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Allgemeine Vorlage (Ehrenamtskarte für die Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
23.09.2010
Erstellt
04.11.10, 18:29
Aktualisiert
04.11.10, 18:29
Allgemeine Vorlage (Ehrenamtskarte für die Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Ehrenamtskarte für die Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 161/2010 23.09.2010 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 Ehrenamtskarte für die Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Ehrenamtskarte für Kall nicht einzuführen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 03.09.2010 beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport das Thema Ehrenamtskarte für Kall diskutiert. Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes die Ehrenamtskarte eingeführt. Mit einer Ehrenamtskarte können Vergünstigungen für öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Ehrenamtskarte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Die Landesregierung unterstützt die Zuständigen in den Kommunen bei der Einführung der Ehrenamtskarte mit Öffentlichkeitsarbeit sowie mit Workshops und Arbeitshilfen. Zur Einführung der Ehrenamtskarte schließen die Landesregierung und die teilnehmenden Kommune eine Vereinbarung ab. Um eine Ehrenamtskarte erlangen zu können, muss der Umfang des bürgerlichen Engagements mindestens wöchentlich 5 Stunden betragen (bzw. 250 Stunden im Jahr) Vorlagen-Nr. 161/2010 Seite 2 Mit der Einführung und Verleihung der Ehrenamtskarten müssen seitens der Verwaltung Personalressourcen und Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung jedes einzelnen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen durch einen Mitarbeiter der Verwaltung geprüft werden. Ebenso die Geltungsdauer der Karte. Die Karte wird immer nur befristet ausgestellt. Der Aufwand ist unverhältnismäßig hoch. Auf die Einführung der Ehrenamtskarte sollte daher aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.