Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 23. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 04.11.2008.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
19:35 Uhr
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
-Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßalleehier: Aufstellungsbeschluss
Herr Schnäpp dankt der Verwaltung für die zügige Erstellung der Planvarianten
und erklärt, dass die CDU-Fraktion nach eingehender Beratung die Variante „C“
favorisiert.
Herr Druch teilt mit, dass die SPD-Fraktion beabsichtigt, die Planung für diesen
Bereich solange zurückzustellen, bis man eindeutig geklärt habe, wie sich die
zukünftige Situation mit den entsprechenden Bedürfnisse an eine Nachnutzung
dieser Flächen entwickeln wird.
Herr Schmeier gibt diesbezüglich zu bedenken, dass die Schaffung von
Planungsrecht für das Gebiet durchaus jetzt in die Wege geleitet werden könne
und eine Vermarktung in Anpassung an die zukünftige Bedarfssituation zeitlich
zurückgestellt werden kann um bedarfsgerecht reagieren zu können.
Herr Splettstöhser erklärt, dass er den Varianten „A“, „B“ und „C“ einen gewissen
Charme entnimmt und von einer verdichteten Bebauung dieser Fläche strikt
abrät. Eine Einbeziehung der zukünftigen Interessenlage sei ratsam.
Herr Schnäpp verweist auf die Ausführungen des Herrn Schmeier und dem
Beschluss vom 09.09.2008.
Herr Naujock unterrichtet in Anlehnung an die schriftliche Stellungnahme des
Kämmerers zum Haushalt 2009 darüber, dass die Verwaltung der Aufforderung
hiermit nachkommt und dem Ausschuss lediglich aufzeigt, dass in dieser
Angelegenheit durch Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
BauGB in verhältnismäßig kurzer Zeit Erträge realisiert werden können und somit
eine Entlastung des Budgets möglich wäre.
Herr Druch konkretisiert die anfangs der Diskussion geäußerten Bedenken zur
raschen Vermarktung der Fläche in Bezug auf die noch nicht abschließend
geklärte Nutzungsfrage bzw. Umfunktionierung der nahegelegenen Turnhalle an
der St.-Martinus-Grundschule. Ferner weist er auf Emissionskonflikte hin, die mit
einer zusätzlichen Wohnbebauung auf der angedachten Fläche zu erwarten sind.
Die SPD-Fraktion könne sich hier ggbf. vorstellen, eine „Veranstaltungshalle“,
nach dem Vorbild der während der diesjährigen Exkursion in der Partnerstadt
Vetschau gesehenen Halle, zu errichten.
Herr Mitter merkt an, dass auch seitens der FDP-Fraktion die latente
Lärmproblematik für eine eventuelle Wohnbebauung aufgrund der unmittelbaren
Nähe zum Kindergarten und der Grundschule nicht verkannt wird. Darüber
hinaus seien die derzeitigen Parkplatzflächen nicht unentbehrlich. Er schließt
seinen Beitrag mit der Mitteilung ab, dass er sich bei der anstehenden
Abstimmung enthalten wird.
Fachbereichsleiter Schmeier greift die Wortbeiträge hinsichtlich eines
„Hallenbauwerks/Veranstaltungshalle“ auf und gibt diesbezüglich zu bedenken,
dass die in Rede stehende Fläche für ein solches Vorhaben aufgrund des
Zuschnitts und insbesondere der geringen Größe nicht unproblematisch ist und
entsprechende Abstandsflächen zu berücksichtigen sind, die zu einer weiteren
Reduzierung der überbaubaren Flächen führen. Überdies führt er kurz aus, dass
der umliegende Bereich als WA (Allgemeines Wohngebiet) gem. § 4 BauNVO
festgesetzt ist und entsprechende Schutzansprüche in Bezug auf die Einhaltung
bestimmter Lärmpegel zu berücksichtigen sind.
Ausschussvorsitzender Heinen fasst die Wortbeiträge und Anregungen
zusammen und ergänzt einvernehmlich den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz,
dass
die
Verwaltung
zusätzlich
prüfen
soll,
welche
sonstigen
Nutzungsmöglichkeiten auf dieser Fläche umsetzbar sind.
Herr Druch erklärt im Namen der SPD-Fraktion die Zustimmung zum
abgeänderten bzw. ergänzten Beschlussvorschlag, sofern sichergestellt ist, dass
eine evtl. Wohnbebauung auf der Fläche keine Einschränkungen für die
bestehende Turnhalle der St.-Martinus-Grundschule entstehen lässt.
Herr Splettstöhser rät dazu, abzuwarten, wie das Votum der Bevölkerung zum
Umbau bzw. Nutzungserweiterung der Turnhalle an der St.-MartinusGrundschule ausfallen wird, um dementsprechend festzustellen, ob überhaupt
ein Erfordernis für eine Alternativlösung entstehen wird. In Bezug auf die
schriftliche Stellungnahme des Kämmerers teilt er mit, dass es sinn- und
zielgerecht erscheint, bisher nicht aktiviertes oder „totes“ Kapital zu aktivieren.
Nach Beendigung der Diskussion bittet Herr Heinen um Abstimmung zum
ergänzten Beschlussvorschlag, an der sich Herr Mitter enthält.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. §
2 Abs. 1 und 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 04.11.2008
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September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl.I S.3316), für den Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren).
Wesentliches Planungsziel ist die städtebauliche maßvolle Nachnutzung der Flächen des
ehem. Hallenbades in Kaster unter Berücksichtigung der vorhandenen Parkplatzfläche.
Dies erfolgt durch Änderung der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Schwimmbad in „ W“ (Wohnbauflächen).
Ferner beauftragt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung die Verwaltung zu
prüfen, ob für diese Fläche alternative Nutzungen, insbesondere im Hinblick auf eine
Veranstaltungshalle möglich sind.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 04.11.2008
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