Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 18:20
Aktualisiert
11.06.10, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
103/2010
22.06.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport;
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, maximal drei weitere Gäste (in beratender Funktion
ohne Stimmrecht) in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport einzuladen, abzulehnen.
Sachdarstellung:
Mit beiliegendem Schreiben vom 01.03.2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „max. drei weitere Gäste (in beratender Funktion ohne Stimmrecht) in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport einzuladen“.
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport setzt sich z.Z. aus folgenden Mitgliedern zusammen:
10
5
5
2
1
Ratsmitglieder
sachkundige Bürger (mit Stimmrecht)
beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) - Kirchen und Schulen –
Leiterinnen der Familienzentren (Gäste bzw. Bedienstete der Gemeinde)
Leiter des Hermann-Josef-Kollegs Steinfeld als Gast
Vorlagen-Nr. 103/2010
Seite 2
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt nunmehr, drei weitere Gäste in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen zu lassen. Bei diesen Gästen soll es sich um
Vertreter der Jugendlichen, der Senioren und der Menschen mit Behinderungen handeln. Die Auswahl dieser Personen soll gemäß einem früheren Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen durch den Ausschuss nach einer vorherigen Ausschreibung im
Rundblick erfolgen.
Nach § 58 Abs. 3 letzter Satz GO kann der Ausschuss Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen zuziehen. Diese Vorschrift soll jedoch keine Dauerberatung ermöglichen, sondern
nur eine Teilnahme zu einzelnen Tagesordnungspunkten.
Da der Antrag auf eine „Dauerberatung“ abzielt, ist er nach Auffassung der Verwaltung
abzulehnen. Zudem wird die „Wahl“ bzw. „Auswahl“ der Vertreter dieser Bevölkerungsgruppen durch den Ausschuss für rechtlich problematisch angesehen. Schließlich ist der
Ausschuss in der bisherigen Zusammensetzung mit insgesamt 23 Personen in der Größe ausreichend.