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Beschlusstext (Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 25.05.2004 im Hans-Verbeek-Schule, im Auel 35, 53879 Euskirchen Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den aktuellen Sachstand, die Positionierung des Kreises Euskirchen und die derzeit geschätzten Fallzahlen. Der Vorsitzende unterbricht auf Wunsch der Mitglieder die Sitzung (17.4o Uhr bis 17.48 Uhr), um Herrn Sawatzki, Agentur für Arbeit, Geschäftsstelle Euskirchen, die Gelegenheit zu geben, aus Sicht der Agentur den Sachstand darzustellen. Sowohl die Verwaltung als auch die Agentur für Arbeit bestätigen, dass bereits seit längerem kooperative Gespräche geführt und auch fortgesetzt werden. Im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Agentur für Arbeit, des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird der konstruktive Dialog fortgesetzt. In der Diskussion wird festgestellt, dass die Installation einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nur zusätzliche Strukturen schafft und gleichzeitig kontraproduktiv auf die bestehenden und bewährten Vernetzungen wirkt. Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Kolvenbach, der Beschlussempfehlung der V 312 noch folgenden Satz voran zu stellen: „Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen.“ Seitens der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen, weitere gesetzliche Regelungen abzuwarten und auch die Einrichtung einer ARGE nicht auszuschließen. Ansonsten besteht Konsens darüber, dass die Verhandlungen des Kreises Euskirchen mit der Agentur für Arbeit in der bisherigen Weise fortgesetzt werden sollen. Der Vorsitzende dankt Herrn Sawatzki für seine Ausführungen und lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen: Der Kreistag lehnt es derzeit ab, kommunale Aufgaben nach dem SGB II auf eine Arbeitsgemeinschaft zu übertragen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit der Agentur für Arbeit dahingehend zu verhandeln, dass bei der Umsetzung des SGB II außerhalb einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II eng mit der Agentur für Arbeit kooperiert wird. Die Verhandlungsergebnisse werden den politischen Gremien des Kreises Euskirchen und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitnah zur Kenntnis gegeben. Soweit zwischenzeitlich gesetzlich Änderungen eintreten, -2- werden diese bei den Verhandlungen berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)