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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (TÖB-Liste 1. Änderung Niederscheven)

Daten

Kommune
Kall
Größe
43 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Stellungnahme in Kurzform Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag 01 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Der Bereich ist identisch mit jener Fläche, die bereits ausgewertet wurde. Auf die Stellungnahme 22.5-EU-6-99 vom 10.02.1999 wird hingewiesen. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. Schreiben vom 02.03.2010 Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung für diesen Bereich ergeben. Stellungnahme vom 10.02.1999 Die Auswertung der zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt im Baubereich keine konkreten Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern. Diese Mitteilung kann jedoch nicht als Garantie der Freiheit von Bombenblindgängern / Kampfmitteln bewertet werden. Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet. Mit den Bauarbeiten kann aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes begonnen werden. Baum Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmittel während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Anmerkung: Bei der Testsondierung wurden keine Hinweise auf Kampfmittel gefunden. In die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen 02 Kreis Euskirchen Abt. 60.13 Umwelt und Planung 53877 Euskirchen Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes die nachfolgend aufgeführten Bedenken. Schreiben vom 15.03.2010 Schreiben vom 21.04.2010 Bauamt Es bestehen Bedenken wegen des Heranrückens der Wohnbebauung an den vorhandenen Betrieb. Bauamt Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie Rücksprache mit dem Sachbearbeiter vom Amt für Immissionsschutz bestehen aus baurechtlicher Sicht gegen die geplante Änderung des B-Planes Nr. 21 „Niederscheven nunmehr keine Bedenken mehr. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Bauvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Sollten jedoch im Zuge der Baumaßnahme vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) – unverzüglich zu informieren. Ferner sind die Altlasten- und abfallrechtliche 2 Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Bedenken des Bauamtes wurden nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie Rücksprache mit einem Vertreter des Amtes für Immissionsschutz zurückgenommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme ist zu beachten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert. Ein Hinweis wird in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen. Ein Hinweis wird in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis wird in die Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinweise und Auflagen für Baumaßnahmen innerhalb des Bleibelastungsgebietes zu beachten. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Textteil zum Ursprungsplan aufgenommen. Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen. In die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird dieser Hinweis nochmals aufgenommen. Untere Abfallbehörde Bei der Entsorgung von bleibelastetem Bodenaushub ist der Verbleib der entsorgten Mengen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde auf Verlangen nachzuweisen. Untere Wasserbehörde Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Folgendes Beachtung findet: Das anfallende Schmutzwasser ist dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Das Niederschlagswasser kann dem Regenwasserkanal zugeleitet werden. Dem Niederschlagswasserkanal ist ein Regenrückhaltebecken nachgeschaltet. Die hinzukommenden Wassermengen müssen hydraulisch berücksichtigt werden (Kanal, Rückhaltung). 03 Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach 120161 53874 Euskirchen Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Schreiben vom 05.02.2010 3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger wird entsprechend informiert. Zudem wird ein Hinweis in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen. Ein Hinweis wird in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Das anfallende Schutzwasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Das Niederschlagswasser wird in den Regenwasserkanal abgeleitet. Das nachgeschaltete Regenrückhaltebecken kann die geringe anfallende Wassermenge der zwei zusätzlichen Grundstücke aufnehmen. Der Regenwasserkanal sowie das Regenrückhaltebecken kann das anfallende Niederschlagswasser der zwei zusätzlichen Grundstücke aufnehmen. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung 4 Beschlussvorschlag Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 04 Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen Kreisstelle Euskirchen 52349 Düren 05 Schreiben vom 04.03.2010 Geologischer Dienst NRW De-Greiff-Straße 195 47707 Krefeld Schreiben vom 08.02.2010 06 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 44025 Dortmund Schreiben vom 08.02.2010 Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Der Hinweis zur Erdbebenzone wird zur Kenntnis genommen. In die Verfahrensunterlagen wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Ein Hinweis wird in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgenommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der Bebauungsplanänderung werden in einem bereits weitgehend bebauten Gebiet zwei zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen. Bergbauliche Tätigkeiten im Plangebiet und dessen Umfeld sind zukünftig nicht mehr zu erwarten, da das Bergwerksfeld zurückgegeben ist. Auf eine erneute Beteiligung der Bergwerksfeldeigentümerin wird verzichtet. Folgende Informationen / Anregungen liegen für o.g. Planvorhaben vor: Seismologie (Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann, Tel. 897 258) Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse R (R = Gebiete mit felsartigem Untergrund). Quelle: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Der Planungsbereich liegt über dem auf verschiedene Erze erteilten Bergwerksfeld „Buntmetall Mechernich“. Eigentümer ist die Deutsche Rohstoff AG in Heidelberg, Friedrich Ebert-Anlage 26, 69117 Heidelberg. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planungsmaßnahme kein Bergbau umgegangen. Mit bergbaulichen Einwirkungen auf das Plangebiet ist danach nicht zu rechnen. 5 Bereits im Verfahren zur 28. Änderung des FNP der Gemeinde Kall wurde die Bergwerksfeldeigentümerin des Bergwerksfeldes „Buntmetall Mechernich“ (Dt. Rohstoff AG in Heidelberg) beteiligt. Es wurde mitgeteilt, dass das Bergwerksfeld zurückgegeben ist. Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Es bestehen keine Rechte mehr. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich wird eine Beteiligung der Bergwerksfeldeigentümerin empfohlen. 07 Bezirksregierung Köln 50606 Köln Schreiben vom 09.02.2010 08 Bezirksregierung Köln 50606 Köln Schreiben vom 05.02.2010 09 Industrie- und Handelskammer Aachen Postfach 100740 52007 Aachen Schreiben vom 05.02.2010 10 Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 21 52062 Aachen Gegen die Planung sind aus der Sicht der Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Aus Sicht des Arbeits- und technischen Öffentlichkeitsschutzes bestehen keine Bedenken, auch werden keine Anregungen eingebracht. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelkammer Aachen keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Es werden keine Anregungen vorgetragen. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 05.03.2010 6 Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag 11 Kreis-EnergieVersorgung GmbH Postfach 240 53922 Kall Keine Bedenken. Sollten noch weitere Fragen bestehen, so stehen wir Ihnen mit Auskünften gerne zur Verfügung. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. PLEdoc GmbH Postfach 120255 45312 Essen Die Maßnahmen berühren die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer nicht: Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 03.02.2010 - Eine Erweiterung des Projektes ist nicht vorgesehen. Eine Erweiterung des Projektes ist nicht geplant. Schreiben vom 10.02.2010 12 - - - E.ON Ruhrgas AG, Essen E.ON Gastransport GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.KG, Straelen MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen Mittelrheinische Ergastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.KG (NETG), Haan Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlängert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so wird um eine weitere Beteiligung gebeten. 7 Lfd. Nr. 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Wehrbereichsverwaltung West Postfach 301054 40410 Düsseldorf Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften / Regionalcentern gesondert einzuholen. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Die von der Wehrbereichsverwaltung wahrzunehmenden Belange werden von der Planung nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Gegen obiges Bauleitplanverfahren bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Es gilt als mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Die Bauleitplanung kann gem. § 4 (1) BauGB als mit der Gemeinde Dahlem als abgestimmt gelten. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 17.03.2010 14 Gemeinde Nettersheim, Zingsheim Krausstr. 2 53947 Nettersheim Schreiben vom 26.02.1010 15 Gemeinde Dahlem Postfach 55 53948 Dahlem Schreiben vom 08.02.2010 8 Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag 16 Gemeinde Blankenheim Postfach 40 53941 Blankenheim Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird keine Stellungnahme abgegeben, da Belange der Gemeinde Blankenheim nicht betroffen sind. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die zukünftigen Bauherren weitergeleitet. Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 10.02.2010 17 Kreispolizeibehörde Euskirchen Postfach 1507 53865 Euskirchen 1. Verkehrspolizeilicher Aspekt Keine Bedenken. Schreiben vom 25.02.2010 2. Aspekte städtebaulicher Kriminalprävention Ansprechpartner: Herr Kriminalhauptkommissar Ingo Kreuder (Tel.: 02251-799540) email: ingo.kreuder@polizei.nrw.de vom Kommissariat Vorbeugung I. Grundsätze der städtebaulichen Kriminalprävention Auf die grundlegenden Aspekte der städtebaulichen Kriminalprävention wird hingewiesen. Ziel ist es, die Tatgelegenheitsstrukturen u.a. durch folgende Ansätze zu verändern: Stärkung der Territorialität und der informellen Selbstkontrolle. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten und des Überblicks zur Erhöhung des Entdeckungsrisikos 9 Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Straßenraum wird von der Bebauungsplanänderung nicht erfasst. Kein Beschluss erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Diese sind aber nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Kein Beschluss erforderlich. Die vorgelegte Planung berücksichtigt die Integration in den vorhandenen Baubestand und stärkt die Aspekte funktionierender und wachsamer Nachbarschaft. Die nachfolgenden Hinweise sollen ergänzende Anregungen geben. II. Planerische Steuerungsmöglichkeit 1. Innere Erschließung / Grundplanung / Straßenkonzept Verkehrsberuhigende Maßnahmen führen zu einer Reduzierung der Tätermobilität und stärken die soziale Kontrolle und Nachbarschaftshilfe. 2. Bauliche Nutzung Die geplante Begrenzung auf ein Vollgeschoss und Beschränkung auf höchstens zwei Wohnungen je Gebäude ist positiv. 4. Sicherheitsrelevante Flächen Hinsichtlich Baum- und Strauchbepflanzungen sowie Beleuchtung wird auf die Anlage 2, Nummer 5.3, hingewiesen. Anlage 2, Nr. 5.3 Bäume und Strauchbepflanzung sollen strategisch platziert werden, so dass eine Einsichtbarkeit öffentlicher Flächen gewährleistet wird. Versteckmöglichkeiten sollen planerisch ausgeschlossen werden. Diese wird in öffentlichen Bereichen durch eine Pflanzenhöhe von ca. 80 cm erwirkt. 10 Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich sollten Blattwerke von Bäumen erst in einer Höhe von 2 Metern beginnen. Sträucher sollten eine Höhe von 2 Metern nicht überschreien. In geplanten Erdwallbereichen wollten daher hochstämmige Bepflanzungen eingesetzt werden. Diese Aspekte fördern die soziale Kontrolle und das Sicherheitsgefühl. Gebäudeplanung Zur Gebäudeplanung wird auf Anlage 2, Nr. 6 verwiesen. Anlage 2, Nr. 6 6.1 Hauseinfahrten sollten zur Strasse, bei Plätzen bzw. Wendeflächen zu diesen hin geöffnet / ausgerichtet und nicht durch Eingangstore versperrt sein. 6.2 Hauszugänge sollten zur Straßenseite gelegen sein. Bei Mehrfamilienhäusern sollten zudem die Eingangstüren zur Klarglas bestehen. Säulen und Verwinkelungen im Eingangsbereich sind zu vermeiden. 6.3 Gebäudevorsprünge, wie z.B. Erker dienen der besseren Überschaubarkeit des Wohnumfeldes. Ihre bauliche Zulässigkeit sollte daher gewährleistet sein. 11 Die Gebäudeplanung bleibt jedoch den jeweiligen Bauherren überlassen. Daher sollten insbesondere die bauausführenden Architekten und die Bauaufsicht von der Kreispolizeibehörde über die Präventionsmöglichkeiten informiert werden. Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 6.4 Fenster sollen in der Weise platziert sein, dass die Aktivitäten draußen sowie das gesamte Geschehen gut überblickt werden können. 6.5 Eine gegenläufige Ausrichtung der Häuser mit jeweils angrenzenden Gärten bildet eine parkähnliche Situation, welche Einsehbarkeit und Nachbarschaftshilfe verstärkt. 6.6 Zäune, Mauern, Hecken sollen als Grenzmarkierung zulässigerweise abtrennen, aber nicht unübersichtliche Nischen mit Versteckmöglichkeiten erzeugen. Hier ist eine maximale Höhe von 0,80 m zur Straßenseite und zu öffentlichen Plätzen anzustreben. 6.7 Die Entfernungen zwischen Wohnbereich und zu öffentlichen Aufenthaltsbereichen (z.B. Plätze, Haltestellen) sollten einen Sichtund Rufkontakt ermöglichen. III. Individuelle Informationsmöglichkeiten / Bauherrenberatungen Die Bauwilligen sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie über technische und individuelle Möglichkeiten zur Einbruchs-/ Straftatenprävention durch die Kriminalitätsvorbeugung / Opferschutz informiert werden können. Das zuständige Bauamt sollte bei Erteilung von Baugenehmigungen mit Prüfverfahren bzw. bei Fällen von Bauanzeigen mit Genehmigung ohne Prüfung das beiliegende 12 Seitens der Verwaltung wird auf das Angebot der Bauherrenberatung hingewiesen, hierzu liegen bei der Gemeinde Informationen aus. Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Vorgetragene Anregungen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Ortslage gehört zum Einzugsbereich des Erftverbandes. Daher ist der Wasserverband Eifel-Rur nicht zuständig. Wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind durch die Maßnahme nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Plangebietes flurnahe Grundwasserstände auftreten. Des weiteren bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken gegen die Maßnahme. Der Hinweis, dass im Gebiet flurnahe Grundwasserstände auftreten, wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger bzw. die zukünftigen Bauherren werden entsprechend informiert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Informationsblatt „Merkblatt für Bauwillig – Sicher vor Einbrüchen?“ als Anlage an die Bauherren beifügen und auf die kostenfreie Beratungsmöglichkeit bei der Polizei hinweisen. 18 Wasserverband EifelRur Postfach 102564 52325 Düren Schreiben vom 03.02.2010 19 Erftverband Postfach 1320 50103 Erftstadt Schreiben / eMail Vom 29.04.2010 13