einen Entschädigungstatbestand handelt und
keine Mittel zum Ausgleich zur Verfügung stehen.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 318/2004 unter Berücksichtigung der vorstehenden Berichtigung zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag
- beschließt, den bereits als Satzung beschlossenen Landschaftsplan Mechernich (Stand: März 2004) zusammen mit
den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 318/2004 (Zusammenfassung der Änderungen) gemäß § 27 c LG NW erneut öffentlich auszulegen
- bestimmt gleichzeitig gemäß § 27 c Abs. 2 LG NW, dass
Anregungen und Bedenken nur zu den in den Anlagen 1
und 2 der Vorlage 318/2004 aufgeführten geänderten oder
ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
- 12 -
TOP 20.
Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen
V 297/2004
2004
hier: Berufung von Mitgliedern der Jury zur Ermittlung der
Preisträger
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd. 24.05.2004
Z1
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke benennt folgende Vertreter seiner Fraktion als Mitglieder für die Jury:
Willi Kremer
Thomas Pick
Der Kreisausschuss stimmt im übrigen der Vorlage 297/2004
unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung und der
Vorschläge aus der Sitzung des Ausschusses für Planung,
Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 24.05.2004
(Z 1/V 297/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft gemäß § 6 der Satzung über die Verleihung
des Umweltpreises des Kreises Euskirchen (Neufassung vom
04.05.2004) folgende Mitglieder in die Jury zur Ermittlung der
Preisträger 2004:
CDU:
SPD:
B 90/Grüne:
FDP:
UWV:
Hans-Josef Nolden
Matthias Hürten
Ellen Mende
Horst Pankatz
Willi Kremer
Helmut Schmitz
Gerhard Stentrup
Jörg Grutke
Hans Reiff
Thomas Pick
Darüber hinaus müssen noch Vertreter der UFE-Fraktion in der
Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 benannt werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Stilllegung Zentrale Mülldeponie Mechernich
V 309/2004
hier: Zustimmung zur Rekultivierung des Ablagerungsbereiches für Bauschutt und Bodenaushub
Verwaltungsergänzung
11.05.2004 Z 1
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004
Z2
Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept zur Rekultivierung
des Ablagerungsbereiches für Bauschutt und Bodenaushub zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Umladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Zustimmung zur Beantragung der Zulassung des
vorzeitigen Beginns
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004
Der Kreisausschuss beschließt, einen Antrag zum vorzeitigen
Beginn der Baumaßnahme Müllumladestation nach § 8a
V 311/2004
Z1
- 13 BImSchG zu stellen und eine Verpflichtung entsprechend § 8a
(1) Nr. 3 einzugehen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 23.
16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Zustimmung zum Umstufungskonzept der K 69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.05.2004
V 299/2004
Z1
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 299/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung vom 26.05.2004
(Z 1/V 299/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt dem Umstufungskonzept der Kreisstraße
69 (Bahnhofstraße) in Blankenheim zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 24.
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Änderung des Kreisnamens in "Eifelkreis Euskirchen"
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 76/2004
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 vertagt (siehe Tagesordnungspunkt 2. dieser Niederschrift).
Abstimmungsergebnis:
TOP 25.
Ohne Abstimmung
Verbraucherzentrale
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 81/2004
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 vertagt (siehe Tagesordnungspunkt 2. dieser Niederschrift).
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung und eröffnet, nachdem die Zuhörerinnen und Zuhörer den Sitzungssaal verlassen haben, die nichtöffentliche Sitzung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
gez. Rosenke
gez. Poth
Landrat
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 17.06.2004
gez. Rybarczyk
Protokollierender Beamter