Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 78/2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
53 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 78/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 53 kB

Inhalt der Datei

Verordnung zur 2. Anderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen Aufgrund des $ 6 Abs. 1 und 4 des Gese2es zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV.NRW. S. 516) und des Gesetzes über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV,NRW. S. 258), zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 08. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 765) wird von der Gemeinde Kall als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Kall vom für das Gebiet der Gemeinde Kall folgende Verordnung erlassen: Artikel I Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnoder Feiertagen vom 21. November 2007, zulelzt geändert durch die Verordnung zur 1. Anderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen vom 12. November 2008 wird wie folgt geändert: lm $ 1 werden die verkaufsoffenen Sonntage für den Bezirk Kall wie folgt festgelegt: ,,Bezirk Kall am 4. Sonntag im Januar am 3. Sonntag im März am letzten Sonntag im September am Sonntag vor dem Volkstrauertag" Außerdem wird im $ 1 der verkaufsoffene Sonntag für den Bezirk Sötenich wie folgt festgelegt: ,,Bezirk Sötenich am 2. Sonntag im September" Artikel ll Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gemeinde Kall als örtliche Ordnungsbehörde