Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Der Kreisausschuss nimmt die Verwaltungsergänzung vom
11.05.2004 (Z 12/A 25/2003) und die Beschlussempfehlungen
der Fachausschüsse vom 24. und 25.05.2004 (siehe endgültiger Auszug Z 13 und Z 14/A 25/2003) zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Zusammenarbeit BZE/TEB orientiert sich künftig an den
folgenden Grundsätzen:
a) Die bereits praktizierte Zusammenarbeit von BZE und TEB
zur inhaltlichen Abstimmung von Ausbildungskonzepten und
zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird fortgesetzt und
intensiviert.
b) Zur Realisierung eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes von Personalressourcen im Werkstattbereich unterrichten sich die beiden Einrichtungen gegenseitig über personalwirtschaftliche Maßnahmen, wobei erwartet wird, dass
die schon jetzt vorhandenen Regelungen genutzt werden.
c) Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu nutzen. Hierdurch
wird eine hohe Auslastung erzielt.
d) Ebenso sind Maschinen und -teile von beiden Einrichtungen
möglichst gemeinsam zu nutzen. Hierdurch entfallen unnötige Doppelanschaffungen.
e) Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden
zukünftig zwischen den beiden Einrichtungen abgestimmt
und das Ergebnis dokumentiert.
f) Sollte künftig, z. B. durch die Einrichtung neuer Bildungsgänge, zusätzlicher Raumbedarf entstehen, muss die Verlagerung eines kompletten Bildungsganges in Erwägung
gezogen werden. Bei der Entscheidung sind wirtschaftliche,
organisatorische, pädagogische und personelle Aspekte
genauso zu berücksichtigen, wie Fragen der Unterrichtsqualität.
2. Die unter Ziffer 2.3 der Verwaltungsergänzung
Z 12/A 25/2003 beschriebenen Kooperationsergebnisse
werden ausdrücklich begrüßt, wobei die mit den Teilbereichen verbundenen Einzelvorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
3. Die Leiter beider Einrichtungen bleiben aufgefordert, unter
Berücksichtigung der unter Ziffer 2.2 der Verwaltungsergänzung Z 12/A 25/2003 definierten allgemeinen Grundsätze
auch künftig Kooperationsmöglichkeiten im Werkstattbereich wahrzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, dabei
-2weiterhin die Koordination zu übernehmen.
4. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 2410 93501, lfd.
Nr. 9 der Erläuterungen (Seite 461 des Haushaltsplans), in
Höhe von 4.500 € wird für die Grundausstattung an Kleingeräten aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)