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Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung; hier: Vergabe von Zuschüssen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung;
hier:  Vergabe von Zuschüssen) Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 169/2010 1. Ergänzung 23.09.2010 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff / Herr Krause Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 060 366 022 5318 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch 13.750 Euro Euro Tischvorlage TOP 5 - Ergänzung Vereinsförderung; hier: Vergabe von Zuschüssen Beschlussvorschlag: - Ergänzung Bürgerverein Krekel e.V. 800,00 € Süetenicher Schlipse e.V. 200,00 € Verein für Kampfkünste e.V. 1.750,00 € Sachdarstellung: Die beigefügten Anträge des Bürgervereins Krekel e.V., der Süetenicher Schlipse e.V. sowie des Vereins für Kampfkünste Kall e.V. sind am 21.09.2010 bzw. am 22.09.2010 bei der Gemeinde Kall eingegangen. Die Antragsfrist für die Verteilung der Mittel für Vereinsförderung im Jahr 2010 endete bereits am 31.08.2010. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 13.750,- € (nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 noch 12.250,- €) werden jedoch durch die fristgerecht eingegangenen Anträge nicht erschöpft. Daher können nach Auffassung der Verwaltung auch die verspätet eingegangenen Anträge bei der Mittelverteilung berücksichtigt werden. Bei der Beschaffung eines Edelstahl-Geschirrschranks durch den Bürgerverein Krekel e.V. handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten belaufen sich gemäß beigefügtem Angebot auf 2.380,- €. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Maßnahme mit rund einem Drittel der Kosten, demnach 800,00 €, gefördert. Vorlagen-Nr. 169/2010 1. Ergänzung Seite 2 Bei der Errichtung einer Holzbühne zu Trainingszwecken durch die Süetenicher Schlipse e.V. im Gebäude der alten Schule Sötenich handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten hierfür betragen nach eigenen Angaben 600,00 €. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Maßnahme mit rund einem Drittel der Kosten, demnach 200,00 €, gefördert. Bei der Beschaffung einer gebrauchten Musikanlage zum Preis von 50,00 € handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition, daher sind diese Kosten nicht förderfähig. Bei der Beschaffung neuer Bodensteckmatten durch den Verein für Kampfkünste Kall e.V. handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten belaufen sich gemäß beigefügtem Angebot auf 5.253,26 €. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Maßnahme mit rund einem Drittel der Kosten, demnach 1.750,00 €, gefördert.