Daten
Kommune
Kall
Größe
19 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
162/2010
23.09.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Kindergartenbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Kindergartenbedarfsplan zur Kenntnis.
Folgende Umwandlungen von Kindergartengruppen zum 01.08.2011 werden vorgesehen:
Kindergarten Kall-Hüttenstraße
Umwandlung einer Gruppe III (25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine Gruppe I (20
Kinder, davon 4-6 Zweijährige und 14-16 Kinder im Alter von 3-6 Jahren).
Kindergarten Keldenich
Umwandlung einer Gruppe III (25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine Gruppe I (20
Kinder, davon 4-6 Zweijährige und 14-16 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) und evtl. Reduzierung der zweiten Gruppe III (25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine halbe Gruppe
dieser Gruppenform (13 Kinder im Alter von 3-6 Jahren).
Kindergarten Sötenich
Umwandlung der Gruppe III (25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine Gruppe I (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige und 14-16 Kinder im Alter von 3-6 Jahren).
Ferner ist die evtl. Umwandlung der Gruppe III des Kindergartens Kallbachstraße in eine
Gruppe I zum 01.08.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Vorlagen-Nr. 162/2010
Seite 2
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, ein Planungsbüro mit den für die Beantragung von Fördermitteln erforderlichen Investitionsplanungen zu beauftragen und die entsprechenden Zuschussanträge zu stellen. Dem Rat wird empfohlen, die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt 2011 bereitzustellen.
Die tatsächliche Umsetzung der Planungen zum 01.08.2011 soll nur dann erfolgen, wenn
das Ergebnis des durchzuführenden Anmeldeverfahrens für das Kindergartenjahr
2011/2012 mit der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung übereinstimmt. Gegebenenfalls ist die Umsetzung um ein Jahr zu verschieben.
Sachdarstellung:
Der beigefügten Anlage ist der Bedarf an Kindergartenplätzen in den nächsten Jahren
sowie der aktuelle Bestand an Kindergartenplätzen am 01.08.2010 für 3-6-jährige und für
zweijährige Kinder zu entnehmen.
Die Übersicht zeigt, dass die zum 01.08.2010 durchgeführte Kindergartenbedarfsplanung
insgesamt in zufrieden stellendem Maße mit den aktuell vorgehaltenen Gruppenstrukturen sowie der tatsächlichen Belegung übereinstimmt. Für den zum 01.08.2010 bestehenden Bedarf von 305 Plätzen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren im Gemeindegebiet werden insgesamt 299-307 Plätze vorgehalten, von denen zum 01.08.2010 insgesamt 287
belegt sind; eine Steigerung der Belegung auf insgesamt 296 Kinder erfolgt im Laufe des
Kindergartenjahres.
Gleichzeitig ist jedoch zu erkennen, dass aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen für die
Folgejahre in bestimmten Kindergärten weiterhin Änderungen der Gruppenstrukturen
erforderlich sein werden.
Die nachfolgend aufgezeigten Änderungen sind nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung für die Folgejahre erforderlich. Aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen stärken sie die im Bestand gefährdeten Kindergärten durch den Abbau von Plätzen für 3-6-jährige Kinder bei gleichzeitiger Ausweitung der
Plätze für Zweijährige bzw. Kinder unter drei Jahren, die zum 01.08.2013 ebenfalls einen
Rechtsanspruch erlangen.
Die tatsächliche Umsetzung der nachfolgend aufgezeigten Änderungen der Gruppenstrukturen zum 01.08.2011 soll nur dann erfolgen, wenn das Ergebnis der durchzuführenden Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2011/2012 mit der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung übereinstimmt.
Im Kernort Kall ist zum 01.08.2010 und auch im Folgejahr ein Bedarf von 137 Kindern im
Alter von 3-6 Jahren zu verzeichnen. Derzeit werden hierfür 134-136 Plätze vorgehalten,
die zum 01.08.2010 mit 124 Kindern tatsächlich belegt sind. 5 weitere Belegungen erfolgen im Laufe des Kindergartenjahres, wobei im Kindergarten Kallbachstraße eine Unterbelegung von 4 Kindern bestehen bleibt.
Durch die Umwandlung einer Gruppe III (25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine
Gruppe I (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige und 14-16 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) im
Kindergarten und Familienzentrum Hüttenstraße könnten die zweijährigen Kinder, die
derzeit nur in die bestehende Gruppe II (10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) aufgenommen werden können, in die neu zu schaffende Gruppe I wechseln und somit mehr
Vorlagen-Nr. 162/2010
Seite 3
Kinder im Alter von unter zwei Jahren aufgenommen werden. Auch das Kreisjugendamt
empfiehlt die gleichzeitige Vorhaltung von Gruppen der Gruppenform I und II. Die hierdurch abgebauten Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren können von den Kindergärten Kallbachstraße und Keldenich aufgefangen werden, die auch in den Folgejahren aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen in den jeweiligen Einzugsgebieten zunehmend unterbelegt sein werden.
Der Einzugsbereich des Kindergartens Keldenich weist zum 01.08.2010 einen Bedarf
von 34 Kindern im Alter von 3-6 Jahren auf. Im Laufe des Kindergartenjahres werden
insgesamt 44 Plätze belegt, da der Kindergarten zur Zeit noch Kinder aus anderen Einzugsbereichen betreut, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in einem dem Wohnort näher
gelegenen Kindergarten keinen Platz gefunden haben. Aufgrund der insgesamt rückläufigen Kinderzahlen wird dies jedoch in den Folgejahren nicht mehr in diesem Umfang
möglich sein, was die Einrichtung in ihrer derzeitigen Form zunehmend im Bestand gefährdet.
So besteht zum 01.08.2011 bei insgesamt 48 vorhandenen Plätzen nur noch ein Bedarf
von 34 Plätzen für 3-6-Jährige, was eine Unterbelegung von 14 Kindern (mehr als eine
halbe Gruppe in der derzeit bestehenden Form) bedeutet. Zum 01.08.2012 sind dann in
dieser Altersgruppe nur noch 29 Kinder vorhanden bzw. 19 Plätze (fast eine gesamte
Gruppe in der derzeit bestehenden Form) nicht belegt.
Die Umwandlung einer der beiden bestehenden Gruppen III (25 Kinder im Alter von 3-6
Jahren) in eine Gruppe I (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige und 14-16 Kinder im Alter von
3-6 Jahren) baut Plätze für 3-6-jährige Kinder ab und schafft gleichzeitig auch im Kindergarten Keldenich Plätze für die Betreuung von Zweijährigen, die im Einzugsbereich bereits jetzt grundsätzlich in ausreichendem Maße vorhanden sind.
Die weiterhin bestehende zweite Gruppe III kann evtl. mit überzähligen Kindern anderer
Einrichtungen aufgefüllt werden. Sofern dies aufgrund des Ergebnisses des für das Kindergartenjahr 2011/2012 durchzuführende Anmeldeverfahren nicht gewährleistet werden
kann, ist die derzeit zweite bestehende Gruppe III in eine halbe Gruppe dieser Gruppenform (13 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) umzuwandeln.
Der Kindergarten Sötenich wird im laufenden Kindergartenjahr mit nur 21 Kindern tatsächlich belegt bzw. mit 4 Kindern unterbelegt sein. Zum 01.08.2011 sinkt allein der Bedarf der 3-6-Jährigen weiter auf 18 Kinder. Gleichzeitig liegt der Bedarf an Zweijährigen
zu diesem Zeitpunkt bei 6 Kindern. Mit der Umwandlung der bestehenden Gruppe III (25
Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine Gruppe I (20 Kinder, davon 4-6 Zweijährige und
14-16 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) werden im Kindergarten Sötenich Plätze für die
Betreuung von Zweijährigen geschaffen und gleichzeitig Plätze für 3-6-jährige Kinder abgebaut.
Der Träger des Caritas Kindergartens in Kall wird zum 01.08.2011 oder später voraussichtlich 1 bis 2 heilpädagogische Gruppen in integrative Gruppen umwandeln. Dadurch
entstehen pro Gruppe bis zu 10 zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren im
Kernort Kall. Die Schaffung dieser zusätzlichen Plätze würde es ermöglichen, auch am
Kindergarten Kallbachstraße die bestehende Gruppe III in eine Gruppe I umzuwandeln
und somit die im Kernort erforderlichen Plätze für Kinder im Alter von 2-3 Jahren zu
schaffen. Vorsorglich sollte auch diese Umwandlung vorgesehen werden.
Der Kindergarten Scheven ist nach Auffassung der Verwaltung zunächst aufgrund der
sich abzeichnenden Kinderzahlen bei konformem Anmeldeverhalten der Eltern in seiner
bisherigen Gruppenstruktur mit 25 Kindern im Alter von 3-6 Jahren zu erhalten.
Vorlagen-Nr. 162/2010
Seite 4
Mit diesen Umwandlungen (ohne Berücksichtigung der vorgesehenen Umwandlung in
der Kallbachstraße) stehen am 01.08.2011 insgesamt 28-42 Plätze für Zweijährige zur
Verfügung (sowie zusätzlich 10 Plätze im Kindergarten Kall-Hüttenstraße für Kinder im
Alter von 0-3 Jahren). Gemessen an der Anzahl der vorhandenen Kinder im Alter von 2-3
Jahren bedeutet dies eine Versorgung von rd. 30-46 %. Unter Berücksichtigung des bisherigen Anmeldeverhaltens der Eltern erscheint dieses Angebot als vollkommen ausreichend.
Sowohl das Landes- als auch das Kreisjugendamt empfehlen dringend, bereits heute
Zuschussanträge für den Ausbau von U3-Plätzen in den Folgejahren zu stellen, da das
Antragsvolumen der Kommunen insgesamt nicht absehbar ist, die Fördermittel jedoch
zur Zeit zur Verfügung stehen. Die vorstehende Planung wurde mit dem Kreisjugendamt
am 07.09.10 abgestimmt. Landes- und Kreiszuschüsse betragen insgesamt 95%.
Voraussetzung für die Antragstellung bzw. Zuschussbewilligung sind neben dem nachgewiesenen Bedarf entsprechende Architektenplanungen und Kostenschätzungen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, ein Planungsbüro mit den Planungen der o.g. Änderungen der Gruppenstrukturen bzw. der hierfür erforderlich werdenden Investitionsmaßnahmen zu beauftragen, um die Zuschussanträge frühzeitig stellen und die Fördermittel
sichern zu können.
Die Planungen sollen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorgestellt werden.