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Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung; hier: Vergabe von Zuschüssen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung;
hier:  Vergabe von Zuschüssen) Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 169/2010 23.09.2010 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I / II An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff / Herr Krause Frau Klinkhammer / Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 060 366 022 5318 13.750 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro Euro TOP 5 Vereinsförderung; hier: Vergabe von Zuschüssen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, folgende Zuschüsse für außergewöhnliche Investitionen und Projekte mit Schwerpunkt Jugendarbeit zu gewähren: Bürgerverein Dottel e.V. Bürgerverein Golbach e.V. 940,00 € 500,00 € Eifelverein Ortsgruppe Sötenich e.V. 200,00 € Musikverein Sistig-Krekel e.V. 900,00 € Spielmannszug Wahlen 1991 500,00 € SV Sistig/Krekel e.V. 200,00 € Karnevalsverein „Löstige Bröder“ Kall e.V. 650,00 € Musikkapelle Kall e.V. 300,00 € Kulturraum Kall e.V. 470,00 € Turnverein Kall e.V. 600,00 € Musikverein Urft e.V. 200,00 € Musikverein Sötenich e.V. 200,00 € Shotokan Karate-Do e.V. 180,00 € Vorlagen-Nr. 169/2010 Seite 2 Sachdarstellung: Im Haushalt 2010 stehen bei Produkt / Sachkonto 060 366 002 / 5318 000 insgesamt 14.000 € für „Vereinsförderung“ zur Verfügung. Von diesen Mitteln erhielt der Verein Art-Eifel e.V. gemäß Beschluss des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 23.02.2010 im Vorgriff einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 250,- €, so dass aktuell noch 13.750,- € zur Verteilung zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat in den Rundblickausgaben vom 02.07.2010 sowie 16.07.2010 (Erscheinungstermine) die im Haushalt 2010 zur Verfügung stehenden Mittel für „Vereinsförderung“ bekannt gemacht und um Einreichung entsprechender Anträge bis zum 31.08.2010 gebeten. Die fristgerecht eingegangenen Anträge sind als Anlage beigefügt. Für investive Maßnahmen von Vereinen bzw. außergewöhnliche Investitionen wurden in der Vergangenheit - soweit Mittel ausreichend zur Verfügung standen – Zuschüsse bis zu einem Drittel der Kosten, bei im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäuden bis zur Hälfte der Kosten gewährt; investive Maßnahmen bzw. außergewöhnliche Investitionen von Sportvereinen wurden bisher mit rd. 25–30% bezuschusst. Ferner wurde berücksichtigt, ob Eigenleistungen erbracht wurden. Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegenden Anträge gemäß beigefügter Anlage zu bezuschussen bzw. abzulehnen.