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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)    Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)    Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)    Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)    Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)    Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)    Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)    Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)    Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)    Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)    Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2010 11.05.2010 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) b) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 4. Mai 2010 – TOP 7 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 4.05.2010 – TOP 7 – beschließt der Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 67/2010 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Anlass der Änderung ist ein Antrag des Erschließers des Baugebietes „Niederscheven“ vom 21.10.2008 die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wurde in der Zeit vom 04. 05. bis einschließlich 18.05.2009 unterrichtet. In der Sitzung des Ausschusseses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24. November 2009 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – wurde die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ einschließlich Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 16. März 2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. Januar 2010 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) und der Begründung =Anlage 4 entnommen werden. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 04.05.2010 - TOP 7 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 67/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 67/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2010 04.05.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) b) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2= wird nachgereicht!) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 67/2010 Seite 5 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Anlass der Änderung ist ein Antrag des Erschließers des Baugebietes „Niederscheven“ vom 21.10.2008 die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wurde in der Zeit vom 04. 05. bis einschließlich 18.05.2009 unterrichtet. In der Sitzung des Ausschusseses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24. November 2009 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – wurde die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ einschließlich Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 16. März 2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. Januar 2010 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der Anlage 2 (wird mit der Einladung zur Ratssitzung nachgereicht!) zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) und der Begründung =Anlage 4 (wird mit der Einladung zur Ratssitzung nachgereicht) entnommen werden.