Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.02.10, 22:22
Aktualisiert
03.02.10, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2009
15.12.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)
b)
Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2009 - TOP 7 - beschließt der Rat die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu.
Plangeltungsbereich:
Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, betroffen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. September 2009 – Punkt 9 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Verfahrens für die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem.
§ 13 BauGB beschlossen.
Anlass der Änderung ist der Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung
Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, im rückwärtigen Bereich des
Grundstückes eine Garage mit 3 Einstellplätzen zu errichten.
Vorlagen-Nr. 146/2009
Seite 2
Das Wohnhaus auf dem vorgenannten Grundstück wurde bereits in den 80er Jahren
- vor Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ - errichtet. Zur Zeit besteht
für das Objekt eine in den Keller des Wohnhauses integrierte Garage im rückwärtigen
Bereich des Grundstückes.
Die Familie verfügt derzeit über 4 Pkw´s, die in der Hofeinfahrt zur Kellergarage abgestellt werden. Es besteht Bedarf, eine langfristige Lösung zu konzipieren.
Gemäß den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ können Garagen und Carports ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Eine Ausnutzung der noch vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen Richtung Grundschule Sistig ist nicht möglich, da eine Erschließung über
den jetzigen Weg, der im Bebauungsplan als „Fußweg“ ausgewiesen ist, nicht erfolgen
kann.
Um das Vorhaben realisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, unter Ausnutzung
der bereits bestehenden Zufahrt zur Kellergarage eine separate Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung: Garage/Carport gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB, im
rückwärtigen Bereich des Grundstückes auszuweisen und die textlichen Festsetzungen
entsprechend zu ergänzen.
Aus Sicht der Verwaltung sind lediglich die Gemeinde selbst als Grundstückseigentümerin des Feuerwehrgerätehauses Sistig bzw. der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und 419, von der Änderung betroffen.
Der Eigentümer der Nachbargrundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und
419, hat bereits Vorfeld sein Einverständnis zu der geplanten Bebauung und der beabsichtigten Bebauungsplanänderung erklärt.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 01.09.2009 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.09.2009 bis einschließlich 30.10.2009
statt.
Es sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat am
24.11.2009 - TOP 7 - dem Rat einstimmig empfohlen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und
die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Der Einladung zu dieser Sitzung waren eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung
einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 146/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 146/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2009
24.11.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)
b)
Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung
zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, betroffen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. September 2009 – Punkt 9 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Verfahrens für die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem.
§ 13 BauGB beschlossen.
Vorlagen-Nr. 146/2009
Seite 5
Anlass der Änderung ist der Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung
Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, im rückwärtigen Bereich des
Grundstückes eine Garage mit 3 Einstellplätzen zu errichten.
Das Wohnhaus auf dem vorgenannten Grundstück wurde bereits in den 80er Jahren
- vor Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ - errichtet. Zur Zeit besteht
für das Objekt eine in den Keller des Wohnhauses integrierte Garage im rückwärtigen
Bereich des Grundstückes.
Die Familie verfügt derzeit über 4 Pkw´s, die in der Hofeinfahrt zur Kellergarage abgestellt werden. Es besteht Bedarf, eine langfristige Lösung zu konzipieren.
Gemäß den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ können Garagen und Carports ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Eine Ausnutzung der noch vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen Richtung Grundschule Sistig ist nicht möglich, da eine Erschließung über
den jetzigen Weg, der im Bebauungsplan als „Fußweg“ ausgewiesen ist, nicht erfolgen
kann.
Um das Vorhaben realisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, unter Ausnutzung
der bereits bestehenden Zufahrt zur Kellergarage eine separate Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung: Garage/Carport gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB, im
rückwärtigen Bereich des Grundstückes auszuweisen und die textlichen Festsetzungen
entsprechend zu ergänzen.
Aus Sicht der Verwaltung sind lediglich die Gemeinde selbst als Grundstückseigentümerin des Feuerwehrgerätehauses Sistig bzw. der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und 419, von der Änderung betroffen.
Der Eigentümer der Nachbargrundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und
419, hat bereits Vorfeld sein Einverständnis zu der geplanten Bebauung und der beabsichtigten Bebauungsplanänderung erklärt.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 01.09.2009 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.09.2009 bis einschließlich 30.10.2009
statt.
Es sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3)
der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.