Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 25.05.2004 im Hans-Verbeek-Schule, im Auel 35, 53879 Euskirchen
Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den aktuellen
Sachstand, die Positionierung des Kreises Euskirchen und die
derzeit geschätzten Fallzahlen.
Der Vorsitzende unterbricht auf Wunsch der Mitglieder die Sitzung (17.4o Uhr bis 17.48 Uhr), um Herrn Sawatzki, Agentur für
Arbeit, Geschäftsstelle Euskirchen, die Gelegenheit zu geben,
aus Sicht der Agentur den Sachstand darzustellen. Sowohl die
Verwaltung als auch die Agentur für Arbeit bestätigen, dass
bereits seit längerem kooperative Gespräche geführt und auch
fortgesetzt werden. Im Interesse der betroffenen Bürgerinnen
und Bürger, der Agentur für Arbeit, des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird der konstruktive Dialog fortgesetzt.
In der Diskussion wird festgestellt, dass die Installation einer
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nur zusätzliche Strukturen schafft
und gleichzeitig kontraproduktiv auf die bestehenden und bewährten Vernetzungen wirkt. Für die CDU-Fraktion beantragt
Herr Kolvenbach, der Beschlussempfehlung der V 312 noch
folgenden Satz voran zu stellen:
„Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach
dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen.“
Seitens der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen, weitere gesetzliche Regelungen abzuwarten und auch die
Einrichtung einer ARGE nicht auszuschließen. Ansonsten besteht Konsens darüber, dass die Verhandlungen des Kreises
Euskirchen mit der Agentur für Arbeit in der bisherigen Weise
fortgesetzt werden sollen.
Der Vorsitzende dankt Herrn Sawatzki für seine Ausführungen und lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:
Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach
dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit der Agentur für
Arbeit dahingehend zu verhandeln, dass bei der Umsetzung
des SGB II außerhalb einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b
SGB II eng mit der Agentur für Arbeit kooperiert wird. Die
Verhandlungsergebnisse werden den politischen Gremien
des Kreises Euskirchen und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitnah zur Kenntnis
gegeben.
Soweit zwischenzeitlich gesetzlich Änderungen eintreten,
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werden diese bei den Verhandlungen berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)