Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Kreisausschussmitglieder Dr. Pesch
(CDU) und Troschke (UWV) wegen Befangenheit nicht teilgenommen.
GBL Unterstetter bittet den Kreisausschuss darum, folgende
Berichtigung im textlichen Teil der Anlage 1 zur Vorlage
318/2004 (Ziffer 4.3 - Seite 91) vor der Beschlussfassung zu
berücksichtigen:
Geänderte Festsetzung
Unberührt von den forstlichen Festsetzungen bleiben insbesondere:
waldbauliche Maßnahmen innerhalb von FFH-Gebieten, die unter die
genannten Ver- und Gebote fallen, sofern im Kommunal-, Bundesoder Privatwald durch vertragliche Regelungen oder im Staatswald
durch entsprechende Verwaltungsvorschriften ein gleichwertiger
Schutz des Gebietes i.S. des § 48c Abs. 3 LG NW gewährleistet ist.
Bei Vertragsende, insbesondere durch vorzeitige Kündigung, treten
die Ver- und Gebote wieder in Kraft.
Ferner gelten die Regelungen,
- Nadelwaldbestände in abgegrenzten Quellbereichen, Siefen und
Bachtälern sowie auf floristisch oder faunistisch schutzwürdigen Flächen nicht wieder mit Nadelbäumen aufforsten zu dürfen (Ziffer 4.1),
sowie
- In über 120-jährigen Laubbaumbeständen verpflichtend Altholz (insbesondere Horst- und Höhlenbäume sowie sonstige Biotopbäume) zu
erhalten (Mindestanzahl von 5-10 Altbäume/ha) und für die Zerfallsphase im Wald zu belassen (Ziffer 4.2)
nicht, sofern die nach Landesrecht zuständige Behörde bestätigt,
dass es sich hierbei um einen Entschädigungstatbestand handelt und
keine Mittel zum Ausgleich zur Verfügung stehen.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 318/2004 unter Berücksichtigung der vorstehenden Berichtigung zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag
- beschließt, den bereits als Satzung beschlossenen Landschaftsplan Mechernich (Stand: März 2004) zusammen mit
den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 318/2004 (Zusammenfassung der Änderungen) gemäß § 27 c LG NW erneut öffentlich auszulegen
-2-
bestimmt gleichzeitig gemäß § 27 c Abs. 2 LG NW, dass
Anregungen und Bedenken nur zu den in den Anlagen 1
und 2 der Vorlage 318/2004 aufgeführten geänderten oder
ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)