Daten
Kommune
Kall
Größe
43 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Stellungnahme in Kurzform
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
01
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Der Bereich ist identisch mit jener Fläche,
die bereits ausgewertet wurde. Auf die Stellungnahme 22.5-EU-6-99 vom 10.02.1999
wird hingewiesen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.
Schreiben vom
02.03.2010
Zwischenzeitlich haben sich keine neuen
Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung für
diesen Bereich ergeben.
Stellungnahme vom 10.02.1999
Die Auswertung der zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt im Baubereich keine
konkreten Hinweise auf das Vorhandensein
von Bombenblindgängern.
Diese Mitteilung kann jedoch nicht als Garantie der Freiheit von Bombenblindgängern
/ Kampfmitteln bewertet werden.
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im
ehemaligen Kampfgebiet.
Mit den Bauarbeiten kann aus Sicht des
Kampfmittelräumdienstes begonnen werden.
Baum Auffinden von Bombenblindgängern /
Kampfmittel während der Erd-/Bauarbeiten
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten
sofort einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.
Anmerkung:
Bei der Testsondierung wurden keine Hinweise auf Kampfmittel gefunden.
In die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
02
Kreis Euskirchen
Abt. 60.13 Umwelt und
Planung
53877 Euskirchen
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen
gegen die Änderung des Bebauungsplanes
die nachfolgend aufgeführten Bedenken.
Schreiben vom
15.03.2010
Schreiben vom
21.04.2010
Bauamt
Es bestehen Bedenken wegen des Heranrückens der Wohnbebauung an den vorhandenen Betrieb.
Bauamt
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage
sowie Rücksprache mit dem Sachbearbeiter
vom Amt für Immissionsschutz bestehen
aus baurechtlicher Sicht gegen die geplante Änderung des B-Planes Nr. 21 „Niederscheven nunmehr keine Bedenken mehr.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen
unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG
geführten Katasters über altlastverdächtige
Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß
§ 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen
Bodenveränderungen bzw. entsprechenden
Verdachtsflächen gegen das Bauvorhaben
nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken.
Sollten jedoch im Zuge der Baumaßnahme
vor Ort schädliche Bodenveränderungen
festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) – unverzüglich
zu informieren.
Ferner sind die Altlasten- und abfallrechtliche
2
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Bedenken des Bauamtes wurden nach
erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage
sowie Rücksprache mit einem Vertreter des
Amtes für Immissionsschutz zurückgenommen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme
ist zu beachten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert. Ein Hinweis wird in die Begründung
zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.
Ein Hinweis wird in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Ein Hinweis wird in die
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Hinweise und Auflagen für Baumaßnahmen
innerhalb des Bleibelastungsgebietes zu beachten.
Ein entsprechender Hinweis wurde in den
Textteil zum Ursprungsplan aufgenommen.
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.
In die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird dieser Hinweis nochmals aufgenommen.
Untere Abfallbehörde
Bei der Entsorgung von bleibelastetem Bodenaushub ist der Verbleib der entsorgten
Mengen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
auf Verlangen nachzuweisen.
Untere Wasserbehörde
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Folgendes Beachtung findet:
Das anfallende Schmutzwasser ist dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen.
Das Niederschlagswasser kann dem Regenwasserkanal zugeleitet werden. Dem Niederschlagswasserkanal ist ein Regenrückhaltebecken nachgeschaltet. Die hinzukommenden Wassermengen müssen hydraulisch
berücksichtigt werden (Kanal, Rückhaltung).
03
Straßen NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Postfach 120161
53874 Euskirchen
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
Schreiben vom
05.02.2010
3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert. Zudem wird ein Hinweis in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.
Ein Hinweis wird in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Das anfallende Schutzwasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Das Niederschlagswasser wird in den Regenwasserkanal abgeleitet.
Das nachgeschaltete Regenrückhaltebecken
kann die geringe anfallende Wassermenge
der zwei zusätzlichen Grundstücke aufnehmen.
Der Regenwasserkanal
sowie das Regenrückhaltebecken kann das
anfallende Niederschlagswasser der zwei
zusätzlichen Grundstücke aufnehmen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
4
Beschlussvorschlag
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
04
Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen
Kreisstelle Euskirchen
52349 Düren
05
Schreiben vom
04.03.2010
Geologischer Dienst
NRW
De-Greiff-Straße 195
47707 Krefeld
Schreiben vom
08.02.2010
06
Bezirksregierung
Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW
44025 Dortmund
Schreiben vom
08.02.2010
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht
keine Bedenken.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Hinweis zur Erdbebenzone wird zur
Kenntnis genommen. In die Verfahrensunterlagen wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Ein Hinweis wird in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Bebauungsplanänderung werden in
einem bereits weitgehend bebauten Gebiet
zwei zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen.
Bergbauliche Tätigkeiten
im Plangebiet und dessen Umfeld sind zukünftig nicht mehr zu erwarten, da das Bergwerksfeld zurückgegeben ist.
Auf eine erneute Beteiligung der Bergwerksfeldeigentümerin wird verzichtet.
Folgende Informationen / Anregungen liegen für o.g. Planvorhaben vor:
Seismologie (Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann, Tel. 897 258)
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse R (R =
Gebiete mit felsartigem Untergrund). Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Juni 2006).
Der Planungsbereich liegt über dem auf
verschiedene Erze erteilten Bergwerksfeld
„Buntmetall Mechernich“.
Eigentümer ist die Deutsche Rohstoff AG in
Heidelberg, Friedrich Ebert-Anlage 26,
69117 Heidelberg.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist
im Bereich der Planungsmaßnahme kein
Bergbau umgegangen. Mit bergbaulichen
Einwirkungen auf das Plangebiet ist danach
nicht zu rechnen.
5
Bereits im Verfahren zur 28. Änderung des
FNP der Gemeinde Kall wurde die Bergwerksfeldeigentümerin des Bergwerksfeldes
„Buntmetall Mechernich“ (Dt. Rohstoff AG in
Heidelberg) beteiligt. Es wurde mitgeteilt,
dass das Bergwerksfeld zurückgegeben ist.
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es bestehen keine Rechte mehr.
Über mögliche zukünftige bergbauliche
Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich wird eine Beteiligung der Bergwerksfeldeigentümerin empfohlen.
07
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Schreiben vom
09.02.2010
08
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Schreiben vom
05.02.2010
09
Industrie- und Handelskammer Aachen
Postfach 100740
52007 Aachen
Schreiben vom
05.02.2010
10
Handwerkskammer
Aachen
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
Gegen die Planung sind aus der Sicht der
Belange der allgemeinen Landeskultur und
der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht
vorgesehen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Aus Sicht des Arbeits- und technischen
Öffentlichkeitsschutzes bestehen keine
Bedenken, auch werden keine Anregungen
eingebracht.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder
gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelkammer Aachen keine Bedenken.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Es werden keine Anregungen vorgetragen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
05.03.2010
6
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
11
Kreis-EnergieVersorgung GmbH
Postfach 240
53922 Kall
Keine Bedenken.
Sollten noch weitere Fragen bestehen, so
stehen wir Ihnen mit Auskünften gerne zur
Verfügung.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
PLEdoc GmbH
Postfach 120255
45312 Essen
Die Maßnahmen berühren die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer nicht:
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
03.02.2010
-
Eine Erweiterung des Projektes ist nicht vorgesehen.
Eine Erweiterung des
Projektes ist nicht geplant.
Schreiben vom
10.02.2010
12
-
-
-
E.ON Ruhrgas AG, Essen
E.ON Gastransport GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.KG, Straelen
MEGAL GmbH, Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft, Essen
Mittelrheinische Ergastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.KG
(NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlängert werden oder sollte
der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so wird
um eine weitere Beteiligung gebeten.
7
Lfd.
Nr.
13
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Wehrbereichsverwaltung West
Postfach 301054
40410 Düsseldorf
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die
Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen
der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht.
Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind – falls noch nicht geschehen – bei
den jeweiligen Versorgungsunternehmen
bzw. Konzerngesellschaften / Regionalcentern gesondert einzuholen.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Die von der Wehrbereichsverwaltung wahrzunehmenden Belange werden von der
Planung nicht berührt.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Gegen obiges Bauleitplanverfahren bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken.
Es gilt als mit der Gemeinde Nettersheim
abgestimmt.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Die Bauleitplanung kann gem. § 4 (1)
BauGB als mit der Gemeinde Dahlem als
abgestimmt gelten.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
17.03.2010
14
Gemeinde Nettersheim, Zingsheim
Krausstr. 2
53947 Nettersheim
Schreiben vom
26.02.1010
15
Gemeinde Dahlem
Postfach 55
53948 Dahlem
Schreiben vom
08.02.2010
8
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
16
Gemeinde Blankenheim
Postfach 40
53941 Blankenheim
Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird keine Stellungnahme abgegeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim nicht betroffen sind.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die zukünftigen Bauherren weitergeleitet.
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
10.02.2010
17
Kreispolizeibehörde
Euskirchen
Postfach 1507
53865 Euskirchen
1.
Verkehrspolizeilicher Aspekt
Keine Bedenken.
Schreiben vom
25.02.2010
2.
Aspekte städtebaulicher Kriminalprävention
Ansprechpartner: Herr Kriminalhauptkommissar Ingo Kreuder (Tel.: 02251-799540) email:
ingo.kreuder@polizei.nrw.de vom Kommissariat Vorbeugung
I.
Grundsätze der städtebaulichen Kriminalprävention
Auf die grundlegenden Aspekte der städtebaulichen Kriminalprävention wird hingewiesen.
Ziel ist es, die Tatgelegenheitsstrukturen u.a.
durch folgende Ansätze zu verändern:
Stärkung der Territorialität und der informellen Selbstkontrolle.
Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten und des Überblicks zur Erhöhung des Entdeckungsrisikos
9
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Straßenraum wird von der Bebauungsplanänderung nicht erfasst.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Diese sind aber nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.
Kein Beschluss erforderlich.
Die vorgelegte Planung berücksichtigt die
Integration in den vorhandenen Baubestand
und stärkt die Aspekte funktionierender und
wachsamer Nachbarschaft.
Die nachfolgenden Hinweise sollen ergänzende Anregungen geben.
II.
Planerische Steuerungsmöglichkeit
1.
Innere Erschließung / Grundplanung / Straßenkonzept
Verkehrsberuhigende Maßnahmen führen
zu einer Reduzierung der Tätermobilität und
stärken die soziale Kontrolle und Nachbarschaftshilfe.
2.
Bauliche Nutzung
Die geplante Begrenzung auf ein Vollgeschoss und Beschränkung auf höchstens
zwei Wohnungen je Gebäude ist positiv.
4.
Sicherheitsrelevante Flächen
Hinsichtlich Baum- und Strauchbepflanzungen sowie Beleuchtung wird auf die Anlage
2, Nummer 5.3, hingewiesen.
Anlage 2, Nr. 5.3
Bäume und Strauchbepflanzung sollen strategisch platziert werden, so dass eine Einsichtbarkeit öffentlicher Flächen gewährleistet
wird. Versteckmöglichkeiten sollen planerisch
ausgeschlossen werden. Diese wird in öffentlichen Bereichen durch eine Pflanzenhöhe
von ca. 80 cm erwirkt.
10
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Grundsätzlich sollten Blattwerke von Bäumen
erst in einer Höhe von 2 Metern beginnen.
Sträucher sollten eine Höhe von 2 Metern
nicht überschreien.
In geplanten Erdwallbereichen wollten daher
hochstämmige Bepflanzungen eingesetzt
werden.
Diese Aspekte fördern die soziale Kontrolle
und das Sicherheitsgefühl.
Gebäudeplanung
Zur Gebäudeplanung wird auf Anlage 2, Nr.
6 verwiesen.
Anlage 2, Nr. 6
6.1 Hauseinfahrten sollten zur Strasse, bei
Plätzen bzw. Wendeflächen zu diesen hin
geöffnet / ausgerichtet und nicht durch Eingangstore versperrt sein.
6.2 Hauszugänge sollten zur Straßenseite
gelegen sein. Bei Mehrfamilienhäusern sollten zudem die Eingangstüren zur Klarglas
bestehen. Säulen und Verwinkelungen im
Eingangsbereich sind zu vermeiden.
6.3 Gebäudevorsprünge, wie z.B. Erker dienen der besseren Überschaubarkeit des
Wohnumfeldes. Ihre bauliche Zulässigkeit
sollte daher gewährleistet sein.
11
Die Gebäudeplanung bleibt jedoch den jeweiligen Bauherren überlassen.
Daher sollten insbesondere die bauausführenden Architekten und die Bauaufsicht von der
Kreispolizeibehörde über die Präventionsmöglichkeiten informiert werden.
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
6.4 Fenster sollen in der Weise platziert sein,
dass die Aktivitäten draußen sowie das gesamte Geschehen gut überblickt werden können.
6.5 Eine gegenläufige Ausrichtung der Häuser mit jeweils angrenzenden Gärten bildet
eine parkähnliche Situation, welche Einsehbarkeit und Nachbarschaftshilfe verstärkt.
6.6 Zäune, Mauern, Hecken sollen als
Grenzmarkierung zulässigerweise abtrennen,
aber nicht unübersichtliche Nischen mit Versteckmöglichkeiten erzeugen. Hier ist eine
maximale Höhe von 0,80 m zur Straßenseite
und zu öffentlichen Plätzen anzustreben.
6.7 Die Entfernungen zwischen Wohnbereich
und zu öffentlichen Aufenthaltsbereichen
(z.B. Plätze, Haltestellen) sollten einen Sichtund Rufkontakt ermöglichen.
III. Individuelle Informationsmöglichkeiten /
Bauherrenberatungen
Die Bauwilligen sollten darauf aufmerksam
gemacht werden, dass sie über technische
und individuelle Möglichkeiten zur Einbruchs-/
Straftatenprävention durch die Kriminalitätsvorbeugung / Opferschutz informiert werden
können.
Das zuständige Bauamt sollte bei Erteilung
von Baugenehmigungen mit Prüfverfahren
bzw. bei Fällen von Bauanzeigen mit Genehmigung ohne Prüfung das beiliegende
12
Seitens der Verwaltung wird auf das Angebot
der Bauherrenberatung hingewiesen, hierzu
liegen bei der Gemeinde Informationen aus.
Lfd.
Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Vorgetragene Anregungen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Ortslage gehört zum Einzugsbereich
des Erftverbandes. Daher ist der Wasserverband Eifel-Rur nicht zuständig.
Wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Leitungen, Messstellen und Anlagen des
Erftverbandes sind durch die Maßnahme
nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen,
dass im Bereich des Plangebietes flurnahe
Grundwasserstände auftreten. Des weiteren
bestehen seitens des Erftverbandes keine
Bedenken gegen die Maßnahme.
Der Hinweis, dass im Gebiet flurnahe
Grundwasserstände auftreten, wird zur
Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger
bzw. die zukünftigen Bauherren werden entsprechend informiert.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Informationsblatt „Merkblatt für Bauwillig –
Sicher vor Einbrüchen?“ als Anlage an die
Bauherren beifügen und auf die kostenfreie
Beratungsmöglichkeit bei der Polizei hinweisen.
18
Wasserverband EifelRur
Postfach 102564
52325 Düren
Schreiben vom
03.02.2010
19
Erftverband
Postfach 1320
50103 Erftstadt
Schreiben / eMail
Vom 29.04.2010
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