Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 18:20
Aktualisiert
11.06.10, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
105/2010
22.06.2010
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 060 366 002
5318000
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
14.000
Euro
Euro
TOP 5
Zuschüsse für Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel für „Vereinsförderung“ weiterhin nach folgenden Kriterien zu verteilen, d.h.
-
-
es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Vereinen bezuschusst,
es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Sportvereinen bezuschusst,
es wird weiterhin projektbezogene Jugendarbeit bezuschusst,
Anträge sind jährlich bis zum 31.08 zu stellen,
ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist förderunschädlich; es werden jedoch keine
Maßnahmen gefördert, die bereits im Vorjahr begonnen wurden.
Der Fördersatz liegt zwischen 20 % und 50 % und wird im Einzelfall (unter Berücksichtigung der Eigenleistung, der Eigentumsverhältnisse, der Zahl der Anträge) festgelegt
Anträge für projektbezogene Jugendarbeit werden nur bezuschusst, wenn es sich
um Veranstaltungen handelt, die überwiegend für Jugendliche ausgerichtet sind.
Reine Freizeitgestaltungen und Investitionen werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Eigenanteils festgelegt.
Vorlagen-Nr. 105/2010
Seite 2
Sachdarstellung:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2010 –TOP 3 – hat
der Rat in seiner Sitzung am 11.05.2010 beschlossen, die Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 17.11.2009 dahingehend zu ändern,
dass der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nunmehr für die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für „Vereinsförderung“ zuständig ist. Die Zuständigkeit umfasst ferner die Festlegung von Richtlinien für die Verteilung der Mittel.
In den Haushaltsberatungen 2010 wurden die bisherigen Haushaltsansätze
-
Zuschüsse für investive Maßnahmen Vereine
Zuschüsse für investive Maßnahmen Sportvereine
Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit
zu einem Gesamtansatz „Vereinsförderung“ zusammengefasst, der sich im Haushaltsjahr 2010 auf 14.000,- € beläuft.
Bisher wurde folgendes Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine praktiziert:
Anträge von Vereinen wurden bis einschließlich 2008 nach Eingang in der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. Sofern Anträge eingingen, die zur
Verfügung stehenden Mittel aber bereits verteilt waren, konnten diese Anträge nicht
mehr bzw. erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel
wurden am Ende des Haushaltsjahres ins Folgejahr übertragen.
In der Absicht, eine gerechtere Verfahrensweise zu schaffen, als die vorliegenden Anträge - neben der Investitionsart – von der Reihenfolge des Eingangs her zu bezuschussen,
hat die Verwaltung die Vereine im Jahr 2009 in Form einer amtlichen Mitteilung im
Rundblick über die zur Verfügung stehenden Mittel informiert sowie eine einheitliche Frist
zur Einreichung der Anträge gesetzt.
Die vorliegenden Anträge wurden bisher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
je nach Investitionsart und veranschlagten Kosten, unter Berücksichtigung evtl. Eigenleistungen der Vereine, bei Sportvereinen mit rund 25 – 30 % und bei sonstigen Vereinen
mit rund einem Drittel bezuschusst. Dabei wurden bisher nur bauliche Investitionsmaßnahmen gefördert. Investitionen in bewegliches Vermögen sowie Ersteinrichtung (z.B.
Instrumente, Uniformen, u.a.) wurden bisher nicht bezuschusst.
Zuschüsse zur projektbezogenen Jugendarbeit wurden bisher bezuschusst, wenn
es sich um Projekte handelte, wobei ein zeitlicher Rahmen festzulegen war. Projekte, die sich ausschließlich auf Freizeitgestaltungen bezogen und Investitionen
waren von der Förderung ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien wurde das Projekt unter Abzug des Eigenanteils zu 50 % gefördert.
Vor dem Hintergrund des o.g. Ratsbeschlusses vom 11.05.2010 stellt sich die Frage, ob
zukünftig an der bisherigen Praxis festgehalten werden soll oder ob der Ausschuss andere Richtlinien für die Verteilung der Mittel festlegt.
Vorlagen-Nr. 105/2010
Seite 3
Nach Auffassung der Verwaltung kann es bei den bisherigen Kriterien für die Bewilligung
der Zuschüsse verbleiben, d.h.
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es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Vereinen bezuschusst
es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Sportvereinen bezuschusst
es wird weiterhin projektbezogene Jugendarbeit bezuschusst
Anträge sind jährlich bis zum 31.08 zu stellen
ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist förderunschädlich; es werden jedoch keine
Maßnahmen gefördert, die bereits im Vorjahr begonnen wurden.
Der Fördersatz liegt zwischen 20 % und 50 % und wird im Einzelfall (unter Berücksichtigung der Eigenleistung, der Eigentumsverhältnisse, der Zahl der Anträge) festgelegt.
Anträge für projektbezogene Jugendarbeit werden nur bezuschusst, wenn es sich
um Veranstaltungen handelt, die überwiegend für Jugendliche ausgerichtet sind.
Reine Freizeitgestaltungen und Investitionen werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Eigenanteils festgelegt.