Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
169/2010 1. Ergänzung
23.09.2010
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff / Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
PSK 060 366 022 5318
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
13.750
Euro
Euro
Tischvorlage
TOP 5
- Ergänzung Vereinsförderung;
hier: Vergabe von Zuschüssen
Beschlussvorschlag: - Ergänzung Bürgerverein Krekel e.V.
800,00 €
Süetenicher Schlipse e.V.
200,00 €
Verein für Kampfkünste e.V.
1.750,00 €
Sachdarstellung:
Die beigefügten Anträge des Bürgervereins Krekel e.V., der Süetenicher Schlipse e.V.
sowie des Vereins für Kampfkünste Kall e.V. sind am 21.09.2010 bzw. am 22.09.2010
bei der Gemeinde Kall eingegangen.
Die Antragsfrist für die Verteilung der Mittel für Vereinsförderung im Jahr 2010 endete
bereits am 31.08.2010. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 13.750,- € (nach
dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2010 noch 12.250,- €)
werden jedoch durch die fristgerecht eingegangenen Anträge nicht erschöpft.
Daher können nach Auffassung der Verwaltung auch die verspätet eingegangenen Anträge bei der Mittelverteilung berücksichtigt werden.
Bei der Beschaffung eines Edelstahl-Geschirrschranks durch den Bürgerverein Krekel
e.V. handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten belaufen sich
gemäß beigefügtem Angebot auf 2.380,- €. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel
wird die Maßnahme mit rund einem Drittel der Kosten, demnach 800,00 €, gefördert.
Vorlagen-Nr. 169/2010 1. Ergänzung
Seite 2
Bei der Errichtung einer Holzbühne zu Trainingszwecken durch die Süetenicher Schlipse
e.V. im Gebäude der alten Schule Sötenich handelt es sich um eine außergewöhnliche
Investition. Die Kosten hierfür betragen nach eigenen Angaben 600,00 €. Aufgrund der
zur Verfügung stehenden Mittel wird die Maßnahme mit rund einem Drittel der Kosten,
demnach 200,00 €, gefördert. Bei der Beschaffung einer gebrauchten Musikanlage zum
Preis von 50,00 € handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition, daher sind
diese Kosten nicht förderfähig.
Bei der Beschaffung neuer Bodensteckmatten durch den Verein für Kampfkünste Kall
e.V. handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten belaufen sich
gemäß beigefügtem Angebot auf 5.253,26 €. Aufgrund der zur Verfügung stehenden
Mittel wird die Maßnahme mit rund einem Drittel der Kosten, demnach 1.750,00 €, gefördert.