Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
67/2010
11.05.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 4. Mai 2010 – TOP 7 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung vom 4.05.2010 – TOP 7 – beschließt der Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 67/2010
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Erschließers des Baugebietes „Niederscheven“
vom 21.10.2008 die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und
177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private
Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wurde in der Zeit vom 04. 05.
bis einschließlich 18.05.2009 unterrichtet.
In der Sitzung des Ausschusseses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24. November 2009 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – wurde
die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
einschließlich Begründung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 16. März
2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. Januar 2010 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen
bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) und der Begründung =Anlage 4 entnommen werden.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung am 04.05.2010 - TOP 7 - vorberaten. Über das Ergebnis wird
in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 67/2010
Seite 3
Vorlagen-Nr. 67/2010
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
67/2010
04.05.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2= wird nachgereicht!) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 67/2010
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Erschließers des Baugebietes „Niederscheven“
vom 21.10.2008 die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und
177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private
Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken
zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert
wird.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wurde in der Zeit vom 04. 05.
bis einschließlich 18.05.2009 unterrichtet.
In der Sitzung des Ausschusseses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24. November 2009 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – wurde
die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
einschließlich Begründung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 16. März
2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. Januar 2010 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen
bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der Anlage 2 (wird mit der
Einladung zur Ratssitzung nachgereicht!) zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) und der Begründung =Anlage 4 (wird mit der Einladung zur Ratssitzung nachgereicht) entnommen werden.