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Beschlusstext (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:07
Aktualisiert
24.01.14, 18:07
Beschlusstext (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014) Beschlusstext (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 03.12.2013. Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 17:47 Uhr TOP Betreff 3 Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014 Herr Giesen kritisiert, dass der durch die Umverteilung bedingte höhere Kostenanteil für die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für Haupt- und überörtliche Straßen nicht nachvollzogen werden könne. Daher plädiert die FWG-Fraktion für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Bürgermeister Koerdt erläutert, dass dies durch die Gemeindeprüfungsanstalt so vorgegeben wurde und verweist hierzu auf die Erläuterungen in der Sitzungsvorlage auf Seite 9. Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, a) den Prozentsatz zur Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an der Fahrbahnreinigung (FR) und am Winterdienst (WD) wie folgt festzusetzen: • • • • Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straße 5% (bisher 25% bei FR und 10% bei WD) 10% (bisher 25% bei FR und 15% bei WD) 15% (bisher 25% bei FR und 20% bei WD) 20% (bisher 25% bei FR und bei WD) b) zur Gebührenregulierung der kommenden Jahre 100% des Überschusses des Jahres 2012 in die Kalkulation zur Fahrbahnreinigung aber lediglich 25% des Überschusses aus der Abrechnung in die Kalkulation zum Winterdienst einzubeziehen. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt Bedburg, die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der unter 1. gefassten Beschlüsse zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür