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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Erweiterung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, u.a., gelegen in Kall, Siemensring 13, Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 21:46
Aktualisiert
25.02.10, 21:46
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Erweiterung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, u.a., gelegen in Kall, Siemensring 13, Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Erweiterung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, u.a., gelegen in Kall, Siemensring 13, Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 10/2010 25.02.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge 3.1 Bauantrag für die Erweiterung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, u.a., gelegen Kall, Siemensring 13, Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1 in Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 798,55 qm erklärt. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 02. April 2009 wurde dem Antragsteller eine Baugenehmigung für den Umbau und Ausbau sowie die Erweiterung mehrerer Einzelhandelsfachgeschäfte auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210 u.a, gelegen in Kall, Siemensring 13, erteilt. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2008 - Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – das Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu der vorab gestellten Bauvoranfrage erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ eingehalten werden. Nunmehr wird beantragt, den Handelsbetrieb für Waren aller Art im bestehenden Gebäude um eine Verkaufsfläche (VK) von 332,00 qm auf 798,55 qm (vorher: VK=466,55 qm) zu erweitern. Vorlagen-Nr. 10/2010 Seite 2 Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1) – in Gestalt der 14. Änderung – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des o.a. Bebauungsplanes wurde im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) am 24. Juli 2009 öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft der Aufhebungssatzung) nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34 BauGB beurteilt wird. Zur Erläuterung der Planung ist eine Übersichtskarte (Anlage 1) bzw. ein Lageplan mit Einzeichnung der Erweiterung der Verkaufsfläche (Anlage 2) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.