Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden))

öffnen download melden Dateigröße: 6,3 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 29.06.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.06.2007 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 19. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (An den Benden) Vorlagennummer: 130/2007 Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße – in WesselingBerzdorf ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne die a) auf der Südseite der Straße An den Benden (Hauptzug) auf einer Länge von ca. 85 m (zwischen den Grundstücken An den Benden 26 und Hauptstraße 28) und b) auf der Ostseite der vom Hauptzug nördlich abzweigenden Stichstraße fehlenden Gehwege endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)