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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle und drei Stapelregallager für Holzbauteile auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Str. 36)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
21.10.10, 18:13
Aktualisiert
21.10.10, 18:13
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle und drei  Stapelregallager für Holzbauteile auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und   Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Str. 36) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle und drei  Stapelregallager für Holzbauteile auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und   Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Str. 36)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 193/2010 04.11.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.2 Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle und drei Stapelregallager für Holzbauteile auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Str. 36 Beschlussvorschlag: Gegen die geplanten Bauvorhaben bestehen seitens der Gemeinde Kall grundsätzlich keine Bedenken. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, das Ergebnis des gemeinsamen Abstimmungstermins mit der Bezirksregierung Köln abzuwarten. Die weitere Verfahrensweise wird auf der Grundlage dieses Ergebnisses festgelegt. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 120 und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138, gelegen in Broich, Kaller Str. 36, eine Lagerhalle für die im Sägewerk produzierten Holzteile und drei Stapelregallager zu errichten. Die geplante Lagerhalle soll 24,00 m breit und 70,00 m lang ausgeführt werden. Im nordwestlichen Traufenbereich wird die Halle um 3,00 m ausgekragt. In dem überdachten Bereich sollen Stapelregale errichtet und die Holzteile gelagert werden. Die Halle wird mit vorgefertigten freitragenden Satteldachbindern aus Leimholz überdacht und mit Trapezblechen abgedeckt. Vorlagen-Nr. 193/2010 Seite 2 Die Lagerhalle soll zudem als Ablagerplatz für rohes, imprägniertes und/oder allseitig gehobeltes Bauholz sowie Schnittholz genutzt werden. Darüber hinaus soll auch das im Sägewerk bearbeitete Konstruktionsholz sowie Brettschichtholz, OSB-Platten, Sperrholz und profilierte Bretter witterungsgeschützt gelagert werden. Mit der Lagerhalle soll der Sägewerksbetrieb, zukünftig optimiert und Transportwege verkürzt werden sowie den zukünftigen wirtschaftlichen Fortbestand des in 3. Generation geführten Sägewerkes gesichert werden. Die betroffenen Grundstücke liegen mit einer Teilfläche auf dem Gebiet der Stadt Schleiden (Gemarkung Broich, Flur 1, Flursück 120) und mit einer anderen Teilfläche in einer Größe von 5.017 qm (Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstücke 137 und 138) auf dem Gebiet der Gemeinde Kall. Die neu geplanten Bauvorhaben liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB) und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Broich gem. § 34 BauGB. Die fraglichen Grundstücksflächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden und der Gemeinde Kall jeweils als „Fläche für die Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes ist es zunächst vorgesehen, ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln, der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen und den betroffenen Kommunen zu führen. Das Gespräch soll in Kürze stattfinden. Ziel des Abstimmungsgespräches ist die Prüfung, unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Ggf. könnte die fragliche Grundstücksfläche (betreffend das Gebiet der Gemeinde Kall) mit einer entsprechenden baulichen Ausweisung in den Vorentwurf zur Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall aufgenommen werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst das Gespräch mit der Bezirksregierung Köln abzuwarten. Sollte der Termin bis zur Sitzung stattfinden, wird über das Ergebnis berichtet. Die Verwaltung wird zunächst fristwahrend das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklären. Zur Erläuterung sind ein Übersichtsplan sowie ein Auszug aus dem Lageplan als Anlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.