Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.1Ergebnisse aus der Verkehrsschau)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
27.08.10, 18:29
Aktualisiert
27.08.10, 18:29
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.1Ergebnisse aus der Verkehrsschau) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.1Ergebnisse aus der Verkehrsschau) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.1Ergebnisse aus der Verkehrsschau)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 126/2010 07.09.2010 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Ergebnisse aus der Verkehrsschau Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 25.02.2010 wurde bekannt gegeben, dass folgende Punkte in der nächsten Verkehrsschau beraten werden: 1. Antrag der FDP-Fraktion auf Einrichtung einer Querungshilfe auf der L 204 in UrftDalbenden 2. Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Zone 30 in der Furtstraße in Scheven 3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Kall, Kölner Straße 4. Anlegung eines Fußgängerüberweges in Kall, Siemensring In der Verkehrsschau am 15./16. Juni 2010 wurden diese Punkte behandelt. Über das Ergebnis wird hiermit informiert: Vorlagen-Nr. 126/2010 Seite 2 Zu 1: Die L 204 wird in Höhe der Burg Dalbenden von zahlreichen Fußgängern auf dem Weg zur und von der Stolzenburg überquert. Die dort vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h wird vor allem von Motorradfahrern immer wieder missachtet. Zum Schutz der Fußgänger wurde von der FDP-Fraktion eine Querungshilfe beantragt. Nach ausgiebiger Erörterung in der Verkehrsschau kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Der Bereich liegt außerorts auf freier Strecke. Trotzdem wurde hier im Hinblick auf die querenden Fußgänger bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h eingerichtet. Außerdem ist dort eine durchgezogene Mittellinie vorhanden, die ein Überholen verbietet. Die Unfalllage in diesem Bereich ist unauffällig. Eine bauliche Maßnahme sowie die erforderliche Beleuchtung im Bereich der außerörtlichen Strecke wäre mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Angesichts dieser Situation wird eine zusätzliche Querungshilfe seitens der Verkehrskommission als nicht erforderlich eingestuft. Zudem ist das vorhandene Verkehrsaufkommen nicht hoch, so dass erhebliche Verkehrslücken zu verzeichnen sind, die es dem Fußgänger ermöglichen, gefahrlos die Fahrbahn zu überqueren. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass ein geringes Verkehrsaufkommen bauliche Einengungen als Geschwindigkeitsbremse sinnlos machen, da ein Gegenverkehr regelmäßig nicht beachtet werden muss. Zu 2: Dem Antrag, in der Furtstraße in Scheven eine Zone 30 einzurichten, wurde seitens der Verkehrskommission zugestimmt. Die Straßen Auf dem Bongart und Bleibachstraße werden in diese Zone einbezogen. Zu 3: In Höhe des Hauses Kölner Straße 36 in Kall kommt ein Zugang aus dem Bereich Hüttenstraße. Dieser würde seine Fortsetzung in dem Fußgängerüberweg finden, der für die Kölner Straße beantragt wurde. Die für die Anlegung von Fußgängerüberwegen geltenden Richtlinien sehen als Voraussetzung für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen Mindestzahlen an Fußgängern und Fahrzeugen vor. So müssen in der Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger und 200 Fahrzeuge vorhanden sein. Sinn dieser Regelung ist es, dass ein Fußgängerüberweg nur dann positive Auswirkungen zeigt, wenn der Kraftfahrer regelmäßig durch querende Fußgänger zur Beachtung des Überweges angehalten wird. Ohne regelmäßig querende Fußgänger findet ein Überweg nach aller Erfahrung keine Beachtung, so dass die Sicherheit der querenden Fußgänger nicht gewährleistet ist. Auch ist an den Fußgängerüberwegen für eine ausreichende Beleuchtung nach DINVorschrift Sorge zu tragen, was durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen ist. Vorlagen-Nr. 126/2010 Seite 3 Zu 4: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Siemensring wurde ebenfalls in der Verkehrsschau am 15./16. Juni 2010 behandelt. Da eine Zählung ergab, dass die erforderlichen Fußgängerzahlen vorliegen, wurden seitens der Verkehrskommission keine Bedenken gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges erhoben. Es wird jedoch zunächst die Fertigstellung des Geschäftshauses auf dem ehemaligen Knauber-Gelände abgewartet, um den genauen Standort des Überweges festlegen zu können. Es ist jedoch auch hier erforderlich, für eine Beleuchtung nach DIN-Vorschrift zu sorgen und dieses durch eine entsprechende Bestätigung nachzuweisen.