Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
18.12.13, 16:08
Aktualisiert
18.12.13, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 31. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 12.11.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4
Sport- und Wellnessbad „Monte Mare“
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2013
21:00 Uhr
Bürgermeister Koerdt erläutert den Tagesordnungspunkt und übergibt sodann das Wort an Herrn
Stadtkämmerer Baum, der anhand einer Beamerpräsentation, die Fragen der SPD-Fraktion
beantwortet.
Die Präsentation ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.
Zu Beginn erläutert er kurz die Historie und die Vertragskonstellation des Sport- und
Wellnessbades Monte Mare, wonach die Stadt Bedburg die juristische und wirtschaftliche
Eigentümerin und Monte Mare der Erbauer und Betreiber der Anlage ist. Es handelt sich um ein
Hallenbad für das Schul- und Vereinsschwimmen sowie für den öffentlichen Badebetrieb, welches
an fast 365 Tagen im Jahr geöffnet ist. Der Sauna- und Wellnessbereich dient zur Quersubvention
des defizitären Sportbadbereiches.
Zu den Fragen der SPD-Fraktion nimmt er wie folgt Stellung:
1. In welcher Höhe wurden die Einnahmen aus Pachtzahlungen des Betreibers in den Jahren
2010 bis einschl. 2014 in die jeweiligen Haushaltspläne veranschlagt?
Die Pachterträge wurden in den Haushaltsplänen 2010 bis 2014 in der vertraglich vereinbarten
Höhe veranschlagt.
Im Betriebsvertrag ist festgehalten, dass vom Betriebsbeginn (ab 01.05.2010) an für die Dauer
von zwei Jahren (bis 30.04.2012) eine geringere monatliche Pacht als in der Folgezeit zu
leisten ist, um eine Marktetablierung mit Aufbau eines Kundenstamms zu ermöglichen.
2. Stimmen die in den jeweiligen Haushaltsjahren veranschlagten Pachteinnahmen mit denen in
den Jahresabschlüssen 2010, 2011 und 2012 festgestellten tatsächlichen Einnahmen überein?
Die Pacht wird seit Betriebsbeginn bis einschließlich Oktober 2013 in gleichbleibender Höhe
gezahlt. Nach dem Vertrag müsste ab dem 01.05.2012 eine höhere Pacht gezahlt werden, was
aber nicht geschehen ist.
Im Jahresabschluss 2012 ist die rechtlich zu keinem Zeitpunkt aufgegebene Pachtforderung
der Stadt Bedburg in voller Höhe eingebucht. Der Forderung stehen nicht in voller Höhe
Einzahlungen gegenüber.
Für Forderungen, deren Realisierbarkeit fragwürdig ist, sind im Jahresabschluss
Wertberichtigungen vorzunehmen. Durch eine Wertberichtigung wird die Forderung gegenüber
dem Schuldner nicht tangiert.
Bilanzielle Wertberichtigungen dienen dazu, unabhängig von bestehenden Rechtsansprüchen
ein realistisches und vorsichtiges Bild der tatsächlichen Vermögenssituation darzustellen.
Der Gesamtbetrag der Wertberichtigungen in 2012 betrug ca. 4,6 Mio. €. Hiervor entfielen 1,3
Mio. € auf Insolvenzen und 1,9 Mio. € auf Niederschlagungen.
Weiterhin wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 100 % (0,85 Mio. €) und 50 % (0,4
Mio. €) in Fällen vorgenommen, in denen die Einbringbarkeit der Forderung zweifelhaft
erscheint.
Im Zuge der diesjährigen Haushaltsberatungen ist öffentlich dargestellt worden, dass der
Haushaltsansatz für Wertberichtigungen für die Jahre 2013 bis 2015 um jeweils 200.000 Euro
erhöht werden soll. Dies ist im Doppelhaushalt und HSK auch beschlossen worden.
Gegenüber den Fraktionsvorsitzenden ist die Anhebung des Ansatzes der Wertberichtigungen
dahingehend begründet worden, dass auf diesem Wege Spielraum geschaffen wird, um u. a.
im Falle von Monte Mare Reaktionsmöglichkeiten zu haben, die eine Gefährdung der sonstigen
Haushaltsausführung vermeiden.
Im Jahresabschluss 2012 (s. Anlage I, Seite 58) wurden die offenen – nicht alle - Forderungen
gegenüber Monte Mare um 50 % wertberichtigt.
Der Stadtrat wird zu entscheiden haben, ob und inwieweit bzw. unter welchen sonstigen
Maßgaben auf die nach wie vor zu 100 % rechtlich durchsetzbaren Forderungen verzichtet
wird oder auch nicht verzichtet wird.
3. In welcher Höhe sind Pachtzahlungen in diesem Jahr von dem Betreiber an die Stadt geleistet
worden? Wenn sie nicht vollumfänglich geleistet wurden, wie wurden sie gestundet?
Auch seit Anfang dieses Jahres ist die monatliche Pacht weiter nur in jener Höhe geleistet
worden, wie sie laut Betriebsvertrag für den Zeitraum vom 01.05.2010 bis 30.04.2012
vereinbart war.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine privatrechtliche Forderung. Im Gegensatz zu
öffentlich-rechtlichen Forderungen, die nach Spezialgesetzen bzw. nach der Abgabenordnung
behandelt werden, richten sich die Rechtsfolgen von Handlungsweisen der Vertragspartner
nach den vertraglichen Regelungen und nach dem BGB bzw. HGB.
Bislang wurden gegenüber dem Betreiber keine Forderungen erlassen bzw. verwirkt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.11.2013
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Auf Anregung von Monte Mare fanden mehrere Gespräche zur wirtschaftlichen Entwicklung des
Sport- und Wellnessbades statt, um Möglichkeiten zur Kostenoptimierung zu eruieren. Herr Baum
weist darauf hin, dass hierbei immer oberstes Ziel gewesen sei, die Interessen der Stadt zu
vertreten.
Man habe versucht, größtmögliche Transparenz zu wahren. In diesem Zusammenhang verweist er
auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die
Stadt ein berechtigtes
Geheimhaltungsinteresse habe und ihre Position sowie die Position beteiligter Dritter durch die
Offenlegung von Rechtspositionen oder Geschäftsgeheimnissen nicht schwächen dürfe. Daher
können weitergehende Darlegungen nur im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung (siehe
Tagesordnungspunkt 11) erfolgen.
Frau Steinhäuser bedankt sich für die ausführliche Beantwortung der Fragen und bittet um die
Bereitstellung der Präsentation in Papierform. Sie schlägt vor, ggf. Vergleiche zu den
Nachbarkommunen zu ziehen.
Herr Coumanns vermisst eine schriftliche Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt und merkt
an, dass der Rat erst im Mai/Juni 2013 Kenntnis davon erlangt habe, dass Monte Mare
möglicherweise Probleme bei der Pachtzahlung habe. Da bei einem PPP-Modell das Risiko alleine
bei der Stadt liegt, habe man sich seinerzeit gegen diese Lösung ausgesprochen.
Herr van den Berg regt an, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die Forderungen der Stadt
durchzusetzen. Er verweist auf das Monte Mare Bad in Rheinbach; es sei eine übliche
Vorgehensweise des Konzerns, im Rahmen der Verhandlungen bzgl. eines Pachterlasses mit
Insolvenz zu drohen. Weiterhin bittet er mit Bezug auf die Sitzung des letzten
Rechnungsprüfungsausschusses um Information, ob ein Beschluss des Rates in dieser
Angelegenheit gefasst werde.
Herr Giesen bedankt sich ebenfalls für den ausführlichen Vortrag und merkt an, dass die FWGFraktion schon frühzeitig auf die Probleme hingewiesen habe. Die FWG-Fraktion spreche sich
jedoch ausdrücklich für den Erhalt des Sport- und Wellnessbades aus, werde aber eine
Pachtreduzierung nicht mittragen.
Dr. Kippels bedankt sich für die umfangreiche Beantwortung des Fragenkataloges. Anhand der
Informationen müsse man die Situation jetzt analysieren und werten, um dann zu einer
Entscheidung zu kommen. Das Sport- und Wellnessbad habe eine positive Strahlkraft für Bedburg
und die Umgebung. Im Sinne einer guten Standortpolitik müsse nun nach Lösungen gesucht
werden, zumal das Bad gut angenommen werde und der Trend in wirtschaftlicher Hinsicht nach
oben gehe.
Herr Mitter verweist auf die Vorzüge des Bades, so werde dort das Schulschwimmen durchgeführt
und auch der öffentliche Badebetrieb sei generell ganzjährig möglich. Sofern man jetzt finanziell
nachsteuern müsse sei dies schade, dennoch sei das Sport- und Wellnessbad insgesamt eine
Bereicherung und bringe Bedburg nach vorne.
Bürgermeister Koerdt bedankt sich bei Herr Baum für die umfangreichen Erläuterungen und
verweist auf die weiteren Beratungen unter Tagesordnungspunkt 11 des nichtöffentlichen Teiles
dieser Sitzung.
Beschluss:
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Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
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