Daten
Kommune
Kall
Größe
8,9 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Vereinsförderung
Lfd.
Nr. Verein
1
Bürgerverein Dottel e.V.
2 Bürgerverein Golbach e.V.
3
Eifelverein Ortsgruppe
Sötenich e.V.
4
Musikverein Sistig-Krekel
5
Musikverein Sistig-Krekel
6
Spielmannszug Wahlen 1991
SV Sistig/Krekel e.V.
7
8
Karnevalsverein "Löstige
Bröder" Kall e.V.
Art der Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme
außergewöhnliche Verputzen der Wände sowie
Investition
Beleuchtung im Eingangsbereich des Bürgerhauses
außergewöhnliche Beschaffung von Tischen und
Investition
Stühlen für den Jugendklub
außergewöhnliche Beschaffung eines FreiInvestition
schneiders
außergewöhnliche Sanierungsmaßnahmen im
Investition
Musikproberaum (Anstrich, neuer
Bodenbelag)
-
-
Beschaffung neuer
Notenmappen
Beschaffung neuer Uniformen
Kosten
1.872,00 €
940,00 €
1.515,00 €
500,00 €
599,00 €
200,00 €
1.800,00 €
900,00 €
600,00 €
-
1.518,00 €
500,00 €
außergewöhnliche Investitionen am Sportplatz Sistig
Investition
(Beschaffung und Verlegung von ca. 1.000,00 €
Rollrasen sowie Metallschienen
(geschätzt)
für Werbebandenträger)
außergewöhnliche Beschaffung von Gardekleidung
Investition
und Trainingsmitteln
vorgeschlagene
Förderung
1.969,00 €
-
650,00 €
Vorschlag der Verwaltung
Die Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition
gefördert. Bei den angegebenen Kosten handelt es
sich ausschließlich um Materialkosten. Die Arbeiten
werden in Eigenleistung erbracht. Der Verein trug
im vergangenen Jahr erhebliche Kosten für Investitionen und Instandhaltungen selbst. Bei dem Objekt
handelt es sich um Gemeindeeigentum. Maßnahmen an
gemeindeeigenen Objekten wurden
bisher mit einem Fördersatz von rd. 50% bezuschusst.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird
die Maßnahme mit rd. 50% der Kosten bezuschusst.
Die Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition
mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.
Der Eifelverein hält auch gemeindeeigene Wege frei. Die
Maßnahme wird als außergewöhnliche Investition mit rd.
einem Drittel der Kosten gefördert.
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich
ausschließlich um Materialkosten; alle Arbeiten
werden in Eigenleistung erbracht. Die Maßnahme wird
als außergewöhnliche Investition gefördert. Bei dem
Objekt handelt es sich um Gemeindeeigentum.
Maßnahmen an gemeindeeigenen Objekten wurden
bisher mit einem Fördersatz von rd. 50% bezuschusst.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird
die Maßnahme mit rd. 50% der Kosten bezuschusst.
Da es sich nicht um eine außergewöhnliche Investition
handelt, ist der Antrag abzulehnen.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden
Mittel wird die Beschaffung neuer Uniformen als
außergewöhnliche Investition betrachtet und mit rd.
einem Drittel der Kosten gefördert. Da die übrigen
Maßnahmen bzw. Kosten sich auf das Jahr 2009
beziehen, sind diese nun nicht förderfähig.
Die Kosten für die Werbebandenträger sind nicht
förderfähig, da der Verein durch die Werbebanden
Einnahmen erzielt. Bei der Beschaffung und Verlegung des Rollrasens handelt es sich nicht um eine
außergewöhnliche Investition; zudem stellt sich hier
die Frage nach der Notwendigkeit.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden
Mittel wird die Beschaffung neuer Gardekleidung und
Trainingsmittel als außergewöhnliche Investition
betrachtet und mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.
Miete für Trainingsräume und Versicherungskosten
werden als lfd. Betrieb angesehen und werden nicht
bezuschusst. Diese Kosten sollten i.d.R. über die
Teilnehmerbeiträge abgedeckt sein.
9
Musikkapelle Kall e.V.
10 Tierschutzverein KallSchleiden-Gemünd e.V.
11 Kulturraum Kall e.V.
12 Kulturraum Kall e.V.
13 Turnverein Kall 1908 e.V.
außergewöhnliche Beschaffung neuer Instrumente,
Investition
Vereinsuniformen, etc.
Errichtung eines Natur-Erlebnisaußergewöhnliche pfades sowie eines SinnesInvestition
gartens im Rahmen des
Tierheimneubaus
Projekt (vorrangig Autorenlesung Kai Meyer
Jugendarbeit)
Kunstworkshop zur Förderung
Projekt (vorrangig der künstlerisch-kulturellen
Jugendarbeit)
Bildung; Thema "Natur und
Umwelt"
Schüler- und Jugendprojekt
Projekt (vorrangig für Kinder und Jugendliche
Jugendarbeit)
für Breiten- und Leistungssport
300,00 €
10.000,00 €
-
600,00 €
200,00 €
Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig
Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.
750-800 €
270,00 €
Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig
Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.
1.790,00 €
600,00 €
Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig
Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich nicht um
ein Projekt mit vorrangig Jugendarbeit. Im Jahr 2010
wurde bereits ein Projekt des Vereins mit einem
Anerkennungsbetrag von 250,- € bezuschusst. Der
Antrag ist nach Auffassung der Verwaltung abzulehnen.
Da es sich nach Auffassung der Verwaltung nicht um ein
Projekt mit vorrangig Jugendarbeit handelt, ist der Antrag
abzulehnen.
a) Da es sich hierbei nicht um ein Projekt mit vorrangig
Jugendarbeit handelt, ist diese Maßnahme nicht
förderfähig.
b) Bei der Maßnahme handelt es sich nicht um ein
Projekt, dennoch erhält der Verein einen Anerkennungsbetrag i.H.v. 150,- € für Jugendarbeit.
Bei der Maßnahme handelt es sich nicht um ein Projekt,
dennoch erhält der Verein einen Anerkennungsbetrag
i.H.v. 150,- € für Jugendarbeit.
14 Art-Eifel e.V.
-
Projekt Jugendkultur-Bibliothek
1.000,00 €
-
15 Art-Eifel e.V.
-
20 Jahre Art Eifel e.V.
(Jubiläumsfeier)
1.000,00 €
-
a) 780,00 €
b) 1.829,00 €
a) b) 150,00 €
1.200,00 €
150,00 €
530,00 €
180,00 €
16 Musikverein Urft e.V.
Projekt (vorrangig a) Probenwochenende
Jugendarbeit)
b) Musikschule
17 Musikverein Sötenich e.V.
Projekt (vorrangig kontinuierliche Jugendförderung
Jugendarbeit)
18 Shotokan Karate-Do e.V.
Projekt (vorrangig
Jugendarbeit)
Ferienlehrgang für 14-16-jährige
Jugendliche
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel wird die
Beschaffung neuer Instrumente und Vereinsuniformen als
außergewöhnliche Investition betrachtet und mit rd.
einem Drittel der Kosten gefördert.
Die Gemeinde ist dem Tierschutzverein beim Verkauf des
Grundstücks für den Tierheimbau in erheblichem Maße
entgegengekommen. Eine weitere Förderung ist daher
nicht angezeigt.
1.000,00 €
Die Maßnahme wird als Projekt mit vorrangig
Jugendarbeit mit rd. einem Drittel der Kosten gefördert.