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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,4 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
28.01.11, 17:50
Aktualisiert
01.06.11, 18:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.11.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:27 Uhr TOP Betreff 8 Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Abwägung über die im Wege der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschluss: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, der eingeschränkten Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Abwägungslisten (siehe Anlage A und Anlage B). Zu b) Der Rat fasst für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath nebst Begründung sowie den dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und beauftragt den Bürgermeister, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)