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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a)Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.02.10, 22:22
Aktualisiert
03.02.10, 22:22
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a)Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 146/2009 15.12.2009 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) b) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2009 - TOP 7 - beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu. Plangeltungsbereich: Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, betroffen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. September 2009 – Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Verfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB beschlossen. Anlass der Änderung ist der Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, im rückwärtigen Bereich des Grundstückes eine Garage mit 3 Einstellplätzen zu errichten. Vorlagen-Nr. 146/2009 Seite 2 Das Wohnhaus auf dem vorgenannten Grundstück wurde bereits in den 80er Jahren - vor Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ - errichtet. Zur Zeit besteht für das Objekt eine in den Keller des Wohnhauses integrierte Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstückes. Die Familie verfügt derzeit über 4 Pkw´s, die in der Hofeinfahrt zur Kellergarage abgestellt werden. Es besteht Bedarf, eine langfristige Lösung zu konzipieren. Gemäß den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ können Garagen und Carports ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Eine Ausnutzung der noch vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen Richtung Grundschule Sistig ist nicht möglich, da eine Erschließung über den jetzigen Weg, der im Bebauungsplan als „Fußweg“ ausgewiesen ist, nicht erfolgen kann. Um das Vorhaben realisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, unter Ausnutzung der bereits bestehenden Zufahrt zur Kellergarage eine separate Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung: Garage/Carport gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB, im rückwärtigen Bereich des Grundstückes auszuweisen und die textlichen Festsetzungen entsprechend zu ergänzen. Aus Sicht der Verwaltung sind lediglich die Gemeinde selbst als Grundstückseigentümerin des Feuerwehrgerätehauses Sistig bzw. der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und 419, von der Änderung betroffen. Der Eigentümer der Nachbargrundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und 419, hat bereits Vorfeld sein Einverständnis zu der geplanten Bebauung und der beabsichtigten Bebauungsplanänderung erklärt. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 01.09.2009 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.09.2009 bis einschließlich 30.10.2009 statt. Es sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat am 24.11.2009 - TOP 7 - dem Rat einstimmig empfohlen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Der Einladung zu dieser Sitzung waren eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung beigefügt. Vorlagen-Nr. 146/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 146/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 146/2009 24.11.2009 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) b) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, betroffen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. September 2009 – Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Verfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB beschlossen. Vorlagen-Nr. 146/2009 Seite 5 Anlass der Änderung ist der Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 441, gelegen in Sistig, Am Hang 6, im rückwärtigen Bereich des Grundstückes eine Garage mit 3 Einstellplätzen zu errichten. Das Wohnhaus auf dem vorgenannten Grundstück wurde bereits in den 80er Jahren - vor Aufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ - errichtet. Zur Zeit besteht für das Objekt eine in den Keller des Wohnhauses integrierte Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstückes. Die Familie verfügt derzeit über 4 Pkw´s, die in der Hofeinfahrt zur Kellergarage abgestellt werden. Es besteht Bedarf, eine langfristige Lösung zu konzipieren. Gemäß den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ können Garagen und Carports ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Eine Ausnutzung der noch vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen Richtung Grundschule Sistig ist nicht möglich, da eine Erschließung über den jetzigen Weg, der im Bebauungsplan als „Fußweg“ ausgewiesen ist, nicht erfolgen kann. Um das Vorhaben realisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, unter Ausnutzung der bereits bestehenden Zufahrt zur Kellergarage eine separate Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung: Garage/Carport gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB, im rückwärtigen Bereich des Grundstückes auszuweisen und die textlichen Festsetzungen entsprechend zu ergänzen. Aus Sicht der Verwaltung sind lediglich die Gemeinde selbst als Grundstückseigentümerin des Feuerwehrgerätehauses Sistig bzw. der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und 419, von der Änderung betroffen. Der Eigentümer der Nachbargrundstücke Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstücke 418 und 419, hat bereits Vorfeld sein Einverständnis zu der geplanten Bebauung und der beabsichtigten Bebauungsplanänderung erklärt. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 01.09.2009 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.09.2009 bis einschließlich 30.10.2009 statt. Es sind keine Stellungnahmen zum Verfahren eingegangen. Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.