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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
28.01.11, 17:50
Aktualisiert
01.06.11, 18:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad
hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.11.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:27 Uhr TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung – Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Herr Kippels (CDU) weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt nichts mit einer möglichen Schließung des Freibades zu tun hat. Beschluss: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungsnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33/Bedburg sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg eine Abwägung durch, soweit sie das Plangebiet der 6. Änderung betreffen, und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten -Anlage A) und Anlage B). Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 6. Änderung nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den Bürgermeister, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.11.2010 Seite 2