Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
20.12.12, 18:01
Aktualisiert
20.12.12, 18:01
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013) Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 27.11.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 8 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Herr Baum erläutert den Sachstand und weist darauf hin, dass bei einem möglichen Austritt des Rhein-Erft-Kreises aus der KDVZ die IT- und Personalkosten nicht außer acht gelassen werden dürfen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt er, im Zuge der Herstellung des Benehmens hinsichtlich der Festsetzung des Kreisumlagesatzes gemäß § 55 KrO den Rhein-Erft-Kreis aufzufordern: 1. dem Kreistag die Gründe für die abweichenden Quoten des Rhein-Erft-Kreises gegenüber den von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Vergleichswerten mitzuteilen und ggf. die erforderlichen Schritte (z.B. Organisations- und Geschäftsprozessuntersuchungen) schnellstens einzuleiten, 2. die aufgrund des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes gebotenen Möglichkeiten zur Entlastung des Ergebnishaushaltes und damit zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen konkret zu prüfen und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen, 3. die Ausgleichsrücklage vollständig einzusetzen, 4. die Kreisumlage und damit den Umlagesatz maximal in der Höhe festzusetzen, dass mit den erzielten Erträgen/Einzahlungen der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan nur insoweit einen Überschuss ausweist, dass damit die laufenden Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit gedeckt werden können 5. Neuinvestitionen so auf die Planjahre zu verteilen, dass ein Kreditbedarf möglichst vermieden wird und 6. mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen einvernehmlich die Art und Weise des Anhörungsverfahren nach § 55 Abs. 2 KrO festzulegen. Darüber hinaus unterstützt der Haupt- und Finanzausschuss die seitens der Stadtkämmerer im Rhein-Erft-Kreis für die Bürgermeisterkonferenz vorbereitete gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.11.2012 Seite 2