Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
29.04.14, 06:06
Aktualisiert
29.04.14, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.03.2014
16
Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Netto-Markt;
Aufstellungsbeschluss 121/2014
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Netto.Markt..
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung
(Anlageplan 2) die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Die V121/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)