Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
14.04.10, 11:16
Aktualisiert
14.04.10, 11:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 4. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 02.03.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:15 Uhr
TOP
Betreff
18
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und
Grevenbroicher Straße hier:
a)Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2008
für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath aufzuheben.
Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
i. V. m. § 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I
S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren).
Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der
Ausweisung eines Dorfgebietes in einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung.
Der Planentwurf ist Bestandteil der Niederschrift und als Anlage 8 beigefügt.
zu b) Der Rat billigt den vorliegenden Entwurf zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 31.07.2009 (BGBl.I S. 2585).
Der Planentwurf enthält textliche Festsetzungen. Der Rat beschließt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die
Entwurfsbegründung, die der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.03.2010
Seite 2