Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 21:46
Aktualisiert
25.02.10, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2010
25.02.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.2
Neubau von kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben mit unterschiedlichen Sortimenten auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 381, gelegen in
Kall, Siemensring 15 und 17, Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1
hier: Nachtrag zur Baugenehmigung
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 10.11.2009 wurde dem Antragsteller eine Baugenehmigung für den
Neubau von 5 kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben auf dem Grundstück Gemarkung
Kall, Flur 30, Flurstück 381 (alt: 206 und 278), gelegen in Kall, Siemensring 15 und 17,
erteilt. Zur Realisierung des Projektes ist es erforderlich, die vorhandene Bebauung auf
dem Grundstück abzureißen. Über die geplante Bebauung wurde in den Sitzungen des
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Kall am 09.12.2008 (Bauvoranfrage) und 24.08.2009 (Bauantrag) berichtet.
Nunmehr ist beabsichtigt, die Einzelhandelsnutzung der Mietfläche 05, deren Nutzung
seinerzeit noch nicht bestimmt war, in die Mietflächen 05 (Verkauf von Optikartikeln;
Verkaufsfläche: 119,40 qm) und 06 (Verkauf von Tiernahrung und Zubehör; VK: 381,03
qm) aufzuteilen. Zudem wird beantragt, ein weiteres Gebäude (groß: 5,50 m x 22,29 m)
mit zwei kleinen Verkaufsräumen (07 und 08) zu errichten. Die beiden Verkaufsräume
sind mit einer Verkaufsfläche von:
07)
40,91 qm (voraussichtlich Verkauf von Schmuckartikeln) und
08)
48,11 qm (Einzelhandel; derzeit ohne Sortimentsangabe)
geplant.
Vorlagen-Nr. 11/2010
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Darüber hinaus wird die Zufahrt- und Parkplatzsituation entsprechend geändert. Die Anzahl der Stellplätze wird von ca. 70 auf ca. 75 Parkplätze erhöht.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 die Aufstellung der
Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Industrie- und Gewerbegebiet
Kall 1) – in Gestalt der 14. Änderung – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1
Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des o.a. Bebauungsplanes wurde im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) am 24. Juli 2009 öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung einen sog.
„Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so
dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft
der Aufhebungssatzung) nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34
BauGB beurteilt wird.
Die Verwaltung wird die geplanten Änderungen anhand der eingereichten Planzeichnungen in der Sitzung erläutern.