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Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle mit stromerzeugender Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 7, Flurstück 54, gelegen in Wahlen, Marmagener Straße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
8,2 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
31.05.10, 18:37
Aktualisiert
31.05.10, 18:37
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle mit stromerzeugender 
Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, 
Flur 7, Flurstück 54, gelegen in Wahlen, Marmagener Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 87/2010 08.06.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.2 Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle mit stromerzeugender Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 7, Flurstück 54, gelegen in Wahlen, Marmagener Straße Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 7, Flurstück 54, gelegen in Wahlen, Marmagener Straße, eine Lagerhalle / Unterstand in einer Größe von 10,50 m x 41,55 m primär zur Nutzung einer stromerzeugenden Photovoltaikanlage auf dem Dach zu errichten. Im übrigen soll die Lagerhalle bzw. Unterstand zur Unterbringung von diversen Materialien wie Holz, Dachpfannen sowie als Abstellplatz für Geräte und Kleinmaschinen dienen. Zunächst war vorgesehen, entlang der Nachbarparzelle 170 eine geschlossene Grenzwand zu errichten. Nunmehr soll die Halle zu beiden Seiten offen bleiben. Auf dem Nachbargrundstück Parzelle 163 ist bereits eine Halle des Antragstellers mit entsprechender Bautiefe für einen zur Zeit bestehenden Dachdeckerbetrieb vorhanden. Auf dem Dach dieser Halle wurde bereits eine Photovoltaikanlage errichtet. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wahlen gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage 1). Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 einschließlich einer Betriebsbeschreibung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.