Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
27.08.10, 18:29
Aktualisiert
27.08.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
126/2010
07.09.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Ergebnisse aus der Verkehrsschau
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 25.02.2010 wurde bekannt gegeben, dass folgende Punkte in der nächsten Verkehrsschau beraten werden:
1. Antrag der FDP-Fraktion auf Einrichtung einer Querungshilfe auf der L 204 in UrftDalbenden
2. Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Zone 30 in der Furtstraße in Scheven
3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Kall, Kölner Straße
4. Anlegung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring
In der Verkehrsschau am 15./16. Juni 2010 wurden diese Punkte behandelt.
Über das Ergebnis wird hiermit informiert:
Vorlagen-Nr. 126/2010
Seite 2
Zu 1:
Die L 204 wird in Höhe der Burg Dalbenden von zahlreichen Fußgängern auf dem Weg
zur und von der Stolzenburg überquert. Die dort vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h wird vor allem von Motorradfahrern immer wieder missachtet. Zum
Schutz der Fußgänger wurde von der FDP-Fraktion eine Querungshilfe beantragt.
Nach ausgiebiger Erörterung in der Verkehrsschau kann dem Antrag nicht zugestimmt
werden.
Der Bereich liegt außerorts auf freier Strecke. Trotzdem wurde hier im Hinblick auf die
querenden Fußgänger bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h eingerichtet. Außerdem ist dort eine durchgezogene Mittellinie vorhanden, die ein Überholen
verbietet.
Die Unfalllage in diesem Bereich ist unauffällig. Eine bauliche Maßnahme sowie die erforderliche Beleuchtung im Bereich der außerörtlichen Strecke wäre mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
Angesichts dieser Situation wird eine zusätzliche Querungshilfe seitens der Verkehrskommission als nicht erforderlich eingestuft.
Zudem ist das vorhandene Verkehrsaufkommen nicht hoch, so dass erhebliche Verkehrslücken zu verzeichnen sind, die es dem Fußgänger ermöglichen, gefahrlos die
Fahrbahn zu überqueren. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass ein geringes Verkehrsaufkommen bauliche Einengungen als Geschwindigkeitsbremse sinnlos machen, da ein
Gegenverkehr regelmäßig nicht beachtet werden muss.
Zu 2:
Dem Antrag, in der Furtstraße in Scheven eine Zone 30 einzurichten, wurde seitens der
Verkehrskommission zugestimmt. Die Straßen Auf dem Bongart und Bleibachstraße
werden in diese Zone einbezogen.
Zu 3:
In Höhe des Hauses Kölner Straße 36 in Kall kommt ein Zugang aus dem Bereich Hüttenstraße. Dieser würde seine Fortsetzung in dem Fußgängerüberweg finden, der für die
Kölner Straße beantragt wurde.
Die für die Anlegung von Fußgängerüberwegen geltenden Richtlinien sehen als Voraussetzung für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen Mindestzahlen an Fußgängern
und Fahrzeugen vor. So müssen in der Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger und
200 Fahrzeuge vorhanden sein. Sinn dieser Regelung ist es, dass ein Fußgängerüberweg nur dann positive Auswirkungen zeigt, wenn der Kraftfahrer regelmäßig durch querende Fußgänger zur Beachtung des Überweges angehalten wird. Ohne regelmäßig
querende Fußgänger findet ein Überweg nach aller Erfahrung keine Beachtung, so dass
die Sicherheit der querenden Fußgänger nicht gewährleistet ist.
Auch ist an den Fußgängerüberwegen für eine ausreichende Beleuchtung nach DINVorschrift Sorge zu tragen, was durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen
ist.
Vorlagen-Nr. 126/2010
Seite 3
Zu 4:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Siemensring wurde ebenfalls in der Verkehrsschau am 15./16. Juni 2010 behandelt. Da eine Zählung ergab, dass die erforderlichen Fußgängerzahlen vorliegen, wurden seitens der Verkehrskommission keine Bedenken gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges erhoben.
Es wird jedoch zunächst die Fertigstellung des Geschäftshauses auf dem ehemaligen
Knauber-Gelände abgewartet, um den genauen Standort des Überweges festlegen zu
können.
Es ist jedoch auch hier erforderlich, für eine Beleuchtung nach DIN-Vorschrift zu sorgen
und dieses durch eine entsprechende Bestätigung nachzuweisen.