Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
21.10.10, 18:13
Aktualisiert
21.10.10, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
192/2010
04.11.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.3
Biogasanlage Steinfeld
hier: Anzeige nach § 15 BImSchG
Beschlussvorschlag:
Seitens der Gemeinde Kall wird der geplanten Änderung der genehmigungsbedürftigen
Biogasanlage Steinfeld durch den Einsatz von Zuckerrüben in der beantragten Form zugestimmt, wenn
-
-
die Änderung im Rahmen der Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 6) zulässig ist,
gewährleistet ist, dass hierdurch keine zusätzlichen Immissionen hervorgerufen
werden,
die Anlieferung ausschließlich aus nördlicher Richtung über die L22 und den vorhandenen gemeindlichen Wirtschaftsweg in Richtung Gillenberg, entsprechend
der zwischen der Gemeinde Kall und der NaWaRo-Energie Kloster Steinfeld
GmbH geschlossenen Vereinbarung vom 13./19.03.2008, erfolgt,
die Grundfläche des Fahrsilos für die Zuckerrüben entsprechend den Regeln der
Technik mit einer bituminösen Tragschicht befestigt wird.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Antragsteller eine weitere Vereinbarung bezüglich der Straßennutzung incl. Reinigung abzuschließen.
Sollte der Kreis Euskirchen zu dem Ergebnis kommen, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, wird beantragt, die Gemeinde Kall nochmals am Verfahren zu beteiligen.
Vorlagen-Nr. 192/2010
Seite 2
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 30.04.2008 hat die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises
Euskirchen der NaWaRo-Energie Kloster Steinfeld GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage auf dem Gelände des Klostergutes Steinfeld erteilt.
Die Biogasanlage ist als Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Punkt 6 Baugesetzbuch genehmigt worden. Danach ist die Errichtung einer Biogasanlage im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 als privilegiertes Vorhaben insbesondere dann zulässig,
wenn
das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb steht,
-
die Biomasse überwiegend aus dem Betrieb oder aus nahegelegenen Betrieben
stammt,
-
je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben wird,
-
die installierte elektrische Leistung der Anlage nicht 0,5 MW Leistung überschreitet.
Nunmehr plant die Betreiberin der Biogasanlage den derzeitigen Eintragsstoffkatalog um
die Vergärung von 500-800 t/a Zuckerrüben zu ergänzen. Hierdurch sollen die Engpässe, die durch die nicht optimal verlaufende Grasvergärung entstanden sind, reduziert
werden.
Bislang werden in der Biogasanlage Steinfeld ca. 16.500 t/a nachwachsende Rohstoffe
und Rindergülle eingesetzt. Diese stammen zu 100 % aus dem landwirtschaftlichen Betrieb „Klostergut“ und nahe gelegenen Betrieben.
Beim Einsatz von Zuckerrüben kann die Herkunft aus nahe gelegenen Betrieben nicht
zweifelsfrei garantiert werden, daher wird nur ein max. Anteil an Zuckerrüben von 800 t/a
eingesetzt. Diese Menge substituiert ca. die gleiche Menge an anderen Substraten, so
dass die Gesamtmenge gleich bleibt.
Die Änderung der Substrate wird als Änderungsanzeige nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.
Die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen hat spätestens innerhalb
eines Monats nach Eingang der Anzeige zu prüfen, ob die Änderung einer Genehmigung
bedarf.
Die Bauabnahme der Biogasanlage Steinfeld durch den Kreis Euskirchen ist am
17.06.2010 erfolgt. Bei der Bauabnahme wurden einige Änderungen der genehmigten
Anlage festgestellt, die darüber hinaus in einem Nachtrag bzw. einem 1. Änderungsantrag zur BImSch-Genehmigung dem Kreis Euskirchen zur Prüfung vorzulegen sind.
Ein Auszug des Erläuterungsberichtes zur Anzeige gem. § 15 BImSchG ist als Anlage
der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.