Daten
Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.06.2007
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.06.2007 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Am Sioniterhof)
Vorlagennummer: 127/2007
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert
durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der
Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße Am Sioniterhof – von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in
Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. d) und b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne
Grünanlagen und auf einer Länge von ca. 15 m (südöstliche Straßenseite) bzw. ca. 30 m (nordwestliche
Straßenseite) ab dem Einmündungsbereich Bonner Straße ohne Gehwege endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)