Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
07.02.13, 18:03
Aktualisiert
07.02.13, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 23. Sitzung des Rates am Dienstag, den 11.12.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:05 Uhr TOP Betreff 4 Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Herr Köhlen befürchtet die Schaffung eines Präzedenzfalles und schlägt vor, die Situation durch die Wegnahme des Pollers zu entschärfen oder aber den Anwohnern die Möglichkeit zu geben, diesen bei Bedarf zu entfernen. Herr Schmeier erklärt, dass es sich hier um einen Einzelfall im Bereich des Grünstreifens handele. Die Stadt habe seinerzeit durch die Anlegung des Wendehammers im Grünstreifen Fakten geschaffen, die nun durch die Anpassung des Bebauungsplanes legalisiert werden solle, da anderenfalls ein Rückbau erforderlich wäre. Die geplante Garage ist über diesen Bereich erschlossen und wäre nach Änderung des Bebauungsplanes zulässig. Der Bebauungsplan sollte entsprechend angepasst werden. Sodann lässt Bürgermeister Koerdt über die beiden in der Sitzungsvorlage genannten Anträge 1 und 2 getrennt abstimmen: 1. Antrag 1 – Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt 2. Antrag 2 – Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 a/Kaster - mit der dazugehörigen Satzung Herr Schmeier weist daraufhin, dass zur Umsetzung des Antrages 2 eine erneute Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich sei; erst dann könne der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst werden. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Rat beschließt die Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 a/Kaster gemäß Antrag 2. Die Planunterlagen sind zu überarbeiten und zum entsprechenden Satzungsbeschluss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012 Seite 2