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Allgemeine Vorlage (Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport;)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 18:20
Aktualisiert
11.06.10, 18:20
Allgemeine Vorlage (Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport;) Allgemeine Vorlage (Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport;)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 103/2010 22.06.2010 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport; Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, maximal drei weitere Gäste (in beratender Funktion ohne Stimmrecht) in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport einzuladen, abzulehnen. Sachdarstellung: Mit beiliegendem Schreiben vom 01.03.2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „max. drei weitere Gäste (in beratender Funktion ohne Stimmrecht) in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport einzuladen“. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport setzt sich z.Z. aus folgenden Mitgliedern zusammen: 10 5 5 2 1 Ratsmitglieder sachkundige Bürger (mit Stimmrecht) beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) - Kirchen und Schulen – Leiterinnen der Familienzentren (Gäste bzw. Bedienstete der Gemeinde) Leiter des Hermann-Josef-Kollegs Steinfeld als Gast Vorlagen-Nr. 103/2010 Seite 2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt nunmehr, drei weitere Gäste in beratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen zu lassen. Bei diesen Gästen soll es sich um Vertreter der Jugendlichen, der Senioren und der Menschen mit Behinderungen handeln. Die Auswahl dieser Personen soll gemäß einem früheren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch den Ausschuss nach einer vorherigen Ausschreibung im Rundblick erfolgen. Nach § 58 Abs. 3 letzter Satz GO kann der Ausschuss Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen zuziehen. Diese Vorschrift soll jedoch keine Dauerberatung ermöglichen, sondern nur eine Teilnahme zu einzelnen Tagesordnungspunkten. Da der Antrag auf eine „Dauerberatung“ abzielt, ist er nach Auffassung der Verwaltung abzulehnen. Zudem wird die „Wahl“ bzw. „Auswahl“ der Vertreter dieser Bevölkerungsgruppen durch den Ausschuss für rechtlich problematisch angesehen. Schließlich ist der Ausschuss in der bisherigen Zusammensetzung mit insgesamt 23 Personen in der Größe ausreichend.