Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
161/2010
23.09.2010
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
Ehrenamtskarte für die Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Ehrenamtskarte für Kall nicht einzuführen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 03.09.2010 beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass
der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport das Thema Ehrenamtskarte für Kall diskutiert.
Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung
zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes die Ehrenamtskarte eingeführt. Mit einer Ehrenamtskarte können Vergünstigungen für öffentliche, gemeinnützige
und private Einrichtungen in Anspruch genommen werden.
Die Ehrenamtskarte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Die Landesregierung
unterstützt die Zuständigen in den Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte
mit Öffentlichkeitsarbeit sowie mit Workshops und Arbeitshilfen. Zur Einführung der Ehrenamtskarte schließen die Landesregierung und die teilnehmenden Kommune eine
Vereinbarung ab. Um eine Ehrenamtskarte erlangen zu können, muss der Umfang des
bürgerlichen Engagements mindestens wöchentlich 5 Stunden betragen (bzw. 250 Stunden im Jahr)
Vorlagen-Nr. 161/2010
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Mit der Einführung und Verleihung der Ehrenamtskarten müssen seitens der Verwaltung
Personalressourcen und Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung jedes
einzelnen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen durch einen Mitarbeiter der Verwaltung geprüft werden. Ebenso die Geltungsdauer der Karte. Die Karte wird immer nur
befristet ausgestellt. Der Aufwand ist unverhältnismäßig hoch. Auf die Einführung der
Ehrenamtskarte sollte daher aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.