Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 21:46
Aktualisiert
25.02.10, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
10/2010
25.02.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
3.1
Bauantrag für die Erweiterung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den
Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, u.a., gelegen
Kall, Siemensring 13, Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1
in
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 798,55 qm erklärt.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 02. April 2009 wurde dem Antragsteller eine Baugenehmigung für den
Umbau und Ausbau sowie die Erweiterung mehrerer Einzelhandelsfachgeschäfte auf
den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210 u.a, gelegen in Kall,
Siemensring 13, erteilt. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Kall
hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2008 - Punkt 3.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – das Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu der vorab gestellten
Bauvoranfrage erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ eingehalten werden.
Nunmehr wird beantragt, den Handelsbetrieb für Waren aller Art im bestehenden Gebäude um eine Verkaufsfläche (VK) von 332,00 qm auf 798,55 qm (vorher: VK=466,55
qm) zu erweitern.
Vorlagen-Nr. 10/2010
Seite 2
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 die Aufstellung der
Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Industrie- und Gewerbegebiet
Kall 1) – in Gestalt der 14. Änderung – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1
Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des o.a. Bebauungsplanes wurde im Rundblick (Amtsblatt der Gemeinde Kall) am 24. Juli 2009 öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung einen sog.
„Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so
dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft
der Aufhebungssatzung) nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34
BauGB beurteilt wird.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Übersichtskarte (Anlage 1) bzw. ein Lageplan mit
Einzeichnung der Erweiterung der Verkaufsfläche (Anlage 2) der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügt.