Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
21.09.10, 18:25
Aktualisiert
21.09.10, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
166/2010
21.09.2010
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
PSK 150 573 002 5318 000
6.950
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2010 noch zur Verfügung
stehenden Betrag von 6.950,-- Euro entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion
beteiligt werden.
Von den Sportvereinen wird wie bisher eine Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze (Flutlicht) in Höhe von je 150,- Euro pro Verein für das Jahr 2010
gefordert.
alternativ:
Die Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten der Sporthallen und Sportplätze
für das Jahr 2010 wird dem Umfang der Inanspruchnahme der Sporthallen angepasst.
Folgende Beträge werden erhoben:
Verein / Sportart
FC Scheven Fußball
Kaller SC Fußball
Kaller SC Handball
SC Wahlen Tischtennis
Shotokan Karate
SSV Golbach Fußball
zu zahlender Betrag
87,50 €
62,50 €
87,50 €
75,00 €
75,00 €
62,50 €
Vorlagen-Nr. 166/2010
SSV Golbach Tischtennis
SV Rinnen Fußball
SV Sistig/Krekel Gymnastik
SV Sistig/Krekel Fußball
SV Sötenich Fußball
TV Kall Ballspiele
TV Kall Tischtennis
Gesamt
Seite 2
200,00 €
75,00 €
75,00 €
175,00 €
87,50 €
100,00 €
300,00 €
1.462,50 €
Sachdarstellung:
Im konsumtiven Haushalt 2010 wurden für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
7.750,- Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2000 –TOP 3 der Niederschrift- hat der Turnverein Scheven 1910 e.V. aus Anlass seines 100-jährigen Bestehens im Vorgriff bereits
400,-- €
erhalten. Ferner hat gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom
11.05.2010 der Eifelverein Ortsgruppe Sötenich e.V. anlässlich seines 100-jährigen Bestehens im Vorgriff 400,- Euro erhalten, so dass noch 6.950,- Euro für eine Verteilung
zur Verfügung stehen.
Im Rahmen dieser im Vorgriff zu verteilenden Mittel wurde die Verwaltung in der Sitzung
am 11.05.2010 durch den Haupt- und Finanzausschuss darum gebeten, eine Liste aller
Vereinsjubiläen in 2010 und 2011 zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Daten liegen der
Verwaltung nicht vor. In der Rundblickausgabe vom 13.8.2010 (Erscheinungstermin)
wurden die Vereine, die in den Jahren 2011 und 2012 ihr 50- oder 100-jähriges Bestehen
feiern, darum gebeten, dies der Verwaltung innerhalb einer gesetzten Frist mitzuteilen.
Bei der Verwaltung sind hierauf keine Mitteilungen eingegangen.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von
einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter
sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als
Anlage beigefügt.
Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen
und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 Euro auf 150,00 Euro pro Verein erhöht und bisher mit den o.a. Zuschüssen bzw. mit den Zuschüssen zum
Unterhaltungsaufwand eigener Sportstätten verrechnet oder direkt angefordert.
Im Beratungsverlauf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2009
wurde jedoch von Herrn Sohn angeregt, die Beteiligung der Sportvereine an den Nebenkosten künftig dem Umfang der Inanspruchnahme anzupassen.
Die nachfolgende wöchentliche Inanspruchnahme der gemeindlichen Sporthallen durch
die Vereine wurde anhand der vorliegenden Hallenbelegungspläne ermittelt. Bei der Ermittlung wurden Jugendmannschaften außer Acht gelassen. Ferner wurde für alle Vereine bzw. Sportarten ausschließlich die Inanspruchnahme der Sporthallen berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 166/2010
Seite 3
Hierfür werden im Gegenzug bei den Fußballvereinen keine Kosten für die Benutzung
der Sportplätze (Flutlicht) berechnet.
Von der Verwaltung wird die Erhebung von 50,- € pro genutzter Stunde vorgeschlagen.
Demnach ergibt sich folgende Berechnung:
Verein / Sportart
FC Scheven Fußball
Kaller SC Fußball
Kaller SC Handball
SC Wahlen Tischtennis
Shotokan Karate
SSV Golbach Fußball
SSV Golbach Tischtennis
SV Rinnen Fußball
SV Sistig/Krekel Gymnastik
SV Sistig/Krekel Fußball
SV Sötenich Fußball
TV Kall Ballspiele
TV Kall Tischtennis
Gesamt
wöchentliche
Inanspruchnahme (Zeitstd.)
1,75 Std.
1,25 Std.
1,75 Std.
1,50 Std.
1,50 Std.
1,25 Std.
4,00 Std.
1,50 Std.
1,50 Std.
3,50 Std.
1,75 Std.
2,00 Std.
6,00 Std.
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
x 50,- €
29,25 Std.
x 50,- €
zu zahlender
Betrag__
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
87,50 €
62,50 €
87,50 €
75,00 €
75,00 €
62,50 €
200,00 €
75,00 €
75,00 €
175,00 €
87,50 €
100,00 €
300,00 €
_________
= 1.462,50 €