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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Netto-Markt; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
29.04.14, 06:06
Aktualisiert
29.04.14, 06:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Netto-Markt;
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.03.2014 16 Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Netto-Markt; Aufstellungsbeschluss 121/2014 Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Netto.Markt.. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung (Anlageplan 2) die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die V121/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)