Daten
Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.06.2007
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.06.2007 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (An den Benden)
Vorlagennummer: 130/2007
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen
Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert
durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der
Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße – in WesselingBerzdorf ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne die
a)
auf der Südseite der Straße An den Benden (Hauptzug) auf einer Länge von ca. 85 m
(zwischen den Grundstücken An den Benden 26 und Hauptstraße 28) und
b) auf der Ostseite der vom Hauptzug nördlich abzweigenden Stichstraße
fehlenden Gehwege endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)