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Beschlusstext (Landesweites Radverkehrsnetz NRW hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landesweites Radverkehrsnetz NRW
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW)

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Inhalt der Datei

Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 17/2002 vom 27.11.2002 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW. Damit wird die Verwaltung beauftragt, Verwaltungsvereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den kreisangehörigen Kommunen abzuschließen, die die Einrichtung und Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW regeln.