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Beschlusstext (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2014 Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
09.04.13, 18:04
Aktualisiert
09.04.13, 18:04
Beschlusstext (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2014
Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Rates am Dienstag, den 05.03.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr TOP Betreff 4 Vorbereitung der Kommunalwahlen 2014 Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998 Dr. Kippels spricht sich für die Beibehaltung der Reduzierung von 38 auf 36 Ratsmitglieder aus, da so eine adäquate Repräsentanz der Wählerschaft gewährleistet bleibe. Die Aufteilung der Wahlbezirke sei historisch gewachsen und finde auch beim Bürger Akzeptanz. Ein neuer Zuschnitt der Wahlbezirke wäre zudem mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Frau Steinhäuser ergänzt, dass sich die Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder bewährt habe und nicht weiter verringert werden solle, u. a. auch wegen des zeitlichen Aufwandes, der von den Ratsmitgliedern dann zu bewerkstelligen sei. Herr Köhlen merkt an, dass in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit eine weitere Reduzierung der Ratsmitglieder kontraproduktiv sei; dies hätte auch zwangsläufig eine Verkleinerung der Fachausschüsse zur Folge, so dass es für kleinere Parteien noch schwieriger werde, in den Ausschüssen vertreten zu sein. Herr Reuter spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung der Anzahl der Ratsmitglieder aus, da eine Neuzuschneidung der Wahlkreise schwierig sei. Sodann lässt Bürgermeister Koerdt über die Alternative 1 abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt dass von der weiteren Möglichkeit der Reduzierung der Zahl der künftig in den Rat der Stadt Bedburg zu wählenden Vertreter gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG kein weiterer Gebrauch gemacht wird. Die Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke vom 16.06.1998, durch die die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der zu wählenden Vertreter von 38 um 2 auf 36 - davon 18 in den Gemeindewahlbezirken - reduziert wurde, bleibt bestehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)