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Beschlusstext (Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:07
Aktualisiert
24.01.14, 18:07
Beschlusstext (Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013) Beschlusstext (Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Montag, den 02.12.2013. Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 20:20 Uhr TOP Betreff 4 Aufnahme/ Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an einer städtischen Grundschule, deren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet liegt - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 21.11.2013 Ausschussmitglied Dr. Kippels erläutert den Antrag der CDU Fraktion. Er hält eine offene Kommunikation über die aktuelle Situation bzw. Verfahrensweise für sinnvoll; er stellt jedoch klar, dass keinesfalls eine vollständige Öffnung der Grundschulen Ziel des Antrages sei. Fachbereichsleiter Kramer erläutert - auch in Bezug auf die Frage in der Einwohnerfragestunde die Rechtsgrundlage und verweist hier u. a. auf § 46 Abs. Abs. 3 SchulG i. V. m. § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AOGS) sowie den bestehenden politischen Grundsatzbeschluss; anders als bei den weiterführenden Schulen verweisen die gen. Rechtsgrundlagen im Primarbereich immer auf eine Wahlmöglichkeit in `seiner Gemeinde´. Auch vor dem Hintergrund einer verlässlichen Schulentwicklungsplanung `warnt´ Fachbereichsleiter Kramer vor einem Abwerben der Primarschüler aus Nachbarkommunen; nicht zuletzt durch das 8. Schulrechtsänderungsgesetz - Stichwort Bildung von Eingangsklassen - könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine (verstärkte) Aufnahme auswärtiger Bedburger PrimarschülerInnen nicht in der nächstgelegenen Grundschule beschult werden könnten sondern vielmehr - mit entsprechenden Fahrtkosten für den Schulträger weiter entfernt liegenden Grundschulen zugewiesen werden müssten. Ohnehin weist er auf das Schulträgerprinzip hin, nach welchem die Beförderungskosten von externen SchülerInnen durch die Stadt Bedburg zu tragen wären; berücksichtigt werden müssten ebenfalls die durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz entstehenden Kosten für eine inklusive Beschulung. Auch Ausschussmitglied Dr. Kippels möchte keine Konkurrenzsituation zu einer Nachbarkommune aufbauen. Neben den in der Vorlage genannten Einzelfällen, hält er Ausnahmen für gerechtfertigt, wenn etwa eine Betreuung der Kinder durch Familienangehörige der Eltern im 1. Grad in Bedburg stattfindet. Ausschussmitglied Brings schlägt vor, im Rahmen von Kapazitäten grundsätzlich auch externe Kinder an Grundschulen der Stadt Bedburg zuzulassen. Bei hierbei entstehenden Überhängen müssten die Regelungen des § 1 Abs. 3 AO-GS Anwendung finden. Ausschussmitglied Spielmanns sieht keinen Grund an der bisherigen Situation etwas ändern zu müssen, da aus seiner Sicht in der Vergangenheit auch Ausnahmen in Absprache möglichen waren. Fachbereichsleiter Kramer bittet auch für ein verlässliches Handeln um eine Konkretisierung von Ausnahmemöglichkeiten; ansonsten sieht er hier ein dauerhaftes Konfliktthema. Es besteht Einvernehmen, dass die Verwaltung zusammen mit den Leitungen der Grundschulen einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird. Mitteilung: Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulleitungen der Primarschulen das Thema aufzuarbeiten. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 02.12.2013 Seite 2