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Allgemeine Vorlage (Zuschüsse für Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 18:20
Aktualisiert
11.06.10, 18:20
Allgemeine Vorlage (Zuschüsse für Vereine) Allgemeine Vorlage (Zuschüsse für Vereine) Allgemeine Vorlage (Zuschüsse für Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 105/2010 22.06.2010 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 060 366 002 5318000 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch 14.000 Euro Euro TOP 5 Zuschüsse für Vereine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel für „Vereinsförderung“ weiterhin nach folgenden Kriterien zu verteilen, d.h. - - es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Vereinen bezuschusst, es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Sportvereinen bezuschusst, es wird weiterhin projektbezogene Jugendarbeit bezuschusst, Anträge sind jährlich bis zum 31.08 zu stellen, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist förderunschädlich; es werden jedoch keine Maßnahmen gefördert, die bereits im Vorjahr begonnen wurden. Der Fördersatz liegt zwischen 20 % und 50 % und wird im Einzelfall (unter Berücksichtigung der Eigenleistung, der Eigentumsverhältnisse, der Zahl der Anträge) festgelegt Anträge für projektbezogene Jugendarbeit werden nur bezuschusst, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die überwiegend für Jugendliche ausgerichtet sind. Reine Freizeitgestaltungen und Investitionen werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Eigenanteils festgelegt. Vorlagen-Nr. 105/2010 Seite 2 Sachdarstellung: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2010 –TOP 3 – hat der Rat in seiner Sitzung am 11.05.2010 beschlossen, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 17.11.2009 dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nunmehr für die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für „Vereinsförderung“ zuständig ist. Die Zuständigkeit umfasst ferner die Festlegung von Richtlinien für die Verteilung der Mittel. In den Haushaltsberatungen 2010 wurden die bisherigen Haushaltsansätze - Zuschüsse für investive Maßnahmen Vereine Zuschüsse für investive Maßnahmen Sportvereine Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu einem Gesamtansatz „Vereinsförderung“ zusammengefasst, der sich im Haushaltsjahr 2010 auf 14.000,- € beläuft. Bisher wurde folgendes Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine praktiziert: Anträge von Vereinen wurden bis einschließlich 2008 nach Eingang in der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. Sofern Anträge eingingen, die zur Verfügung stehenden Mittel aber bereits verteilt waren, konnten diese Anträge nicht mehr bzw. erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel wurden am Ende des Haushaltsjahres ins Folgejahr übertragen. In der Absicht, eine gerechtere Verfahrensweise zu schaffen, als die vorliegenden Anträge - neben der Investitionsart – von der Reihenfolge des Eingangs her zu bezuschussen, hat die Verwaltung die Vereine im Jahr 2009 in Form einer amtlichen Mitteilung im Rundblick über die zur Verfügung stehenden Mittel informiert sowie eine einheitliche Frist zur Einreichung der Anträge gesetzt. Die vorliegenden Anträge wurden bisher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel je nach Investitionsart und veranschlagten Kosten, unter Berücksichtigung evtl. Eigenleistungen der Vereine, bei Sportvereinen mit rund 25 – 30 % und bei sonstigen Vereinen mit rund einem Drittel bezuschusst. Dabei wurden bisher nur bauliche Investitionsmaßnahmen gefördert. Investitionen in bewegliches Vermögen sowie Ersteinrichtung (z.B. Instrumente, Uniformen, u.a.) wurden bisher nicht bezuschusst. Zuschüsse zur projektbezogenen Jugendarbeit wurden bisher bezuschusst, wenn es sich um Projekte handelte, wobei ein zeitlicher Rahmen festzulegen war. Projekte, die sich ausschließlich auf Freizeitgestaltungen bezogen und Investitionen waren von der Förderung ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien wurde das Projekt unter Abzug des Eigenanteils zu 50 % gefördert. Vor dem Hintergrund des o.g. Ratsbeschlusses vom 11.05.2010 stellt sich die Frage, ob zukünftig an der bisherigen Praxis festgehalten werden soll oder ob der Ausschuss andere Richtlinien für die Verteilung der Mittel festlegt. Vorlagen-Nr. 105/2010 Seite 3 Nach Auffassung der Verwaltung kann es bei den bisherigen Kriterien für die Bewilligung der Zuschüsse verbleiben, d.h. - - es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Vereinen bezuschusst es werden weiterhin investive bauliche Maßnahmen von Sportvereinen bezuschusst es wird weiterhin projektbezogene Jugendarbeit bezuschusst Anträge sind jährlich bis zum 31.08 zu stellen ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist förderunschädlich; es werden jedoch keine Maßnahmen gefördert, die bereits im Vorjahr begonnen wurden. Der Fördersatz liegt zwischen 20 % und 50 % und wird im Einzelfall (unter Berücksichtigung der Eigenleistung, der Eigentumsverhältnisse, der Zahl der Anträge) festgelegt. Anträge für projektbezogene Jugendarbeit werden nur bezuschusst, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die überwiegend für Jugendliche ausgerichtet sind. Reine Freizeitgestaltungen und Investitionen werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Eigenanteils festgelegt.