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Beschlusstext (Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 22. Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 312/2004 unter Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 25.05.2004 (Z 1/V 312/2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit der Agentur für Arbeit dahingehend zu verhandeln, dass bei der Umsetzung des SGB II außerhalb einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II eng mit der Agentur für Arbeit kooperiert wird. Die Verhandlungsergebnisse werden den politischen Gremien des Kreises Euskirchen und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitnah zur Kenntnis gegeben. Soweit zwischenzeitlich gesetzlich Änderungen eintreten, werden diese bei den Verhandlungen berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)