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Allgemeine Vorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung Südkreis Euskirchen; hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 18:20
Aktualisiert
11.06.10, 18:20
Allgemeine Vorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung Südkreis Euskirchen;
hier:  Sachstandsbericht) Allgemeine Vorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung Südkreis Euskirchen;
hier:  Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 101/2010 22.06.2010 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Regionale Schulentwicklungsplanung Südkreis Euskirchen; hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Mit Vorlage Nr. 17/2008 wurden dem Ausschuss Auszüge aus Teil I „Demografische Entwicklungslinien“ und Teil II „Entwicklung der Schülerzahlen“ des Konzepts „Regionaler Schulentwicklungsplan Südkreis Euskirchen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Da inzwischen über 2 Jahre vergangen sind, hat die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, das Konzept fortgeschrieben. Auszüge aus der Fortschreibung – Stand Mai 2010 – sind beigefügt. Beigefügt ist auch das Konzept zu Teil III „Alternativen der Schulversorgung und Schulraumbilanzen“. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um ein Konzept, also um einen Vorschlag der Projektgruppe handelt, und nicht um einen von den beteiligten Verwaltungen erarbeiteten gemeinsamen Entwurf. Vorlagen-Nr. 101/2010 Seite 2 Die von der Projektgruppe favorisierte Lösung von Verbundschulen in allen Kommunen (außer Dahlem) – s. Seite 165 ff. – setzt voraus, dass die organisatorische Selbständigkeit der bestehenden Realschulen aufgegeben wird. Hierzu besteht jedoch z.Z. keine Bereitschaft der Schulträger dieser Schulen. Die Verwaltung sieht sich daher z.Z. auch nicht in der Lage, einen Satzungsentwurf für einen Schulzweckverband zu erarbeiten, da die Satzung zwingend die Aufgaben, den Namen und Sitz des Verbandes sowie die Verbandsumlage regeln muss.