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Allgemeine Vorlage (Aufstellung Vereinsförderung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
8,9 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Allgemeine Vorlage (Aufstellung Vereinsförderung) Allgemeine Vorlage (Aufstellung Vereinsförderung)

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Inhalt der Datei

Anlage Vereinsförderung Lfd. Nr. Verein 1 Bürgerverein Dottel e.V. 2 Bürgerverein Golbach e.V. 3 Eifelverein Ortsgruppe Sötenich e.V. 4 Musikverein Sistig-Krekel 5 Musikverein Sistig-Krekel 6 Spielmannszug Wahlen 1991 SV Sistig/Krekel e.V. 7 8 Karnevalsverein "Löstige Bröder" Kall e.V. Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme außergewöhnliche Verputzen der Wände sowie Investition Beleuchtung im Eingangsbereich des Bürgerhauses außergewöhnliche Beschaffung von Tischen und Investition Stühlen für den Jugendklub außergewöhnliche Beschaffung eines FreiInvestition schneiders außergewöhnliche Sanierungsmaßnahmen im Investition Musikproberaum (Anstrich, neuer Bodenbelag) - - Beschaffung neuer Notenmappen Beschaffung neuer Uniformen Kosten 1.872,00 € 940,00 € 1.515,00 € 500,00 € 599,00 € 200,00 € 1.800,00 € 900,00 € 600,00 € - 1.518,00 € 500,00 € außergewöhnliche Investitionen am Sportplatz Sistig Investition (Beschaffung und Verlegung von ca. 1.000,00 € Rollrasen sowie Metallschienen (geschätzt) für Werbebandenträger) außergewöhnliche Beschaffung von Gardekleidung Investition und Trainingsmitteln vorgeschlagene Förderung 1.969,00 € - 650,00 € Vorschlag der Verwaltung Die Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition gefördert. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich ausschließlich um Materialkosten. Die Arbeiten werden in Eigenleistung erbracht. Der Verein trug im vergangenen Jahr erhebliche Kosten für Investitionen und Instandhaltungen selbst. Bei dem Objekt handelt es sich um Gemeindeeigentum. Maßnahmen an gemeindeeigenen Objekten wurden bisher mit einem Fördersatz von rd. 50% bezuschusst. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Maßnahme mit rd. 50% der Kosten bezuschusst. Die Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. Der Eifelverein hält auch gemeindeeigene Wege frei. Die Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich ausschließlich um Materialkosten; alle Arbeiten werden in Eigenleistung erbracht. Die Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition gefördert. Bei dem Objekt handelt es sich um Gemeindeeigentum. Maßnahmen an gemeindeeigenen Objekten wurden bisher mit einem Fördersatz von rd. 50% bezuschusst. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Maßnahme mit rd. 50% der Kosten bezuschusst. Da es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition handelt, ist der Antrag abzulehnen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Beschaffung neuer Uniformen als außergewöhnliche Investition betrachtet und mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. Da die übrigen Maßnahmen bzw. Kosten sich auf das Jahr 2009 beziehen, sind diese nun nicht förderfähig. Die Kosten für die Werbebandenträger sind nicht förderfähig, da der Verein durch die Werbebanden Einnahmen erzielt. Bei der Beschaffung und Verlegung des Rollrasens handelt es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition; zudem stellt sich hier die Frage nach der Notwendigkeit. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Beschaffung neuer Gardekleidung und Trainingsmittel als außergewöhnliche Investition betrachtet und mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. Miete für Trainingsräume und Versicherungskosten werden als lfd. Betrieb angesehen und werden nicht bezuschusst. Diese Kosten sollten i.d.R. über die Teilnehmerbeiträge abgedeckt sein. 9 Musikkapelle Kall e.V. 10 Tierschutzverein KallSchleiden-Gemünd e.V. 11 Kulturraum Kall e.V. 12 Kulturraum Kall e.V. 13 Turnverein Kall 1908 e.V. außergewöhnliche Beschaffung neuer Instrumente, Investition Vereinsuniformen, etc. Errichtung eines Natur-Erlebnisaußergewöhnliche pfades sowie eines SinnesInvestition gartens im Rahmen des Tierheimneubaus Projekt (vorrangig Autorenlesung Kai Meyer Jugendarbeit) Kunstworkshop zur Förderung Projekt (vorrangig der künstlerisch-kulturellen Jugendarbeit) Bildung; Thema "Natur und Umwelt" Schüler- und Jugendprojekt Projekt (vorrangig für Kinder und Jugendliche Jugendarbeit) für Breiten- und Leistungssport 300,00 € 10.000,00 € - 600,00 € 200,00 € Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. 750-800 € 270,00 € Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. 1.790,00 € 600,00 € Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich nicht um ein Projekt mit vorrangig Jugendarbeit. Im Jahr 2010 wurde bereits ein Projekt des Vereins mit einem Anerkennungsbetrag von 250,- € bezuschusst. Der Antrag ist nach Auffassung der Verwaltung abzulehnen. Da es sich nach Auffassung der Verwaltung nicht um ein Projekt mit vorrangig Jugendarbeit handelt, ist der Antrag abzulehnen. a) Da es sich hierbei nicht um ein Projekt mit vorrangig Jugendarbeit handelt, ist diese Maßnahme nicht förderfähig. b) Bei der Maßnahme handelt es sich nicht um ein Projekt, dennoch erhält der Verein einen Anerkennungsbetrag i.H.v. 150,- € für Jugendarbeit. Bei der Maßnahme handelt es sich nicht um ein Projekt, dennoch erhält der Verein einen Anerkennungsbetrag i.H.v. 150,- € für Jugendarbeit. 14 Art-Eifel e.V. - Projekt Jugendkultur-Bibliothek 1.000,00 € - 15 Art-Eifel e.V. - 20 Jahre Art Eifel e.V. (Jubiläumsfeier) 1.000,00 € - a) 780,00 € b) 1.829,00 € a) b) 150,00 € 1.200,00 € 150,00 € 530,00 € 180,00 € 16 Musikverein Urft e.V. Projekt (vorrangig a) Probenwochenende Jugendarbeit) b) Musikschule 17 Musikverein Sötenich e.V. Projekt (vorrangig kontinuierliche Jugendförderung Jugendarbeit) 18 Shotokan Karate-Do e.V. Projekt (vorrangig Jugendarbeit) Ferienlehrgang für 14-16-jährige Jugendliche Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Beschaffung neuer Instrumente und Vereinsuniformen als außergewöhnliche Investition betrachtet und mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert. Die Gemeinde ist dem Tierschutzverein beim Verkauf des Grundstücks für den Tierheimbau in erheblichem Maße entgegengekommen. Eine weitere Förderung ist daher nicht angezeigt. 1.000,00 € Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.