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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 166/2010 21.09.2010 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 150 573 002 5318 000 6.950 Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Gewährung von Zuschüssen an Vereine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2010 noch zur Verfügung stehenden Betrag von 6.950,-- Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Von den Sportvereinen wird wie bisher eine Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze (Flutlicht) in Höhe von je 150,- Euro pro Verein für das Jahr 2010 gefordert. alternativ: Die Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze für das Jahr 2010 wird dem Umfang der Inanspruchnahme der Sporthallen angepasst. Folgende Beträge werden erhoben: Verein / Sportart FC Scheven Fußball Kaller SC Fußball Kaller SC Handball SC Wahlen Tischtennis Shotokan Karate SSV Golbach Fußball zu zahlender Betrag 87,50 € 62,50 € 87,50 € 75,00 € 75,00 € 62,50 € Vorlagen-Nr. 166/2010 SSV Golbach Tischtennis SV Rinnen Fußball SV Sistig/Krekel Gymnastik SV Sistig/Krekel Fußball SV Sötenich Fußball TV Kall Ballspiele TV Kall Tischtennis Gesamt Seite 2 200,00 € 75,00 € 75,00 € 175,00 € 87,50 € 100,00 € 300,00 € 1.462,50 € Sachdarstellung: Im konsumtiven Haushalt 2010 wurden für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,- Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2000 –TOP 3 der Niederschrift- hat der Turnverein Scheven 1910 e.V. aus Anlass seines 100-jährigen Bestehens im Vorgriff bereits 400,-- € erhalten. Ferner hat gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2010 der Eifelverein Ortsgruppe Sötenich e.V. anlässlich seines 100-jährigen Bestehens im Vorgriff 400,- Euro erhalten, so dass noch 6.950,- Euro für eine Verteilung zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser im Vorgriff zu verteilenden Mittel wurde die Verwaltung in der Sitzung am 11.05.2010 durch den Haupt- und Finanzausschuss darum gebeten, eine Liste aller Vereinsjubiläen in 2010 und 2011 zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Daten liegen der Verwaltung nicht vor. In der Rundblickausgabe vom 13.8.2010 (Erscheinungstermin) wurden die Vereine, die in den Jahren 2011 und 2012 ihr 50- oder 100-jähriges Bestehen feiern, darum gebeten, dies der Verwaltung innerhalb einer gesetzten Frist mitzuteilen. Bei der Verwaltung sind hierauf keine Mitteilungen eingegangen. In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage beigefügt. Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 Euro auf 150,00 Euro pro Verein erhöht und bisher mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum Unterhaltungsaufwand eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert. Im Beratungsverlauf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2009 wurde jedoch von Herrn Sohn angeregt, die Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten künftig dem Umfang der Inanspruchnahme anzupassen. Die nachfolgende wöchentliche Inanspruchnahme der gemeindlichen Sporthallen durch die Vereine wurde anhand der vorliegenden Hallenbelegungspläne ermittelt. Bei der Ermittlung wurden Jugendmannschaften außer Acht gelassen. Ferner wurde für alle Vereine bzw. Sportarten ausschließlich die Inanspruchnahme der Sporthallen berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 166/2010 Seite 3 Hierfür werden im Gegenzug bei den Fußballvereinen keine Kosten für die Benutzung der Sportplätze (Flutlicht) berechnet. Von der Verwaltung wird die Erhebung von 50,- € pro genutzter Stunde vorgeschlagen. Demnach ergibt sich folgende Berechnung: Verein / Sportart FC Scheven Fußball Kaller SC Fußball Kaller SC Handball SC Wahlen Tischtennis Shotokan Karate SSV Golbach Fußball SSV Golbach Tischtennis SV Rinnen Fußball SV Sistig/Krekel Gymnastik SV Sistig/Krekel Fußball SV Sötenich Fußball TV Kall Ballspiele TV Kall Tischtennis Gesamt wöchentliche Inanspruchnahme (Zeitstd.) 1,75 Std. 1,25 Std. 1,75 Std. 1,50 Std. 1,50 Std. 1,25 Std. 4,00 Std. 1,50 Std. 1,50 Std. 3,50 Std. 1,75 Std. 2,00 Std. 6,00 Std. x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € x 50,- € 29,25 Std. x 50,- € zu zahlender Betrag__ = = = = = = = = = = = = = 87,50 € 62,50 € 87,50 € 75,00 € 75,00 € 62,50 € 200,00 € 75,00 € 75,00 € 175,00 € 87,50 € 100,00 € 300,00 € _________ = 1.462,50 €