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Beschlusstext (Gründung einer Stiftung für Jugend und Soziales)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Gründung einer Stiftung für Jugend und Soziales)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, bittet die Verwaltung um eine verstärkte und intensivierte Öffentlichkeitsarbeit zwecks Gründung der geplanten Stiftung. Zum Beispiel könnten eine Informationsveranstaltung durchgeführt und Informationsmaterialien verteilt werden. Dieser Anregung schließt sich eine kurze grundsätzliche Diskussion im Kreisausschuss über das Für und Wieder zur Gründung einer Kreisstiftung an. Im Wesentlichen beziehen sich die Redner aller Fraktionen inhaltlich auf die Diskussion, die zum gleichen Thema bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2003/2004 geführt wurde. Des Weiteren wird auf die Verfügung der Bezirksregierung vom 02.09.2003 hinsichtlich der Einbringung kommunalen Vermögens in Stiftungen und die Beteiligung Privater an dem Stiftungsvermögen Bezug genommen. Vom Grundsatz her besteht Einigkeit darin, dass die staatlichen Aufgaben durch die Einrichtung von Stiftungen nicht ersetzt werden können. Evtl. Stiftungen können diese Aufgaben nur ergänzen. Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die Verwaltung sich nach wie vor um die Gründung einer Stiftung Jugend und Soziales bemühe. Mit der heute vorliegenden Info 110/2004 werde ausschließlich ein Auftrag des Fachausschusses erfüllt. Der Kreis arbeite weiter an der Gründung einer Stiftung. Die notwendige grundsätzliche Debatte, ob eine Kreisstiftung gegründet werde oder nicht, sollte zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden. Allerdings werde es sehr schwierig werden, privates Stifterkapital zu akquirieren. Die Frage, ob durch die Gründung einer Stiftung Budgetkompetenzen des Kreistages abgegeben werden oder nicht, müsse ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt genauestens geprüft und vom Kreistag entschieden werden. Durch die Stiftungssatzung könne gerade dieser angenommene Verlust der Budgetkompetenz vermieden oder verhindert werden. Der Kreisausschuss nimmt die Info 100/2004 zur Kenntnis und verweist sie ohne besondere Beschlussempfehlung in die Sitzung des Kreistages am 23.06.2004. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung