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Beschlusstext (Landschaftsplanverfahren Mechernich, Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplanverfahren Mechernich,
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW) Beschlusstext (Landschaftsplanverfahren Mechernich,
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Kreisausschussmitglieder Dr. Pesch (CDU) und Troschke (UWV) wegen Befangenheit nicht teilgenommen. GBL Unterstetter bittet den Kreisausschuss darum, folgende Berichtigung im textlichen Teil der Anlage 1 zur Vorlage 318/2004 (Ziffer 4.3 - Seite 91) vor der Beschlussfassung zu berücksichtigen: Geänderte Festsetzung Unberührt von den forstlichen Festsetzungen bleiben insbesondere: waldbauliche Maßnahmen innerhalb von FFH-Gebieten, die unter die genannten Ver- und Gebote fallen, sofern im Kommunal-, Bundesoder Privatwald durch vertragliche Regelungen oder im Staatswald durch entsprechende Verwaltungsvorschriften ein gleichwertiger Schutz des Gebietes i.S. des § 48c Abs. 3 LG NW gewährleistet ist. Bei Vertragsende, insbesondere durch vorzeitige Kündigung, treten die Ver- und Gebote wieder in Kraft. Ferner gelten die Regelungen, - Nadelwaldbestände in abgegrenzten Quellbereichen, Siefen und Bachtälern sowie auf floristisch oder faunistisch schutzwürdigen Flächen nicht wieder mit Nadelbäumen aufforsten zu dürfen (Ziffer 4.1), sowie - In über 120-jährigen Laubbaumbeständen verpflichtend Altholz (insbesondere Horst- und Höhlenbäume sowie sonstige Biotopbäume) zu erhalten (Mindestanzahl von 5-10 Altbäume/ha) und für die Zerfallsphase im Wald zu belassen (Ziffer 4.2) nicht, sofern die nach Landesrecht zuständige Behörde bestätigt, dass es sich hierbei um einen Entschädigungstatbestand handelt und keine Mittel zum Ausgleich zur Verfügung stehen. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 318/2004 unter Berücksichtigung der vorstehenden Berichtigung zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag - beschließt, den bereits als Satzung beschlossenen Landschaftsplan Mechernich (Stand: März 2004) zusammen mit den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 318/2004 (Zusammenfassung der Änderungen) gemäß § 27 c LG NW erneut öffentlich auszulegen -2- bestimmt gleichzeitig gemäß § 27 c Abs. 2 LG NW, dass Anregungen und Bedenken nur zu den in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage 318/2004 aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)