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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide" im Bereich "Schuckenhofstraße" hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren Grundstücksflächen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
15.12.08, 08:01
Aktualisiert
15.12.08, 08:01
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide" 
im Bereich "Schuckenhofstraße"
hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren Grundstücksflächen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 32. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 27.11.2008: 6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 "Brunsheide" im Bereich "Schuckenhofstraße" hier: Zulässigkeit von Nebenanlagen in den straßenzugewandten nicht überbaubaren Grundstücksflächen Im Anschluss an eine Zusammenfassung der Vorlage durch AV Puchert-Blöbaum erkundigt sich AM Dr. Bruck, warum der Ausschuss über diese Angelegenheit, welche die Verwaltung ablehnt, überhaupt abstimmen müsse. FBL Oortman erinnert an den vom Ausschuss gefassten Beschluss, bei Ablehnungen jedes Mal den Hochbau- und Planungsausschuss zu beteiligen. Er führt weiter aus, dass über Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen der Hochbau- und Planungsausschuss immer zu beschließen habe. Nach kurzer Diskussion sind die Ausschussmitglieder sich einig, dass dem Schwarzbau nicht zugestimmt werden könne. Sodann ergeht folgender Beschluss: Beschluss: Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide“ wird abgelehnt. Beratungsergebnis: - einstimmig -