Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
19.08.13, 18:02
Aktualisiert
19.08.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am Dienstag, den 16.07.2013.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
19:04 Uhr
TOP
Betreff
4
Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des
Familieninstituts `Sinneswelten´ in Bedburg-Rath
Ausschussmitglied Schmitz wertet es positiv, dass für den Stadtteil Bedburg-Rath, der
zweifelsohne als „Insellage“ im Stadtgebiet bezeichnet werden kann, ein solches Angebot
geschaffen wird und somit einer Betreuungsnot der Eltern entgegen gewirkt werden kann. Ihn
interessiert das aktuelle Angebot an Tagespflegeplätzen und warum insgesamt Überkapazitäten
herrschen.
Herr Kramer erläutert die aktuelle Situation, wie schon in der Vorlage beschrieben. Aktuell sind
über das Stadtgebiet verteilt noch 12 Plätze in der Tagespflege verfügbar. Die Auslastung der
einzelnen Tagespflegepersonen ist sehr unterschiedlich und für die Verwaltung nicht in Gänze
steuerbar. Zwar findet seitens der Fachberatung eine neutrale Beratung und objektive Verteilung
der Anfragen auf alle Tagespflegepersonen statt, aber die endgültige Entscheidung zur Wahl des
Betreuungsplatzes liegt bei den Eltern. So versucht die Verwaltung sicherlich, dass alle
Tagespflegepersonen ausgebucht sind – das unternehmerische Risiko verbleibt aber bei den
selbstständigen Pflegepersonen und kann nicht auf die Stadt Bedburg übertragen werden.
Grundsätzlich ist er zuversichtlich, dass die Belegungssituation sich bei allen
Tagespflegepersonen verbessern wird, da momentan - durch die Vollbelegung in den
Kindertagesstätten - alle Betreuungsanfragen an die Tagespflegepersonen weitergeleitet werden.
Frau Henseler-Imgrund fragt, wie insgesamt die Betreuungssituation der Rather Kinder ist.
Daraufhin erklärt Herr Esser, dass eine genaue Auflistung, welches Kind welche Einrichtung
besucht nicht existiert. Klar ist aber, dass Eltern von sieben Kindern unter drei Jahren Interesse an
einer Betreuung im Familieninstitut Sinneswelten bekundet haben.
Herr Steinhäuser möchte wissen wofür die Zuwendung von 7.500,- € ausgegeben wird. Zudem
habe er gehört, dass die in der Vorlage beschriebene Abstimmung mit den Tagespflegepersonen
nicht stattfand. Herr Kramer berichtet, dass die Zuwendungsmittel für kindgerechte Ausstattung
und Spielmaterial ausgegeben werden sollen. Dem Vorwurf, dass keine Abstimmung mit den
Tagespflegepersonen stattgefunden habe, widerspricht er deutlich. Es wurde beim
Tagespflegetreffen besprochen und auch im Protokoll vermerkt. Widerstände habe es beim
Treffen nicht gegeben.
Frau Henseler-Imgrund versteht nicht, warum Plätze geschaffen werden, wenn es noch freie
Kapazitäten gebe. Die Anfragen aus Rath könnten doch auf die anderen Tagespflegepersonen
verteilt werden. Zudem fragt sie nach dem Stand der Belegung in der Großtagespflege Kirdorf.
Herr Esser erläutert, dass eine Verteilung nicht ohne den Willen der Eltern möglich ist. Zudem
sehe es die Verwaltung als Qualitätsmerkmal im Rahmen der Betreuungsbedarfsplanung an, für
alle Eltern adäquate Angebote zu schaffen. Ortsnähe spielt dabei als Merkmal eine gewichtige
Rolle. Die diversen Interessensbekundungen sind zudem als klarer Auftrag zu verstehen. Für alle
Plätze in Kirdorf wurden Interessenten gefunden und mehrfach zum Belegungswunsch befragt.
Teilweise wurden auch schon Betreuungsverträge unterschrieben. Die letzte Entscheidung liegt
auch hier bei den Eltern. Die Verwaltung ist sich aber sicher, dass die Betreuungsplätze nach
Fertigstellung der Räumlichkeiten (hiermit wird am 27.07.2013 gerechnet) schnell ausgebucht
sind.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, dass das
Familieninstitut `Sinneswelten´ mit max. 7.500,00 € gefördert wird. Diese Mittel sollen verwendet
werden, um die Räumlichkeiten insoweit auszustatten, dass diese als Großtagespflegestelle
genutzt werden können.
Die Mittel stammen aus dem Budget des Belastungsausgleichsgesetzes. Daher braucht
ausnahmsweise keine Haushaltsgenehmigung abgewartet zu werden. Der Ausschuss hat die
endgültige Entscheidungskompetenz.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.07.2013
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