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Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,1 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 29.06.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.06.2007 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 110/2007 Es wird beschlossen, die Straßen a) b) c) d) e) f) g) Im Kaninsberg – von Rheinstraße bis Burgstraße – Rosenstraße – Neubaustrecke – (von einschließlich Haus Nr. 20 bis zum Wendehammer ohne den fußläufigen Verbindungsweg zur Brühler Straße) St.-Thomas-Weg – von Rheinstraße bis Bolemer Weg – Am Sioniterhof – von Bonner Straße und von Josef-Dietz-Straße bis einschließlich HausNrn. 31 und 44 Erlenweg – von Akazienweg bis Espenweg – An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße – Dietkirchener Straße – von St.-Thomas-Weg bis Rheinstraße – als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)