Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:07
Aktualisiert
24.01.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 03.12.2013.
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
17:47 Uhr
TOP
Betreff
3
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014
Herr Giesen kritisiert, dass der durch die Umverteilung bedingte höhere Kostenanteil für die
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für Haupt- und überörtliche Straßen nicht
nachvollzogen werden könne. Daher plädiert die FWG-Fraktion für die Beibehaltung der bisherigen
Regelung.
Bürgermeister Koerdt erläutert, dass dies durch die Gemeindeprüfungsanstalt so vorgegeben
wurde und verweist hierzu auf die Erläuterungen in der Sitzungsvorlage auf Seite 9.
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,
a) den Prozentsatz zur Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an der
Fahrbahnreinigung (FR) und am Winterdienst (WD) wie folgt festzusetzen:
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Anliegerstraße
Innerortsstraße
Hauptgeschäftsstraße
Überörtliche Straße
5% (bisher 25% bei FR und 10% bei WD)
10% (bisher 25% bei FR und 15% bei WD)
15% (bisher 25% bei FR und 20% bei WD)
20% (bisher 25% bei FR und bei WD)
b) zur Gebührenregulierung der kommenden Jahre 100% des Überschusses des Jahres 2012
in die Kalkulation zur Fahrbahnreinigung aber lediglich 25% des Überschusses aus der
Abrechnung in die Kalkulation zum Winterdienst einzubeziehen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt Bedburg, die
Gebührenkalkulation auf der Grundlage der unter 1. gefassten Beschlüsse zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür