Daten
Kommune
Kall
Größe
7,6 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
75/2010
11.05.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar im
Budget „Feuerwehr“
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Neufestsetzung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, monatlich, ab dem 01.01.2010, folgende
Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr zu
zahlen:
1. Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung
gemäß § 1 Abs.2 Nr. 1 a) der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder
kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO).
2. Der stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr erhält eine Entschädigung in Höhe von
25 % der Aufwandsentschädigung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr .
Sachdarstellung:
Die Aufwandsentschädigung für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und dessen Stellvertreter wurden bisher entsprechend des § 1 Abs. 2 Nr. 1 a) der Entschädigungsverordnung gezahlt. Sie wurden bei jeder Änderung der Entschädigungsverordnung angepasst. Mit Wirkung vom 01.11.2009 wurde die Aufwandsentschädigung von 184,00 € auf
187,30 € angehoben, so dass ein neuer Beschluss erforderlich ist.
Es wird vorgeschlagen, den Beschluss für die Zukunft so zu fassen, dass sich die Aufwandsentschädigung generell nach der Entschädigungsverordnung richtet und sich bei
einer Änderung der EntschVO automatisch anpasst.