Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
169/2010
23.09.2010
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I / II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff / Herr Krause
Frau Klinkhammer / Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
PSK 060 366 022 5318
13.750
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
TOP 5
Vereinsförderung;
hier: Vergabe von Zuschüssen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, folgende Zuschüsse für außergewöhnliche Investitionen und Projekte mit Schwerpunkt Jugendarbeit
zu gewähren:
Bürgerverein Dottel e.V.
Bürgerverein Golbach e.V.
940,00 €
500,00 €
Eifelverein Ortsgruppe Sötenich e.V.
200,00 €
Musikverein Sistig-Krekel e.V.
900,00 €
Spielmannszug Wahlen 1991
500,00 €
SV Sistig/Krekel e.V.
200,00 €
Karnevalsverein „Löstige Bröder“ Kall e.V.
650,00 €
Musikkapelle Kall e.V.
300,00 €
Kulturraum Kall e.V.
470,00 €
Turnverein Kall e.V.
600,00 €
Musikverein Urft e.V.
200,00 €
Musikverein Sötenich e.V.
200,00 €
Shotokan Karate-Do e.V.
180,00 €
Vorlagen-Nr. 169/2010
Seite 2
Sachdarstellung:
Im Haushalt 2010 stehen bei Produkt / Sachkonto 060 366 002 / 5318 000 insgesamt
14.000 € für „Vereinsförderung“ zur Verfügung.
Von diesen Mitteln erhielt der Verein Art-Eifel e.V. gemäß Beschluss des Ausschusses
für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 23.02.2010 im Vorgriff einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 250,- €, so dass aktuell noch 13.750,- € zur Verteilung zur
Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat in den Rundblickausgaben vom 02.07.2010 sowie 16.07.2010 (Erscheinungstermine) die im Haushalt 2010 zur Verfügung stehenden Mittel für „Vereinsförderung“ bekannt gemacht und um Einreichung entsprechender Anträge bis zum
31.08.2010 gebeten.
Die fristgerecht eingegangenen Anträge sind als Anlage beigefügt.
Für investive Maßnahmen von Vereinen bzw. außergewöhnliche Investitionen wurden in
der Vergangenheit - soweit Mittel ausreichend zur Verfügung standen – Zuschüsse bis
zu einem Drittel der Kosten, bei im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäuden bis
zur Hälfte der Kosten gewährt; investive Maßnahmen bzw. außergewöhnliche Investitionen von Sportvereinen wurden bisher mit rd. 25–30% bezuschusst. Ferner wurde berücksichtigt, ob Eigenleistungen erbracht wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegenden Anträge gemäß beigefügter Anlage zu bezuschussen bzw. abzulehnen.