Daten
Kommune
Kall
Größe
8,2 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
31.05.10, 18:37
Aktualisiert
31.05.10, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
87/2010
08.06.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.2
Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle mit stromerzeugender
Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen,
Flur 7, Flurstück 54, gelegen in Wahlen, Marmagener Straße
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf
die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 7, Flurstück 54, gelegen in Wahlen, Marmagener Straße, eine Lagerhalle / Unterstand in einer
Größe von 10,50 m x 41,55 m primär zur Nutzung einer stromerzeugenden
Photovoltaikanlage auf dem Dach zu errichten. Im übrigen soll die Lagerhalle bzw. Unterstand zur Unterbringung von diversen Materialien wie Holz, Dachpfannen sowie als
Abstellplatz für Geräte und Kleinmaschinen dienen. Zunächst war vorgesehen, entlang
der Nachbarparzelle 170 eine geschlossene Grenzwand zu errichten. Nunmehr soll die
Halle zu beiden Seiten offen bleiben.
Auf dem Nachbargrundstück Parzelle 163 ist bereits eine Halle des Antragstellers mit
entsprechender Bautiefe für einen zur Zeit bestehenden Dachdeckerbetrieb vorhanden.
Auf dem Dach dieser Halle wurde bereits eine Photovoltaikanlage errichtet.
Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Wahlen gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung
(Anlage 1).
Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 einschließlich einer Betriebsbeschreibung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.