Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Biogasanlage Steinfeld hier: Anzeige nach § 15 BImSchG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
21.10.10, 18:13
Aktualisiert
21.10.10, 18:13
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Biogasanlage Steinfeld
hier:    Anzeige nach § 15 BImSchG) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Biogasanlage Steinfeld
hier:    Anzeige nach § 15 BImSchG)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 192/2010 04.11.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.3 Biogasanlage Steinfeld hier: Anzeige nach § 15 BImSchG Beschlussvorschlag: Seitens der Gemeinde Kall wird der geplanten Änderung der genehmigungsbedürftigen Biogasanlage Steinfeld durch den Einsatz von Zuckerrüben in der beantragten Form zugestimmt, wenn - - die Änderung im Rahmen der Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 6) zulässig ist, gewährleistet ist, dass hierdurch keine zusätzlichen Immissionen hervorgerufen werden, die Anlieferung ausschließlich aus nördlicher Richtung über die L22 und den vorhandenen gemeindlichen Wirtschaftsweg in Richtung Gillenberg, entsprechend der zwischen der Gemeinde Kall und der NaWaRo-Energie Kloster Steinfeld GmbH geschlossenen Vereinbarung vom 13./19.03.2008, erfolgt, die Grundfläche des Fahrsilos für die Zuckerrüben entsprechend den Regeln der Technik mit einer bituminösen Tragschicht befestigt wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Antragsteller eine weitere Vereinbarung bezüglich der Straßennutzung incl. Reinigung abzuschließen. Sollte der Kreis Euskirchen zu dem Ergebnis kommen, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, wird beantragt, die Gemeinde Kall nochmals am Verfahren zu beteiligen. Vorlagen-Nr. 192/2010 Seite 2 Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 30.04.2008 hat die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen der NaWaRo-Energie Kloster Steinfeld GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage auf dem Gelände des Klostergutes Steinfeld erteilt. Die Biogasanlage ist als Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Punkt 6 Baugesetzbuch genehmigt worden. Danach ist die Errichtung einer Biogasanlage im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 als privilegiertes Vorhaben insbesondere dann zulässig, wenn das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb steht, - die Biomasse überwiegend aus dem Betrieb oder aus nahegelegenen Betrieben stammt, - je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben wird, - die installierte elektrische Leistung der Anlage nicht 0,5 MW Leistung überschreitet. Nunmehr plant die Betreiberin der Biogasanlage den derzeitigen Eintragsstoffkatalog um die Vergärung von 500-800 t/a Zuckerrüben zu ergänzen. Hierdurch sollen die Engpässe, die durch die nicht optimal verlaufende Grasvergärung entstanden sind, reduziert werden. Bislang werden in der Biogasanlage Steinfeld ca. 16.500 t/a nachwachsende Rohstoffe und Rindergülle eingesetzt. Diese stammen zu 100 % aus dem landwirtschaftlichen Betrieb „Klostergut“ und nahe gelegenen Betrieben. Beim Einsatz von Zuckerrüben kann die Herkunft aus nahe gelegenen Betrieben nicht zweifelsfrei garantiert werden, daher wird nur ein max. Anteil an Zuckerrüben von 800 t/a eingesetzt. Diese Menge substituiert ca. die gleiche Menge an anderen Substraten, so dass die Gesamtmenge gleich bleibt. Die Änderung der Substrate wird als Änderungsanzeige nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen hat spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige zu prüfen, ob die Änderung einer Genehmigung bedarf. Die Bauabnahme der Biogasanlage Steinfeld durch den Kreis Euskirchen ist am 17.06.2010 erfolgt. Bei der Bauabnahme wurden einige Änderungen der genehmigten Anlage festgestellt, die darüber hinaus in einem Nachtrag bzw. einem 1. Änderungsantrag zur BImSch-Genehmigung dem Kreis Euskirchen zur Prüfung vorzulegen sind. Ein Auszug des Erläuterungsberichtes zur Anzeige gem. § 15 BImSchG ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.