Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
21.10.10, 18:13
Aktualisiert
21.10.10, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
193/2010
04.11.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.2
Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle und drei Stapelregallager für Holzbauteile auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und
Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller
Str. 36
Beschlussvorschlag:
Gegen die geplanten Bauvorhaben bestehen seitens der Gemeinde Kall grundsätzlich
keine Bedenken.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, das
Ergebnis des gemeinsamen Abstimmungstermins mit der Bezirksregierung Köln abzuwarten.
Die weitere Verfahrensweise wird auf der Grundlage dieses Ergebnisses festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich,
Kaller Str. 36, eine Lagerhalle für die im Sägewerk produzierten Holzteile und drei Stapelregallager zu errichten.
Die geplante Lagerhalle soll 24,00 m breit und 70,00 m lang ausgeführt werden. Im
nordwestlichen Traufenbereich wird die Halle um 3,00 m ausgekragt. In dem überdachten Bereich sollen Stapelregale errichtet und die Holzteile gelagert werden. Die Halle
wird mit vorgefertigten freitragenden Satteldachbindern aus Leimholz überdacht und mit
Trapezblechen abgedeckt.
Vorlagen-Nr. 193/2010
Seite 2
Die Lagerhalle soll zudem als Ablagerplatz für rohes, imprägniertes und/oder allseitig
gehobeltes Bauholz sowie Schnittholz genutzt werden. Darüber hinaus soll auch das im
Sägewerk bearbeitete Konstruktionsholz sowie Brettschichtholz, OSB-Platten, Sperrholz
und profilierte Bretter witterungsgeschützt gelagert werden.
Mit der Lagerhalle soll der Sägewerksbetrieb, zukünftig optimiert und Transportwege
verkürzt werden sowie den zukünftigen wirtschaftlichen Fortbestand des in 3. Generation
geführten Sägewerkes gesichert werden.
Die betroffenen Grundstücke liegen mit einer Teilfläche auf dem Gebiet der Stadt Schleiden (Gemarkung Broich, Flur 1, Flursück 120) und mit einer anderen Teilfläche in einer
Größe von 5.017 qm (Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138) auf dem
Gebiet der Gemeinde Kall.
Die neu geplanten Bauvorhaben liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB) und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Broich gem. § 34 BauGB. Die fraglichen Grundstücksflächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden und der
Gemeinde Kall jeweils als „Fläche für die Forstwirtschaft“ ausgewiesen.
Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes ist es zunächst vorgesehen, ein
gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung
Köln, der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen und den betroffenen Kommunen
zu führen. Das Gespräch soll in Kürze stattfinden.
Ziel des Abstimmungsgespräches ist die Prüfung, unter welchen planungsrechtlichen
Voraussetzungen das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Ggf. könnte die fragliche
Grundstücksfläche (betreffend das Gebiet der Gemeinde Kall) mit einer entsprechenden
baulichen Ausweisung in den Vorentwurf zur Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall
aufgenommen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst das Gespräch mit der Bezirksregierung Köln abzuwarten. Sollte der Termin bis zur Sitzung stattfinden, wird über das
Ergebnis berichtet.
Die Verwaltung wird zunächst fristwahrend das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB
nicht erklären.
Zur Erläuterung sind ein Übersichtsplan sowie ein Auszug aus dem Lageplan als Anlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.